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AVGS Lexikon: Fachbegriffe verstehen

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Stand: August 2026

Im AVGS-Prozess begegnen Dir immer wieder dieselben Fachbegriffe – im Antrag, im Bescheid und im Gespräch mit Deinem Träger. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und mit direktem Link zur ausführlichen Seite, sortiert als Merkhilfe von A bis Z.

Das Wichtigste in Kürze: Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III; der Gutschein ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Zentrale Begriffe sind unter anderem Antrag, Gründercoaching, Kosten, Maßnahmeträger, Voraussetzungen und Zielvereinbarung. Bei Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig, beim Bürgergeld das Jobcenter. Das vollständige Alphabet aller Fachbegriffe findest Du im AVGS Glossar A-Z.

Die wichtigsten AVGS-Begriffe von A bis Z

Die folgenden Begriffe tauchen im AVGS-Alltag am häufigsten auf. Jeder Eintrag ist kurz erklärt und verlinkt bei Bedarf zur vertiefenden Seite.

A wie AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Der AVGS ist eine Förderleistung nach § 45 SGB III. Er ermöglicht Dir ein kostenfreies Coaching zur beruflichen Integration oder zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit. Wie das im Detail funktioniert, zeigt Dir AVGS Coaching erklärt.

§ 45 SGB III: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Behörde entscheidet im Einzelfall, ob sie den Gutschein bewilligt. Ein automatischer Anspruch entsteht dadurch nicht.

A wie Antrag

Der Gutschein wird nicht automatisch ausgestellt – Du musst ihn aktiv beantragen. Eine Übersicht zum Ablauf findest Du unter AVGS Antrag stellen. Je nach Leistungsbezug ist eine andere Stelle zuständig:

G wie Gründercoaching

Das AVGS Gründercoaching unterstützt Dich beim Aufbau einer tragfähigen Selbstständigkeit – unter anderem mit Businessplan-Erstellung, Finanzplanung und Positionierung. Alle Inhalte dazu findest Du unter AVGS Gründercoaching.

K wie Kosten

Die Maßnahme ist für Dich zu 100 % kostenfrei, wenn der Gutschein bewilligt wurde – der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab. Mehr dazu liest Du unter AVGS Coaching kostenlos.

M wie Maßnahmeträger

Ein Maßnahmeträger ist ein AZAV-zertifiziertes Unternehmen, das AVGS-Coachings durchführen darf. Nur zugelassene Träger dürfen mit der Behörde abrechnen.

V wie Voraussetzungen

Nicht jeder Antrag wird automatisch genehmigt. Du musst bestimmte Kriterien erfüllen, etwa Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit, einen erkennbaren Förderbedarf und eine geeignete Maßnahme. Alle Details dazu liest Du unter AVGS Voraussetzungen.

Z wie Zielvereinbarung

Oft wird im Beratungsgespräch eine Zielvereinbarung festgelegt. Sie beschreibt, welches Ziel Du mit der Maßnahme erreichen willst – zum Beispiel eine nachhaltige Selbstständigkeit.

Weitere Begriffe kurz erklärt

Diese Begriffe tauchen ebenfalls häufig im AVGS-Kontext auf:

  • AZAV: Zulassungsverordnung, die regelt, welche Träger förderfähig sind.
  • Bewilligung: Schriftliche Genehmigung des Gutscheins durch die Behörde.
  • Coaching-Dauer: Individuell festgelegt, je nach Förderbedarf.
  • Online-Coaching: Förderfähig auch digital umsetzbar, siehe AVGS Online Coaching.
  • Integrationsziel: Das übergeordnete Ziel ist Deine nachhaltige berufliche Eingliederung.

Warum sich die AVGS-Begriffe zu kennen lohnt

Behördensprache wirkt oft kompliziert. Wenn Du die Begriffe verstehst, trittst Du selbstbewusster im Gespräch auf, argumentierst gezielter und erhöhst Deine Bewilligungschancen. Weiterführende Informationen findest Du im AVGS Ratgeber, einen Gesamtüberblick bietet Alle AVGS Themen ansehen.

Persönliche Unterstützung gewünscht?

Theorie ist wichtig – persönliche Beratung noch wertvoller. Hast Du Fragen zu einzelnen Begriffen oder zu Deiner Situation, buche ein unverbindliches Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Oder nutze direkt die AVGS Soforthilfe.

Häufige Fragen zum AVGS Lexikon

Was ist der Unterschied zwischen AVGS-Lexikon und AVGS-Glossar?

Das Lexikon konzentriert sich auf die Begriffe, die im Antragsprozess am wichtigsten sind, mit Buchstabe-Begriff-Merkhilfe zum schnellen Nachschlagen. Das vollständige Begriffs-Alphabet findest Du im AVGS Glossar A-Z.

Wer ist für meinen Antrag zuständig – Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Das hängt von Deinem Leistungsbezug ab: Bei Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig, beim Bürgergeld das Jobcenter. Beide Wege sind Ermessensentscheidungen – ein Rechtsanspruch auf den Gutschein besteht nicht. Details zu beiden Wegen findest Du unter AVGS Antrag stellen.

Muss ich das Coaching selbst bezahlen?

Nein. Wird der Gutschein bewilligt, übernimmt die Behörde die Kosten zu 100 %, und der AZAV-zertifizierte Träger rechnet direkt mit ihr ab. Ein Eigenanteil entsteht dabei nicht.

Wie lange ist mein AVGS-Gutschein gültig?

Die Gültigkeit reicht in der Regel von mehreren Wochen bis zu wenigen Monaten und steht konkret in Deinem Bescheid. Warte also nicht zu lange mit der Wahl des Trägers, damit Du die Frist sicher einhältst.

Fazit: AVGS-Begriffe verständlich gemacht

Dieses Lexikon schafft Klarheit bei den wichtigsten AVGS-Begriffen. Je besser Du informiert bist, desto souveräner führst Du das Gespräch mit der Behörde – und desto höher stehen Deine Chancen auf eine Bewilligung. Das vollständige Begriffs-Alphabet findest Du im AVGS Glossar A-Z.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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