Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe – so gehen Sie auf Nummer sicher! [inklusive Vergleichsrechner]

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 25 Mai, 2024
Lesezeit Minuten.
Die Inhaltsversicherung schützt Ihre Geschäftsinhalte wie Maschinen, Betriebseinrichtung und Vorräte. Denn das sind die Grundlagen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Mit einer solchen Versicherung verhindern Sie, dass Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch und bestimmte Naturgewalten Ihre Existenz bedrohen. Erfahren Sie, worauf Sie vor Abschluss eines Vertrags besonders achten müssen.  

Die Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe auf einen Blick

Analog zur Hausratversicherung im privaten Bereich gehört für Unternehmen die Inhaltsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Sie ersetzt die Kosten für Schäden, die durch Brand, Leitungswasser, Einbruch und andere versicherte Risiken an der kaufmännischen und technischen Geschäftsausstattung sowie an Waren und Vorräten entstanden sind.

Nur wenige Selbstständige können auf eine Inhaltsversicherung verzichten, zum Beispiel wenn keine eigenen Geschäftsräume vorhanden sind und die Arbeit direkt bei den Kunden mit einer nicht zu teuren Ausstattung erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht den finanziellen Spielraum haben, Ihre Arbeitsmittel und sonstigen Geschäftsinhalte nach einem Totalverlust mit eigenen Mitteln wiederzubeschaffen, ist eine Inhaltsversicherung zu empfehlen.

Folgende Gründe sprechen für eine Inhaltsversicherung:

  • Sie kann im Fall eines großen Schadens die Insolvenz des Unternehmens und, je nach Rechtsform, den wirtschaftlichen Ruin des Inhabers verhindern.
  • Auch wenn die Schäden nicht existenzbedrohend sind, zahlt die Versicherung für Reparaturen oder Wiederbeschaffungen.
  • Nicht nur die Schäden an sich, sondern auch die daraus folgenden Betriebsausfälle ziehen bei vielen Unternehmen wirtschaftliche Verluste nach sich. Für diesen Fall lässt sich eine Betriebsausfallversicherung in den Versicherungsschutz einschließen

Leistungen einer guten Betriebsinhaltsversicherung

Bei der Auswahl einer Inhaltsversicherung kommt es darauf an, die individuellen Gefahren zu erkennen und abzusichern und die Leistungen des Versicherers zu überprüfen. Hierbei gibt es Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Branchen. Was das eine Unternehmen nicht unbedingt braucht, kann für ein anderes sinnvoll oder sogar unverzichtbar sein.

Versicherte Gefahren: Feuer, Wasser & Co.

Achten Sie bei einem Vergleich der verschiedenen Inhaltsversicherungen darauf, welche Schadensursachen in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Standardmäßig gehören die Grundgefahren wie Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel dazu. Weitere Elementargefahren wie Hochwasser, Rückstau, Schneedruck, Erdsenkung oder Erdbeben sind bei vielen Angeboten miteingeschlossen oder lassen sich zusätzlich integrieren.

Inhaltsversicherung - Versicherbare Gefahren einer Inhaltsversicherung

Meist kann zusätzlich eine erweiterte Deckung vereinbart werden. Sie umfasst Gefahren wie Überschalldruck in der Nähe von Flugplätzen, Fahrzeuganprall, Ruß, Streik oder Aussperrung. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie eine Allgefahrenversicherung abschließen. Diese versichert alle Gefahren, die durch die Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Beispiel:

Der Ast eines Baumes bricht ab und beschädigt im Außenbereich gelagerte Waren. Damit der Schaden durch eine standardmäßige Inhaltsversicherung als Sturmschaden abgedeckt ist, muss mindestens Windstärke 8 vorgelegen haben. War das nicht der Fall, kann er durch eine Allgefahrenversicherung trotzdem versichert sein, sofern diese Gefahr als Schadensursache nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Wofür die Versicherung alles bezahlt

Die Versicherung zahlt im Schadensfall für die Reparatur beziehungsweise Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände oder, falls das nicht möglich ist, für die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Darüber hinaus entstehen in vielen Fällen zusätzliche Kosten, die der Versicherungsschutz oftmals ebenfalls einschließt. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Tarife der einzelnen Versicherer. Beispiele für solche Zusatzkosten sind:

  • Feuerlöscharbeiten
  • Räum- oder Abbrucharbeiten
  • Kosten für Gutachter
  • Einbruchsschäden am Gebäude
  • Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch (z. B. Austausch der Schlösser)
  • Beseitigung von Umweltschäden (z. B. Abtragung von Erdreich)
  • Wiederherstellung von Daten und Dokumenten
  • Zusatzkosten durch Technologiefortschritt (Wenn eine beschädigte Sache nur durch eine technisch aktuelle, aber auch teurere ersetzt werden kann.)

Beispiel:

In einem kleinen Handwerksbetrieb wurden die kaufmännischen Arbeiten mit relativ alter Computertechnik erledigt. Ein Brand zerstörte diese. Die Versicherung trägt auch Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Deshalb bezahlt sie für die Wiederbeschaffung modernerer Technik, da nur diese aktuell auf dem Markt erhältlich ist.

Welche Gegenstände gegen welche Gefahren versichert sind, ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt. Folgende Inhalte gehören in jedem Fall dazu:

  • Maschinen und Geräte
  • Sonstige Arbeitsmittel
  • Möbel und sonstige Betriebseinrichtung
  • Material sowie fertige und unfertige Erzeugnisse
  • Waren und sonstige Vorräte

Zu anderen Gegenständen und Inhalten gibt es individuelle Regelungen. Inwiefern ein Versicherungsschutz notwendig ist, hängt auch von der Branche und von der Art des Betriebes ab. Beispiele dafür sind:

  • Software und Daten
  • Bargeld und Wertpapiere
  • Akten und Dokumente (Wiederherstellungskosten)
  • Eigentum der Betriebsangehörigen (z. B. Arbeitskleidung, Fahrräder, Kfz)
  • Eigentum betriebsfremder Personen (z. B. Kunden oder Gäste)
  • Bei Einbruch auch Gebäudeschäden (z. B. Schloss)
  • Im Außenbereich gelagerte Gegenstände
  • Außen am Gebäude angebrachte Gegenstände (z. B. Werbetafeln, Automaten)

Beispiel:

Reparaturbetriebe sollten immer darauf achten, dass das Eigentum ihrer Kunden in den Versicherungsschutz miteingeschlossen ist. Das betrifft beispielsweise die Änderungsschneiderei, den Schuhmacher oder den Reparaturservice für technische Geräte. Analog ist es für Hotels unverzichtbar, das Eigentum der Gäste mitzuversichern, inklusive ihrer Fahrzeuge.

Kosten für die Geschäftsinhaltsversicherung

Wie viel eine Inhaltsversicherung kostet, hängt von diversen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • die Versicherungssumme,
  • die Unternehmensgröße,
  • die eingeschlossenen Leistungen,
  • das Gefährdungspotenzial,
  • die Selbstbeteiligung,
  • die Länge der Vertragsbindung und
  • der Beitrags-Zahlungsrhythmus.

Je nach Art und Größe des Unternehmens reicht die Spanne der Beitragshöhe von etwa 50 Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro pro Jahr.

Vor allem das Gefährdungspotenzial kann die Beitragshöhe stark beeinflussen. Ungünstig sind zum Beispiel eine regional hohe Einbruchsquote, ein abgelegener Standort, feuergefährdete Betriebe in der Nähe oder eine nicht-massive Bauweise des Gebäudes.

Beispiel:

Verglichen werden zwei kleine Reisebüros mit jeweils 800.000 Euro Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 300.000 Euro. Beide erweitern ihre Inhaltsversicherung mit einer Elektronikversicherung und einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung. Der Vertrag wird jeweils für drei Jahre abgeschlossen, ohne Selbstbeteiligung.Das eine Reisebüro befindet sich in einer Region mit geringer Einbruchsgefahr und ist in einem massiv gebauten Wohnhaus mit einer Eingangstür aus Metall untergebracht. Eine Sprinkler- und eine Einbruchmeldeanlage sind vorhanden. Es befinden sich keine feuer- oder explosionsgefährdeten Betriebe in unmittelbarer Nachbarschaft. Ein Versicherungsvergleich ergibt einen möglichen Jahresbeitrag ab etwa 1.200 Euro.

Das andere Reisebüro befindet sich in einem Landkreis mit hoher Einbruchsstatistik. Das Gebäude wird ebenfalls zusätzlich für Wohnzwecke genutzt, ist aber ein Fachwerkhaus. Daneben befindet sich eine Lackiererei, die als feuergefährdeter Betrieb gilt. Die Eingangstür besteht aus Glas und ist nicht zusätzlich durch ein Gitter oder Ähnliches geschützt. Es gibt weder eine Sprinkler- noch eine Einbruchmeldeanlage. Die Vergleichsrechnung ergab als günstigstes Angebot, mit vergleichbaren Leistungen wie im ersten Fall, einen Jahresbeitrag von circa 1.900 Euro.

Vergleichsrechner: Finden Sie ein passendes Angebot

Welche Inhaltsversicherung für Ihr Unternehmen die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die meisten Versicherer haben ihre Tarife auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen zugeschnitten. Nutzen Sie deshalb einen Vergleichsrechner, um eine passende Inhaltsversicherung zu finden.

Exklusiver Vergleich: Welche Inhaltsversicherung passt zu Ihnen?

Der folgende Vergleich gibt Ihnen einen Überblick über bekannte Anbieter der Inhaltsversicherung und einige interessante Merkmale. Prüfen Sie aber in jedem Fall auch die anderen konkreten Versicherungsbedingungen.

ANBIETERERWEITERTE DECKUNGDECKUNGS-
SUMME PERSONEN-
SCHADEN
DECKUNGS-
SUMME SACHSCHADEN
SELBST-
BETEILIGUNG
VERZICHT AUF EINWAND DER UNTER-VERSICHERUNGKONTAKT
ARAG Logo
ARAG
möglichmöglichjajabis 10 % der Versicherungssumme und höchstens
100.000 €
HIER KLICKEN
HDI Logo
HDI
(Baustein Allgefahren)
jajajabei bestimmten Schadensursachen keine AngabeHIER KLICKEN
AXA Logo
AXA
möglichmöglichkeine Angabe keine Angabe keine Angabe HIER KLICKEN
Gothaer Logo
Gothaer
möglichmöglichjabis 250.000 €bis 250.000 € SchadenHIER KLICKEN

Alte Leipziger Logo
Alte
Leipziger

(Tarif Comfort)

möglichkeine Angabe keine Angabe bei Einbruchdiebstahl bis max.50.000 € bis 10 % der VersicherungssummeHIER KLICKEN
Allianz Logo
Allianz
möglichmöglichjaeuropaweit bei bestimmten Schadensursachen neinHIER KLICKEN
ERGO Logo
ERGO
möglichmöglichjaeuropaweit bei bestimmten Schadensursachen bis 10 % der Versicherungssumme und höchstens
50.000 €
HIER KLICKEN
helvetia logo
Helvetia
möglichmöglichjakeine Angabe bis 10 % der Versicherungssumme und höchstens 1 Mio. €HIER KLICKEN

Die richtige Versicherungssumme für die Inventarversicherung berechnen – 5 Tipps

Die Versicherungssumme ist das, was die Versicherung bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffung maximal zahlt. Sie ist darüber hinaus auch Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen, zum Beispiel der oben genannten zusätzlichen Kosten.

  • Setzen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig an, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Wenn der Versicherer beispielsweise bei einem kleineren Schaden feststellt, dass Ihre Versicherungssumme 20 % zu niedrig ist, kann er auch die Leistung für den Einzelschaden um 20 % kürzen.
  • Setzen Sie das Anlagevermögen mit dem Wiederbeschaffungswert an, nicht mit dem buchhalterischen Zeitwert.
  • Der Zeitwert wird nur angesetzt, wenn er weniger als 40 % des Neuwertes beträgt. Falls bestimmte Gegenstände gar nicht mehr für den eigentlichen unternehmerischen Zweck verwendet werden können, setzen Sie einen dafür aktuell erzielbaren Verkaufspreis als Wert an.
  • Ermitteln Sie für den Wertansatz des Umlaufvermögens, wie viel Material, Vorräte, Waren und Bargeld sich durchschnittlich in Ihrem Betrieb befinden.
  • Schlagen Sie nochmals 10 % auf die ermittelte Versicherungssumme auf, um eine Unterversicherung auszuschließen.

Vereinfachtes Beispiel: Das folgende Beispiel zeigt auf, wie sich die Ermittlung der Versicherungssumme für Ihre Inhaltsversicherung zusammensetzen kann:

INVENTARKOSTEN
Maschinen30.000 €
Werkzeuge4.000 €
Material6.000 €
Fertige und halbfertige Erzeugnisse3.000 €
Möbel (Werkstatt und Büro) 4.000 €
Computertechnik3.000 €
Sonstige elektronische Geräte 300 €
Büroausstattung500 €
Büromaterial150 €
Bargeld200 €
Summe51.150 €
+ 10 % 5.115 €
Versicherungssumme56.265 €

Achtung: Diese Dinge deckt die Inhaltsversicherung im Gewerbe NICHT ab

Schäden durch bestimmte Gefahren sind in Inhaltsversicherungen regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu diesen Schadensursachen gehören im Wesentlichen:

  • Kernenergie
  • Krieg
  • Sturmflut
  • Tsunami

Bei den genannten Punkten handelt es sich im Versicherungsjargon um Extremsituationen, deren Auswirkungen auf ein Gewerbe nicht durch eine Inhalts- bzw. Inventarversicherung abgedeckt werden können.

Wurde ein Schaden vom Versicherungsnehmer mit Vorsatz herbeigeführt, ist dieser ebenfalls auf keinen Fall versichert. Bei grober Fahrlässigkeit reduzieren die meisten Versicherer hingegen ihre Leistungen. Einige verzichten auch bis zu einer bestimmten Summe darauf. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn in einem Lager mit brennbarem Material geraucht wird.

Einige Versicherungsanbieter schließen auch weitere Schadensursachen aus. Dazu können beispielsweise Reinigungswasser, Schwimmbadwasser, Abnutzung oder Ungeziefer gehören.

Klassische Erweiterungen bei einer Inhaltsversicherung

Bestimmte Schäden deckt die klassische Standard-Inhaltsversicherung nicht mit ab, da sie nicht jeder Versicherte benötigt. Sie haben aber fast immer die Möglichkeit, entsprechende Zusatzbausteine in Ihren Versicherungsschutz zu integrieren. Üblich sind dabei folgende Erweiterungen:

  • Betriebs- oder Ertragsausfallversicherung: Wenn in Ihrem Unternehmen aufgrund einer der versicherten Schadensursachen vorübergehend nicht mehr gearbeitet werden kann, ersetzt die Betriebsausfallversicherung den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden.
  • Betriebsschließungsversicherung: Diese gibt es für die Gastronomie- und Lebensmittelbranche, wenn aus hygienischen Gründen eine vorübergehende Schließung notwendig ist.
  • Elektronikversicherung: Diese kommt zum Tragen, wenn an elektronischen Geräten durch Bedienungsfehler, Missgeschicke, Stromausfall oder Kurzschluss Schäden entstehen. Die Elektronikversicherung sichert die elektronische Ausrüstung von Unternehmen gegen deutlich mehr Risiken als eine Inhaltsversicherung.
  • Glasbruchversicherung: Diese zahlt bei Glasbruch, wobei die Ursache keine Rolle spielt. Sie lohnt sich, wenn es in Ihrem Unternehmen viele oder große Glasflächen wie Schaufenster, Glastüren oder Glasfronten gibt.
  • Außenversicherung: Diese sichert auch Gegenstände ab, die sich nicht im Betrieb befinden. Ein Beispiel ist das Notebook, das Sie mit auf Geschäftsreise nehmen. Oft bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle EU-Staaten.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vielfältig und häufig komplex. Nachfolgend haben wir weitere wichtige Fragen rund um die Betriebsinhaltsversicherung beantwortet:

1. Ist Bargeld durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert?

Bargeld, das sich in den Geschäftsräumen befindet, ist nicht immer standardmäßig mitabgesichert. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen. Wenn ein Versicherungsschutz besteht, gibt es ganz konkrete Anforderungen an die Aufbewahrung. So kann es sein, dass konkret 2.000 Euro in der Ladenkasse und 5.000 Euro im Tresor mitversichert werden. Im Falle eines Diebstahls werden maximal diese Versicherungssummen durch den Versicherer gezahlt.

Vor allem Betrieben mit hohem Bargeldaufkommen, wie Einzelhandel und Gastronomie, dürfen auf diesen Zusatzbaustein nicht verzichten. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Tresor die Anforderungen der Versicherung erfüllt.

2. Was ist mit fremdem Eigentum, das beschädigt wurde?

Bei fremdem Eigentum im Unternehmen kann es sich um das von Betriebsangehörigen, Kunden (Reparaturbetriebe) oder Gästen (Hotels, Fitnessstudios) handeln. Möglicherweise bewahren auch externe Dienstleister ihr Eigentum in Ihrem Unternehmen auf oder Sie verkaufen Waren auf Kommission.

Die Standard-Inhaltsversicherung bezieht sich nur auf Schäden an eigenen Gegenständen. Es besteht aber oft die Option, fremdes Eigentum mitzuversichern oder diese Leistungen sind standardmäßig bereits enthalten. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen immer daraufhin, wessen Eigentum versichert ist und auf welche Gegenstände sich der Schutz bezieht. Besonders interessant ist die Frage, ob auch die Fahrzeuge der Betriebsangehörigen, Kunden oder Gäste versichert sind.

3. Welche Rolle spielt der Standort für die Inhaltsversicherung?

Der Standort wirkt sich mehrfach auf die Beitragshöhe aus und kann es bei sehr ungünstigen Bedingungen sogar erschweren, überhaupt eine Inhaltsversicherung zu erhalten. So steigt das Risiko für einen Einbruchdiebstahl, wenn sich das Unternehmen in einer Region mit einer hohen Einbruchsquote oder in einem durch Passanten gering frequentierten Gebiet befindet. Das Brandrisiko steigt, wenn es in unmittelbarer Nähe ein feuergefährdetes Unternehmen gibt, wozu unter anderem holzverarbeitende Betriebe gehören. In einem hochwassergefährdeten Gebiet wird es sehr schwer oder sehr teuer, das Unternehmen gegen Hochwasser zu versichern.

4. Für welche Branchen lohnt sich die Inventarversicherung besonders?

Da die durch eine Inhaltsversicherung abgedeckten Risiken grundsätzlich für jedes Unternehmen bestehen, kann man sich bei der Bewertung der Notwendigkeit nicht auf Branchen beschränken. Vielmehr sollte die Überlegung im Mittelpunkt stehen, ob ein Totalschaden für Sie existenzbedrohend wäre oder ob Sie das Unternehmen mit eigenen Mitteln wiederaufbauen und weiterführen könnten. Das ist möglich, wenn Ihre Geschäftsinhalte keinen großen Wert haben, weil Sie beispielsweise mobil arbeiten.

5. Ist eine Geschäftsinhaltsversicherung Pflicht?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Allerdings können Kunden die Auftragserteilung davon abhängig machen, ob Sie ausreichend versichert sind. Denn in vielen Branchen kann der Schaden des Unternehmens auch zum Schaden für die Kunde werden.

6. Wann sollte ich die Betriebsinhaltsversicherung abschließen?

Im Idealfall schließen Sie die Versicherung als Gründer ab oder spätestens dann, wenn Sie Ihre Geschäftsräume eingerichtet und sämtliche Investitionen getätigt haben. Denn ein Schaden kann zu jedem Zeitpunkt eintreten. Informieren Sie sich aber schon vorher und suchen Sie ein passendes Angebot heraus.

7. Sind Software und Daten mitversichert?

Software und Daten gehören nicht standardmäßig zu den versicherten Inhalten. Allerdings sind die Bedingungen der einzelnen Versicherer in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Einige Angebote enthalten diesen Schutz, sodass im Schadensfall auch die Kosten für Datenwiederherstellungen bezahlt werden. Bei anderen lässt er sich nach Bedarf wählen.

Wie bereits erwähnt, können Sie in Ihre Inhaltsversicherung auch eine Elektronikversicherung integrieren. Diese enthält meist auch den Versicherungsschutz für Daten und Software.

8. Sind durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden mitabgesichert?

Schäden durch leichte Fahrlässigkeit sind im Normalfall vollständig abgedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt der Versicherungsschutz meist zum Teil. Das heißt, die Versicherung zahlt nur einen bestimmten Prozentsatz der eigentlichen Schadenssumme. Einige Anbieter verzichten sogar bis zu einem bestimmten Betrag auf Minderung wegen grober Fahrlässigkeit.

9. Wo besteht Versicherungsschutz?

Im Versicherungsvertrag wird genau vereinbart, in welchen Räumen oder auf welchem Gelände Versicherungsschutz besteht. Achten Sie darauf, dass Sie alles angeben. Denken Sie dabei an:

  • Die eigentlichen Produktionsräume, Werkstätten oder sonstigen Geschäftsflächen
  • Büroräume
  • Lagerräume oder -flächen
  • Freiflächen auf dem Betriebsgelände
  • Kellerräume
  • Dachboden

Für die Versicherung von Gegenständen außerhalb des vereinbarten Bereichs gilt die Außenversicherung, wenn Sie diese in den Versicherungsschutz integriert haben.

Achten Sie auch darauf, welche Bestimmungen für den Fall eines Umzugs oder einer Erweiterung gelten. In vielen Fällen, aber nicht immer, sind neue Betriebsgrundstücke für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einer festgelegten Summe mitversichert. Nehmen Sie in diesem Fall trotzdem rechtzeitig Kontakt zum Versicherer auf, um den Vertrag zu aktualisieren.

10. Wie sind Schäden durch Raub mitversichert?

Im Gegensatz zum Einbruchdiebstahl wird bei einem Raub der Gegenstand einer Person direkt gewaltsam entwendet. Das kann nicht nur auf dem versicherten Betriebsgelände, sondern auch auf einem Transportweg passieren. Die meisten Inhaltsversicherungen schließen diesen Schaden standardmäßig in den Versicherungsschutz mit ein.

Informieren Sie sich mit dem Vergleichsrechner über Angebote zur Inhaltsversicherung

Der Rechner ermittelt online auf der Grundlage Ihrer individuellen Angaben, welche Inhaltsversicherungen für Ihr Unternehmen infrage kommen. Sie könne aus verschiedenen Angeboten wählen.

Fazit: Inhaltsversicherung für Gewerbe kann Sie vor Insolvenz schützen

Es gibt nur wenige Unternehmen, die auf eine Inhaltsversicherung verzichten können. Denn ein Brand kann Ihren Betrieb jederzeit zerstören. Auch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und viele andere Gefahren haben das Potenzial, existenzbedrohende Schäden zu verursachen.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Inhaltsversicherungen an, wobei sie sich oft auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen spezialisieren. Ein Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, online passende Angebote zu ermitteln. Beschäftigen Sie sich aber trotzdem gründlich mit den individuellen Versicherungsbedingungen.

Informieren Sie sich auch über die Gebäudeversicherung, wenn eigene Immobilien zu Ihrem Betriebsvermögen gehören. Weiterhin sind Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz wichtige Versicherungen für Gründer.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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