Stand: Oktober 2026
Das AVGS Erstgespräch ist dein Einstieg in die geförderte Gründungsberatung. Darin klärst du unverbindlich, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für dich infrage kommt und wie dein möglicher Coaching-Fahrplan aussieht.
Was ist das AVGS Erstgespräch?
Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III. Vor dem formalen Antrag hilft dir das Erstgespräch, deine Situation realistisch einzuordnen. Einen Einstieg ins Thema bietet der AVGS Überblick.
Wichtig zu wissen: Genau deshalb lohnt sich ein Erstgespräch: Du erfährst frühzeitig, wie deine Erfolgsaussichten realistisch aussehen und worauf es bei der Antragsbegründung ankommt.
Für wen ist das kostenlose Erstgespräch geeignet?
Das Gespräch richtet sich an alle, die noch am Anfang stehen und Orientierung brauchen. Es passt zu dir, wenn du dich in einer der folgenden Situationen wiederfindest:
Auch wenn du noch ganz am Anfang stehst und deine Geschäftsidee erst grob skizziert ist, bekommst du im Gespräch eine klare Orientierung – ohne dass du dich vorher festlegen musst. Wer sich intensiver auf die Gründung vorbereiten will, findet vertiefende Inhalte im AVGS Gründercoaching.
Deine Vorteile im AVGS Erstgespräch
Ein gutes Erstgespräch ersetzt keine Behördenentscheidung, aber es nimmt dir die Unsicherheit vor dem ersten Schritt. Konkret nimmst du Folgendes mit:
Ehrliche Einschätzung deiner Förderchancen
Du erfährst, ob dein Vorhaben grundsätzlich zu den formalen Kriterien des AVGS passt – ohne beschönigte Aussichten. Details dazu liest du in der AVGS Anspruch Prüfung.
Klarheit über deine nächsten Schritte
Statt vager Vermutungen bekommst du eine konkrete Reihenfolge: was du zuerst klären musst, wer über deinen Antrag entscheidet und welche Unterlagen sinnvoll sind.
Individuelle Beratung zu deinem Gründungsvorhaben
Dein Vorhaben wird nicht schematisch abgehakt, sondern im Gespräch eingeordnet – inklusive erster Hinweise zu Positionierung und Tragfähigkeit deiner Idee.
Transparenz zum Coaching-Ablauf
Du weißt danach, wie ein bewilligtes Coaching zeitlich und inhaltlich abläuft, und kannst entscheiden, ob es zu deiner Lebenssituation passt – auch als AVGS Coaching online.
So läuft dein Erstgespräch ab
Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten, damit du schnell Klarheit bekommst:
Termin anfragen
Du sicherst dir unverbindlich einen Termin.
Kurz deine Situation schildern
Du beschreibst deine berufliche Ausgangslage: aktueller Status, Zielrichtung und – falls vorhanden – eine erste Idee zur Selbstständigkeit.
Persönliches Gespräch führen
Im Gespräch werden deine Chancen, offene Fragen und mögliche Stolpersteine besprochen – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Klare Handlungsempfehlung erhalten
Am Ende weißt du, ob und wie du gefördert starten kannst – und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Was passiert nach dem Erstgespräch?
Fällt deine Einschätzung positiv aus, folgt der formale AVGS Ablauf: Antrag, Behördenprüfung, Bewilligung.
| Nächster Schritt | Typische Dauer | Zuständig |
|---|---|---|
| Antrag stellen | direkt im Anschluss ans Erstgespräch möglich | Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten. |
Eine Anleitung zur Antragstellung findest du unter AVGS Antrag stellen. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden; kläre das vor Beginn. Mehr unter Kostenloses AVGS Coaching. Alle Phasen bis zum Coaching-Start zeigt AVGS Ablauf.
Warum du das Erstgespräch nicht aufschieben solltest
Zeit ist ein Faktor. Viele angehende Gründerinnen und Gründer verlieren wertvolle Zeit durch Unsicherheit, nicht durch die Behörde. Ein frühzeitiges Gespräch hilft dir, typische Förderfehler zu vermeiden und schneller in die Umsetzung zu kommen.
Auch eine Ablehnung ist nicht das Ende: Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, außer bei höherer Gewalt oder einer Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. Wer im Erstgespräch gut vorbereitet wurde, kann Ablehnungsgründe schneller einordnen und gezielt nachbessern.
Jetzt kostenloses AVGS Erstgespräch sichern
Starte unverbindlich und finde heraus, wie du gefördert in die Selbstständigkeit gehen kannst. Falls du schon einen konkreten Termin suchst, hilft dir die Seite AVGS Beratungstermin vereinbaren weiter, und wenn du direkt loslegen möchtest, zeigt dir Jetzt mit AVGS Coaching starten den schnellsten Weg. Einen Überblick über alle Beratungsformate bietet die AVGS Beratung. Zusätzliche Orientierung bieten Alle AVGS Coaching Angebote, die Soforthilfe für Gründer sowie der AVGS Ratgeber. Einen kompakten Fragenkatalog rund um den Gutschein liefert das AVGS FAQ.
Häufige Fragen zum AVGS Erstgespräch
Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos und unverbindlich?▾
Ja. Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Es dient ausschließlich dazu, deine Ausgangslage zu klären und dir eine ehrliche Einschätzung deiner Förderchancen zu geben, bevor du dich für einen Antrag entscheidest.
Wie schnell bekomme ich einen Termin für das Erstgespräch?▾
Wie du ihn konkret vereinbarst, erfährst du auf der Seite AVGS Beratungstermin vereinbaren.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?▾
Hilfreich, aber keine Pflicht, sind ein aktueller Lebenslauf, eine kurze Skizze deiner Geschäftsidee, falls schon vorhanden, sowie Informationen zu deinem aktuellen Status – zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld/Bürgergeld.
Bekomme ich im Erstgespräch schon eine Zusage für den AVGS?▾
Nein. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Das Erstgespräch bereitet diesen Schritt vor und zeigt dir, wie realistisch deine Chancen stehen. Mehr dazu in der AVGS Anspruch Prüfung.
Fazit: Der erste Schritt kostet dich nichts
Mit deinem AVGS Erstgespräch legst du den ersten Schritt Richtung geförderte Selbstständigkeit – unverbindlich und ohne Vorwissen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und weißt danach, wie der Weg über Antrag, Behördenprüfung und Coaching für dich aussehen kann. Prüfe vorab deine Voraussetzungen für den AVGS Gutschein und sichere dir anschließend deinen Termin.







