AVGS Experten-Rückruf anfordern

AVGS Rückruf Service — AVGS Experten-Rückruf anfordern — Wir rufen Dich zurück und klären alle Fragen zum Coaching

Stand: Oktober 2026

Du hast Fragen zum AVGS, aber keine Zeit für lange Recherche? Der AVGS Experten-Rückruf bringt dir in einem kurzen Telefonat Klarheit: Wir ordnen deine Situation ein und zeigen dir konkret, wie es für dich weitergeht – unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze: Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Im Rückruf klären wir deine Förderfähigkeit, deine Zielrichtung und deinen nächsten Schritt. Wer sofort tiefer einsteigen will, findet die Grundlagen im AVGS-Überblick.

Warum ein AVGS Experten-Rückruf sinnvoll ist

Der AVGS ist ein wirkungsvolles Förderinstrument – aber ob und wie er in deinem Fall greift, hängt von Details ab: deinem Status, deiner Zielrichtung und der Begründung deines Antrags. Im persönlichen Rückruf klären wir das direkt mit dir, statt dich mit allgemeinen Informationen allein zu lassen. Du erfährst, ob du förderfähig bist, wie dein Antrag formuliert werden sollte, welche Coaching-Form zu dir passt und wie schnell du starten kannst.

Für wen eignet sich der Rückruf besonders?

Du bist beruflich stark eingespannt und hast wenig Zeit für lange Recherche.

Dir steht eine Kündigung bevor oder du wurdest bereits gekündigt.

Du bist unsicher, ob du überhaupt gefördert werden kannst.

Du willst zuerst eine kurze Einschätzung, bevor du dich tiefer einliest.

Bevor du anrufst, lohnt sich ein Blick auf deine Ausgangslage: Die zentralen Kriterien findest du kompakt in der Übersicht AVGS Voraussetzungen. Einen ersten Check kannst du zusätzlich mit AVGS Voraussetzungen prüfen machen – der Rückruf ersetzt diesen Blick nicht, er macht ihn nur konkreter.

Was klären wir im Rückruf konkret?

1

Deine Förderfähigkeit

Beziehst du Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Bist du arbeitsuchend gemeldet? Planst du eine Selbstständigkeit? Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten. Diese Zuordnung klären wir gleich zu Beginn des Gesprächs, damit du weißt, wohin dein Antrag geht.

2

Deine Zielrichtung

Möchtest du ein Gründercoaching starten, deine Bewerbungsstrategie optimieren oder dich beruflich neu orientieren? Speziell für Gründungsvorhaben findest du vertiefende Informationen im AVGS Gründercoaching. Im Rückruf ordnen wir dein Ziel ein und sagen dir, welche Coaching-Form realistisch zu deinem Bescheid passt.

3

Der richtige nächste Schritt

Nach dem Gespräch weißt du genau, was zu tun ist – ob du direkt den AVGS Antrag stellen solltest oder erst dein AVGS Coaching starten kannst. Keine Unklarheit, kein Zeitverlust.

4

Wie der Rückruf abläuft

Du forderst den Rückruf über das Formular an, wir melden uns zum vereinbarten Zeitpunkt telefonisch – und du erhältst eine klare Handlungsempfehlung. Brauchst du danach mehr Zeit für Details, kannst du im Anschluss ein ausführlicheres Erstgespräch buchen.

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Wie schnell du starten kannst

Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein befristen und auf eine Region beschränken. Im Rückruf ordnen wir gemeinsam ein, was das für deinen Zeitplan bedeutet. Den kompletten Weg vom Antrag bis zum Coaching-Start zeigt dir der Beitrag AVGS Ablauf im Detail.

Rückruf oder Erstgespräch – was passt zu dir?

Je nachdem, wie viel Zeit du hast und wie konkret deine Fragen schon sind, passt ein anderes Kontaktformat besser zu dir.

FormatCharakterPasst, wenn du…
AVGS Experten-Rückrufkurzes Telefonatschnell eine erste Einschätzung brauchst und wenig Zeit hast
Kostenloses Erstgesprächausführlicherschon konkrete Unterlagen oder Detailfragen hast und tiefer einsteigen willst
AVGS Termin sofort buchenfest gebuchtdirekt einen verbindlichen Termin statt eines Rückrufs bevorzugst

So bereitest du dich auf den Rückruf vor

Kläre vorab, ob du ALG I oder Grundsicherungsgeld/Bürgergeld beziehst – das entscheidet, an welche Stelle du dich wendest.

Notiere dir dein Ziel: Gründung, Bewerbungsstrategie oder berufliche Neuorientierung.

Schreibe deine wichtigsten Fragen vorher auf, damit im Gespräch nichts untergeht.

Halte, falls vorhanden, deinen letzten Bescheid oder Schriftverkehr bereit.

Einen vollständigen Überblick über den gesamten Weg vom Erstkontakt bis zum Coaching-Start bietet das AVGS Wissenszentrum.

Flexibel: Online-Coaching möglich

Ob dein Träger Coaching auch online anbietet, fragst du am besten direkt dort; mehr dazu im Beitrag Online AVGS Coaching. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind; mehr zur Kostenseite im Beitrag kostenlose AVGS Coaching. Den Rückruf selbst führst du telefonisch, egal ob im Büro, unterwegs oder von zu Hause aus.

Was kostet dich der Rückruf?

0 €

Kein Cent für den Rückruf. Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich.

Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind.

Warum jetzt handeln sinnvoll ist

Hast du bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Je früher du Klarheit hast, desto strukturierter kannst du die nächsten Schritte gehen. Ausführliche Unterstützung im Ablehnungsfall bietet die AVGS Soforthilfe.

Häufige Fragen im AVGS Rückruf Service

Ist der Rückruf verbindlich?▾

Nein. Der Rückruf ist ein unverbindliches Orientierungsgespräch. Du gehst damit keine Verpflichtung ein und entscheidest danach in Ruhe, ob und wie du weitermachst.

Entstehen für den Rückruf Kosten?▾

Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden; kläre das vor Beginn.

Wie schnell werde ich zurückgerufen?▾

Nach deiner Anfrage melden wir uns zeitnah zum vereinbarten Termin telefonisch bei dir. Wie viel Zeit du danach bis zur behördlichen Entscheidung brauchst, hängt vom Einzelfall ab.

Was passiert, wenn ich beim Rückruf nicht erreichbar bin?▾

Kein Problem – du kannst jederzeit über das Formular einen neuen Rückruf anfordern. Wenn dir ein fest gebuchter Termin lieber ist, ist ein ausführlicheres Erstgespräch die passendere Alternative.

Fazit: Klarheit per Rückruf

Der AVGS Experten-Rückruf ist eine einfache Möglichkeit, deine Situation professionell einschätzen zu lassen – ohne lange Recherche und ohne Informationsüberflutung. Wenn du wenig Zeit hast, aber eine fundierte Entscheidung treffen willst, ist er dein effizientester Startpunkt. Vertiefende Hintergründe findest du im AVGS Ratgeber, in der Sammlung Alle AVGS Themen und im AVGS FAQ. Brauchst du danach weitere Unterstützung, hilft dir die AVGS Soforthilfe unmittelbar weiter. Fordere jetzt deinen Rückruf an – und erfahre, was dein nächster konkreter Schritt ist.

Dein AVGS: Jetzt Experten-Rückruf anfordern!

Lass dich unverbindlich beraten und kläre alle Fragen zu deinem AVGS. Dein persönlicher Experte unterstützt dich.

Kostenloses Erstgespräch
Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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