Stand: Oktober 2026
Auf dieser Seite erfährst du, was im Gespräch konkret besprochen wird, für wen es sich eignet und wie es danach weitergeht.
Was ist das AVGS Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist ein Kennenlern- und Klärungsgespräch. Es ersetzt keine Behördenentscheidung. Du erfährst deshalb vorab, ob deine Ausgangslage förderfähig ist und worauf du bei der Antragstellung achten solltest. Mehr zu Format und Ablauf bietet auch der Bereich AVGS Erstgespräch, einen Einstieg ins Förderinstrument liefert der AVGS Überblick.
Wichtig zu wissen: Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Ein gutes Erstgespräch ersetzt zwar keine Zusage, verbessert aber die Grundlage für eine schlüssige Antragsbegründung.
Was erwartet dich im Gespräch?
Statt pauschaler Aussagen bekommst du eine strukturierte Einschätzung auf Basis deiner individuellen Situation. Konkret gehen wir gemeinsam vier Punkte durch:
Für wen ist das Erstgespräch sinnvoll?
Das Gespräch richtet sich an unterschiedliche Ausgangslagen:
Wenn du unsicher bist, ob du die formalen Bedingungen erfüllst, findest du eine ausführliche Übersicht unter AVGS Gutschein Voraussetzungen. Wer lieber zuerst die formalen Kriterien im Detail prüft, findet eine kompakte Zusammenfassung auch bei den AVGS Voraussetzungen im Wissenszentrum.
Diese Themen besprecht ihr konkret
Antragstellung professionell vorbereiten
Wir klären, wie du deinen Antrag formal und inhaltlich vorbereitest. Eine Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen. Bei Arbeitslosengeld I geht es um den AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur, bei Grundsicherungsgeld/Bürgergeld um den AVGS Antrag beim Jobcenter. Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten.
Passende Coaching-Inhalte klären
Je nach Ziel setzt dein Coaching unterschiedliche Schwerpunkte, siehe AVGS Coaching. Bei Gründungsvorhaben zählt das AVGS Gründercoaching mit Businessplan und Finanzplanung dazu.
Kosten und Förderung verstehen
Wir erklären dir, wie die Finanzierung im Bewilligungsfall abläuft und worauf du bei der Trägerwahl achten musst.
Gesetzliche Grundlage: § 45 SGB III.
Details dazu findest du unter AVGS Coaching kostenlos.
Warum sich ein Sofort-Termin lohnt
Viele zögern aus Unsicherheit, bevor sie den ersten Schritt gehen. Dabei gilt: Je früher du Klarheit hast, desto besser kannst du planen. Ein strukturiertes Erstgespräch spart Zeit, hilft typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden und liefert dir eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Hintergründe dazu findest du im AVGS Ratgeber, einen vollständigen Themenkatalog bietet Alle AVGS Themen.
So holst du das Meiste aus dem Termin: Bring einen aktuellen Lebenslauf mit und – bei Gründungsinteresse – eine kurze Skizze deiner Geschäftsidee. Damit können wir direkt konkret werden, statt allgemein zu bleiben.
Online oder vor Ort – flexibel möglich
Dein Erstgespräch kann flexibel stattfinden – auch komplett digital, wenn dir das lieber ist oder deine Zeit knapp ist. Ob dein Träger das Coaching auch online anbietet, fragst du am besten direkt beim Träger nach: Mehr dazu liest du unter AVGS Online Coaching.
Vom Erstgespräch zum Coaching-Start: der zeitliche Rahmen
Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt vom Einzelfall ab. Einen vollständigen Überblick über alle Phasen bietet der AVGS Ablauf.
| Phase | Was gilt | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstgespräch | Termin nach Absprache | online oder vor Ort möglich |
| Antragstellung | im Anschluss an das Gespräch | je nach Status bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Behördliche Prüfung | Einzelfallentscheidung | Die Vermittlungsfachkraft prüft zuerst, ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter selbst eine passende Maßnahme anbieten |
Bei einer Ablehnung zählt Zeit. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, außer bei höherer Gewalt oder einer Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. Prüfe deinen Bescheid deshalb zeitnah und wende dich bei Unsicherheit direkt an uns.
Was passiert nach dem Gespräch?
Nach deinem Erstgespräch erhältst du eine klare Empfehlung für dein weiteres Vorgehen: Antrag stellen, eine Vorbereitungsphase einleiten oder Alternativen prüfen. Wenn du direkt weitermachen möchtest, helfen dir diese Sofort-Angebote:
Häufige Fragen zum AVGS Erstgespräch
Ist das AVGS Erstgespräch wirklich kostenlos und unverbindlich?▾
Ja. Das Erstgespräch kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts. Es dient nur dazu, deine Situation einzuordnen – die Entscheidung, wie du weitermachst, triffst danach du.
Wie läuft das Gespräch ab und wie lange dauert es?▾
Wir gehen strukturiert deine Situation, deine Ziele und deine Förderfähigkeit durch. Das Format ist flexibel – online oder persönlich. Konkrete Terminslots findest du direkt bei der Buchung.
Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?▾
Zwingend erforderlich ist zum Erstgespräch selbst nichts – für ein konkretes Gespräch hilft dir aber Folgendes:
- Ein aktueller Lebenslauf
- Bei Gründungsinteresse: eine kurze Skizze deiner Geschäftsidee
- Falls vorhanden: dein letzter Bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Was, wenn ich nach dem Gespräch noch unsicher bin?▾
Das ist normal und kein Problem. Du erhältst eine klare Empfehlung, musst dich aber nicht sofort festlegen. Prüfe in Ruhe deine Optionen oder fordere einen Rückruf an, sobald du bereit für den nächsten Schritt bist.
Fazit: Der einfachste erste Schritt zu deiner Förderung
Ein Erstgespräch verpflichtet dich zu nichts – gibt dir aber Orientierung, Sicherheit und eine realistische Perspektive auf deine Förderfähigkeit. Statt lange zu grübeln, klärst du in einem kurzen, unverbindlichen Termin, ob und wie es für dich weitergeht. Grundlagen zu Voraussetzungen und Ablauf findest du jederzeit im AVGS Wissenszentrum. Buche jetzt deinen Sofort-Termin und kläre deine nächsten Schritte fundiert und professionell.








