Betriebshaftpflichtversicherung – Top-Anbieter-Vergleich und Kosten auf einen Blick [inklusive FAQ]

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 25 Mai, 2024
Lesezeit Minuten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird jedem Unternehmen dringend empfohlen. Ob Freiberufler, Einzelunternehmer oder Aktiengesellschaft, sie kann im Ernstfall vor dem Ruin schützen. Erfahren Sie, welche Schäden die Betriebshaftpflicht abdeckt, worin die Leistungen bestehen und welche Besonderheiten zu beachten sind. An vielen Beispielen wird dabei deutlich gemacht, warum Sie als Unternehmer diese Versicherung brauchen.  

2024: Vergleich verschiedener Anbieter

Für den oben beschriebenen Metallbaubetrieb ergeben sich bei verschiedenen Anbietern folgende Konditionen für eine Betriebshaftpflicht. Als Vertragslaufzeit wurde in jedem Fall ein Jahr gewählt.

Wir haben die folgenden Versicherungsanbieter unter Zugrundelegung der Kriterien Jahresbeitrag, Deckungssumme Personenschaden, Deckungssumme Sachschaden und Selbstbeteiligung verglichen und von 1-5 bewertet, wobei 1 das niedrigste und 5 das höchste Bewertungsergebnis war.

ANBIETERBEITRAG P.A.DECKUNGS-
SUMME PERSONEN-
SCHADEN
DECKUNGS-
SUMME SACH-
SCHADEN
SELBST-
BETEILIGUNG
BEWERTUNGKONTAKT
helvetia logo
helvetia
13.569 € 10 Mio. € 10 Mio. €0 € 5HIER KLICKEN
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Volkswohl Bund
4.990 € 5 Mio. € 5 Mio. €0 € 5HIER KLICKEN
INTER Versicherungsgruppe Logo
INTER
Versicherungs-
gruppe
6.340 € 5 Mio. € 5 Mio. €150 € 5HIER KLICKEN
Die Continentale Logo
Die Continentale
9.304 € 5 Mio. € 5 Mio. €250 € 4HIER KLICKEN
VHV Versicherungen Logo
VHV
Versicherungen
13.910 € 5 Mio. €5 Mio. € 150 € 5HIER KLICKEN
Gothaer Logo
Gothaer
16.630 € 5 Mio. €5 Mio. € 250 € 4HIER KLICKEN
AXA Logo
AXA
18.947 € 5 Mio. €5 Mio. €250 € 4HIER KLICKEN

Stand: Januar 2021

Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss jeder, der einen Schaden verursacht, auch die Folgen davontragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Da das zum Beispiel bei Personenschäden aufgrund lebenslanger Rentenzahlungen oder bei großen Schäden an fremdem Eigentum die gesamte Existenz ruinieren kann, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Unternehmer unverzichtbar.

Die Versicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen Dritter gegen das Unternehmen, wenn der Schaden im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstanden ist. Dabei ist es unerheblich, ob ihn der Unternehmer selbst oder ein Angestellter verursacht hat. Es handelt sich dabei um die Folge von Fahrlässigkeit oder anderer Risiken, die sich im Unternehmensalltag nie vollständig abstellen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich gerade erst in der Phase der Existenzgründung befinden oder schon seit Jahren unternehmerisch tätig sind.

Zu den Leistungen der Versicherung gehört auch die Prüfung der Schadenersatzansprüche. Die Betriebshaftpflicht trägt die Kosten für Gutachten, anwaltliche Unterstützung und gegebenenfalls Gerichtskosten.

Bei welchen Schäden erbringt die Versicherung Leistungen?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet grundsätzlich bei Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden. Versichert ist immer nur das, was im Vertrag auch vereinbart wurde und in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. Die Versicherungsinhalte müssen zum individuellen Risikoprofil des Unternehmens passen. Deshalb gibt es auch spezielle Angebote für bestimmte Branchen.

Wenn etwa durch die betriebliche Tätigkeit Umweltschäden entstehen können, müssen auch diese Inhalte des Vertrags sein. Weitere Beispiele für besondere Vereinbarungen sind die Produkthaftpflicht, die Versicherung gegen Tätigkeitsschäden an fremden Sachen oder Mietsachschäden und die gegen den Verlust von fremden Schlüsseln oder Zugangskarten. Die folgende Tabelle zeigt, welche Schäden auftreten können und was die Versicherung leistet.

ARTBEISPIELELEISTUNGEN
PersonenschädenVerletzungen, Vergiftungen, Infektionen, allergische Reaktionen, sonstige Gesundheitsschäden, Tod Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen
SachschädenBrand, Wasserschaden, mechanische Zerstörung, Verlust Kosten für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten Sachen
Vermögensfolgeschäden (auch bekannt als unechter Vermögensschaden)Als Folge eines durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Personen- oder Sachschadens entstandener Verdienst- oder Gewinnausfall Ersatz des Verdienst- oder Gewinnausfalls
UmweltschädenVerunreinigungen von Luft, Wasser oder Boden Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden

Die im Folgenden dargestellten Schadensfälle verdeutlichen noch einmal, wodurch es zu Schadenersatzansprüchen kommen kann. Beachten Sie den Unterschied zwischen Sach- und Personenschäden einerseits und Vermögensfolgeschäden andererseits.

ARTBEISPIEL 1BEISPIEL 2
PersonenschädenEine Person rutscht bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Firmengelände aus und bricht sich das Bein. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Krankenhausbehandlung und Rehabilitation und zahlt Schmerzensgeld. Auf einer Baustelle erleidet eine Person aufgrund einer unsachgemäßen Absicherung schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden. Neben den auch im 1. Beispiel genannten Kosten umfasst der Schadenersatz eine lebenslange Rentenzahlung.
SachschädenSchweißarbeiten haben einen Brand ausgelöst. Die Versicherung ersetzt fremdes Eigentum, welches durch das Feuer zerstört oder beschädigt wurde. Der Mitarbeiter eines Reinigungsunternehmens hat in der Wohnung des Kunden versehentlich ein Möbelstück beschädigt. Die Versicherung zahlt die Reparatur.
VermögensfolgeschädenEin Kunde stolpert in einem Geschäftsraum über ein Kabel und bricht sich den Arm. Als Vermögensfolgeschaden gilt sein Verdienstausfall als Folge der Verletzung, welchen die Versicherung ersetzt. Auf einer Baustelle wird das Kfz eines Lieferanten versehentlich beschädigt. Ein Vermögensfolgeschaden entsteht dadurch, dass der Besitzer des Fahrzeugs es vorübergehend nicht nutzen kann, was seine Einnahmen reduziert.
UmweltschädenDer Öltank eines Unternehmens ist ausgelaufen. Dadurch wurde das Erdreich verschmutzt und muss fachgerecht abgetragen und entsorgt werden. Der Abwasserfilter eines Industriebetriebes ist defekt, sodass es zu einer Gewässerverschmutzung gekommen ist. Der Schadenersatz umfasst die Kosten der Gewässerreinigung durch eine Spezialfirma.

Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung: Kriterien und Vergleich

Unternehmen unterscheiden sich stark in ihrem Haftpflichtrisiko, was sich in der Höhe der Versicherungsbeiträge widerspiegelt. Es sind im Wesentlichen folgende Faktoren, welche die Kosten beeinflussen:

  • Unternehmensgegenstand und Tätigkeiten: Die Art der ausgeführten Arbeiten, der Umgang mit bestimmten Materialien und der Umfang der Außentätigkeit beeinflussen das Risiko für Haftpflichtschäden am stärksten.
  • Versicherungsumfang: Bestimmte Vertragsbestandteile gehören nicht zur Standard-Versicherung, können aber im Einzelfall notwendig sein, zum Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung, die Auslandserweiterung oder die Umwelthaftpflicht.
  • Anzahl der Betriebsstätten: Je mehr Niederlassungen oder Filialen es gibt, desto wahrscheinlicher sind Haftpflichtschäden und desto höher sind die Beiträge.
  • Anzahl der Mitarbeiter: Mit der Mitarbeiteranzahl steigt das Risiko, da auch von Angestellten verursachte Schäden mitversichert sind.
  • Jahreslohnsumme: Sie ist ein Indikator für die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter.
  • Jahresumsatz: Ein hoher Umsatz weist auf einen großen Betrieb und damit ein hohes Haftpflichtrisiko hin.
  • Deckungssummen: Wie viel die Versicherung im Schadensfall für Sach- und Personenschäden maximal zahlt, wirkt sich auch auf den Tarif aus.
  • Selbstbeteiligung: Je höher der Betrag ist, den Sie bei einem Schaden selbst zahlen, desto geringer sind die Kosten.
  • Alte Schadensfälle: Wer noch nie Leistungen aus der Betriebshaftpflicht in Anspruch genommen hat, kann sich meist günstiger versichern.
  • Laufzeit: Viele Anbieter gewähren bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr Rabatte.
  • Zahlungsrhythmus: Es ist am kostengünstigsten, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag einmal im Jahr zahlen, anstatt monatlich oder vierteljährlich.
  • Anbieter: Die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen können bei ähnlichen Leistungen stark schwanken.
  • Existenzgründerrabatt: Gründer erhalten bei einigen Anbietern einen Preisnachlass.

Die folgenden drei Beispiele verdeutlichen, wie unterschiedlich die Tarife sein können und dass Sie zunächst Ihre eigenen Ansprüche definieren müssen. Zum Beispiel wird sichtbar, dass bestimmte Tätigkeiten und Wagnisse einen höheren Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben als die Unternehmensgröße.

1. Beispiel: 

In einem Schreibwaren-Einzelhandelsgeschäft ohne zusätzliche Filialen arbeiten neben dem Inhaber noch fünf Teilzeitangestellte. Der Netto-Jahresumsatz liegt bei etwa 700.000 Euro und die Lohnkosten inklusive des kalkulatorischen Unternehmerlohns bei 85.000 Euro pro Jahr. Für die Betriebshaftpflichtversicherung ergibt ein aktueller Anbietervergleich bei jeweils 5 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden und 3 Jahren Vertragslaufzeit Jahresbeiträge von z. B. 135 Euro bei 500 Euro Selbstbeteiligung und 300 Euro ohne Selbstbeteiligung.


2. Beispiel: 

Ein Einzelunternehmer hat sich mit einem Hausmeisterservice selbstständig gemacht. Er arbeitet ohne Angestellte. Der Netto-Jahresumsatz liegt bei etwa 20.000 Euro. Zu den angebotenen Leistungen gehören auch der Winterdienst und einfache Sanitärinstallationen, aber keine bauhandwerklichen Tätigkeiten. Für eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von jeweils 5 Mio. Euro, einer Selbstbeteiligung von 500 Euro und 3 Jahren Vertragslaufzeit muss er, je nach Anbieter, mit 500 bis 1.000 Euro pro Jahr rechnen.


3. Beispiel:

Ein Metallbauunternehmen mit einem Inhaber hat 20 Vollzeit-Angestellte und erzielt einen Jahresumsatz von 5 Mio. Euro. Die Lohnkosten einschließlich des kalkulatorischen Unternehmerlohns betragen pro Jahr etwa 800.000 Euro. Der Betrieb stellt unter anderem Maschinenteile her, weshalb auch eine Produkthaftpflichtversicherung im Angebot enthalten sein muss. Die Betriebshaftpflichtversicherung gibt es bei jeweils 10 Mio. Deckungssumme für Sach- und Personenschäden, 0 Euro Selbstbeteiligung und 1 Jahr Vertragslaufzeit für rund 13.600 Euro Jahresbeitrag.

Vergleichsrechner: Tarife und Service in der Übersicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sein. Ein Online-Tarifrechner kann Ihnen bei der Orientierung helfen. Durch die Auswahl verschiedener Optionen und Eingabe von Unternehmensdaten lassen sich die individuelle Situation abbilden und passende Angebote vergleichen:

Wer sollte auf keinen Fall auf eine Betriebshaftpflichtversicherung verzichten?

Es ist zwar nicht für jeden Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, aber trotzdem in jedem Fall empfehlenswert, egal ob für das Gewerbe, die Landwirtschaft oder einen freien Beruf. Schnell können Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, obwohl Sie gar nicht an die Möglichkeit gedacht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Passant vor Ihrem Geschäft auf Glatteis ausrutscht oder wenn Sie als Dienstleister den Schlüssel für eine fremde Schließanlage verlieren.

Für einige Branchen gibt es spezielle Betriebshaftpflicht-Angebote, die typische Wagnisse absichern. Zum Beispiel besteht in der Gastronomie neben dem allgemeinen Verletzungsrisiko die Gefahr von Lebensmittelvergiftungen oder allergischen Reaktionen der Gäste. Der Fehler eines Kfz-Handwerkers kann im schlimmsten Fall Ursache eines Unfalls sein. Und im Baugewerbe ist das Risiko von Verletzungen und von Schäden an fremdem Eigentum generell relativ hoch.

Eine Sonderform der Betriebshaftpflicht ist die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung, die auf die besonderen Risiken dieser Branche zugeschnitten ist. So kann es dazu kommen, dass das Vieh ausbricht und Schaden verursacht. Auch die Absicherung gegen Umweltschäden gehört dazu.

Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Pendant für Betriebe zur privaten Haftpflichtversicherung. Daher richtet sich die Betriebshaftpflichtversicherung an alle Unternehmer und Selbstständigen.

Unternehmen, bei denen generell ein hohes Haftpflichtrisiko besteht, müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Unter anderem sind folgende Berufsgruppen davon betroffen:

  • Bewachungsgewerbe
  • Schießstandbetreiber
  • Inhaber von Flugplätzen
  • Schausteller
  • Jäger

Darüber hinaus gibt es weitere Berufsgruppen mit Versicherungspflicht, die jedoch durch eine Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt werden muss. Das sind im Wesentlichen einige freie Berufe, unter anderem:

Berufshaftpflichtversicherung-Wann-leistet-eine-Berufshaftpflichtversicherung

Deckungssumme der Betriebshaftpflicht richtig wählen – das sollten Sie beachten

Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherung je Schadensfall maximal zahlt. Vor allem bei Personenschäden, die lebenslange Rentenzahlungen zur Folge haben, aber auch in Produkthaftpflicht-Fällen können schnell Millionenbeträge erreicht werden. Die Deckungssumme sollte deshalb dem maximal vorstellbaren Schaden entsprechen.

Es ist empfehlenswert, dass diese sowohl für Sach- als auch für Personenschäden bei jeweils mindestens 3 Millionen liegt. Die Versicherungsgesellschaften bieten zum Teil höhere, aber auch niedrigere Deckungssummen an. Beachten Sie auch bei dieser Entscheidung das individuelle Risikoprofil Ihres Unternehmens.

Tendenziell betrachtet, braucht ein größerer Betrieb höhere Deckungssummen. Besondere Risiken sind aber auch zu beachten. Wenn eine hohe Gefahr für Personenschäden besteht, wie etwa beim Personentransport, auf dem Bau oder zum Teil auch im Handwerk, sollte die Deckungssumme höher sein.

Diese Dinge sind nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt

Bei den Annahmen darüber, welche Schadenersatzansprüche die Betriebshaftpflicht umfasst, kann es zu Missverständnissen kommen. Folgende Schäden sind beispielsweise nicht durch diese Versicherung abgedeckt:

  • Reine Vermögensschäden: Diese entstehen beispielsweise durch falsche Beratung und sind ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht. Der Unterschied zu den durch die Betriebshaftpflicht abgedeckten Vermögensfolgeschäden besteht darin, dass sie keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.
  • Schäden bei Nichteinhaltung von Terminen, Fristen oder Kostenvoranschlägen.
  • Schäden am Geschäftsinventar oder andere Eigenschäden: Nur Schadenersatzansprüche von Dritten sind abgesichert.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden: Die Versicherung deckt zwar fahrlässig verursachte Schäden ab. Vorsatz oder gar eine Straftat dürfen aber nicht vorliegen.

Sonderfall Freiberufler: Berufshaftpflicht versus Betriebshaftpflicht

Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, beschreibt § 18 EStG. Das sind unter anderem Ärzte, Notare, Steuerberater, beratende Betriebswirte und Krankengymnasten. Wie oben bereits erwähnt, gibt es für Freiberufler die Berufshaftpflicht, die in einigen Fällen auch vorgeschrieben ist.

Diese Versicherung deckt die Folgen beruflicher Fehler ab, zum Beispiel wenn ein Arzt falsch behandelt. Eine Variante davon ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsgruppen, deren Fehler echte Vermögensschäden nach sich ziehen können. Das betrifft etwa Steuer- oder Unternehmensberater.

Die Berufshaftpflicht ist für Freiberufler wichtiger als die Betriebshaftpflicht. Sie ersetzt sie aber nicht, auch wenn das oft behauptet wird. Denn rutscht beispielsweise ein Patient in der Arztpraxis auf einem feuchten Boden aus und verletzt sich, greift die Berufshaftpflicht nicht. Es ist deshalb sinnvoll, beide Versicherungen zu kombinieren.

Sinnvolle Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Falls die Betriebshaftpflichtversicherung wichtige Bestandteile nicht standardmäßig enthält, lassen sich diese oft ergänzen. Beispiele dafür sind:

Betriebshaftpflichtversicherung-Sinnvolle-Ergaenzungen-zur-Betriebhaftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung (Kann oft als zusätzliche Option gewählt werden)
  • IT-Haftpflichtversicherung (Eignet sich für Unternehmen der IT-Branche, z. B. Webmaster)
  • Umwelthaftpflichtversicherung (Brauchen nur Unternehmen, die Umweltschäden verursachen können)
  • Auslandsdeckung (Erweitert die Gültigkeit der Versicherung auf Schadensfälle im Ausland)
  • Rechtsschutz (Gehört nicht zur Haftpflicht, ist aber für Unternehmen ebenfalls empfehlenswert)
  • Cyber-Versicherung (Schützt vor Schäden durch Cyber-Kriminalität, insbesondere mit Blick auf den Datenschutz oftmals relevant)

Die oben genannten Versicherungen werden häufig als Bestandteile von Betriebshaftpflichtversicherungen mitverkauft. Unabhängig davon sollten Sie als Unternehmer natürlich auch überprüfen, ob nicht noch weitere Versicherungen für Sie von Nutzen seien könnten, wie zum Beispiel:

FAQ: Wichtige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Blick

Haben Sie noch Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung? Die folgenden Antworten klären zusätzlich einige wichtige Punkte:

1. Was ist der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenhaftpflicht?

2. Gilt die Betriebshaftpflichtversicherung nur innerhalb Deutschlands?

3. Welche Personen sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?

4. Sind Subunternehmer, freie Mitarbeiter und Leiharbeiter auch über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens mitversichert?

5. Wie lange läuft eine Betriebshaftpflichtversicherung regulär?

6. Spielt die Rechtsform bei der Betriebshaftpflichtversicherung eine Rolle?

7. Was versteht man unter der Risikodeklaration und welche Bedeutung hat sie?

8. Was ist, wenn sich nach Abschluss des Vertrages neue Risiken ergeben?

9. Ist der Versicherungsschutz auf das Firmengelände begrenzt?

10. Deckt die Betriebshaftpflicht auch Schadenersatzansprüche des Unternehmers gegen Mitarbeiter ab, oder umgekehrt?

Fazit: Betriebshaftpflicht ist für fast alle Unternehmer sinnvoll

Achten Sie bei Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung darauf, dass das alle individuellen Risiken Ihres Unternehmens Beachtung finden. Es gibt in diesem Bereich keine Standardlösungen.

Wenn die Gefahr von Umweltschäden besteht, muss dieses Risiko mit abgesichert sein. Stellen Sie Produkte her, brauchen Sie in vielen Fällen eine Produkthaftpflichtversicherung. Zusätzlich fließen verschiedene andere Faktoren in die Berechnung des Tarifs ein, zum Beispiel die Anzahl der Mitarbeiter oder die Arbeit auf fremden Grundstücken.

Der Online-Vergleichsrechner verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten und Angebote. Prüfen Sie aber trotzdem gründlich alle Details und Informationen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. Nehmen Sie bei Bedarf persönlich Kontakt zu einem Berater auf.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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