Selbständigkeit und Job – macht das Sinn?

Verfasst von Hanno Steiger. Zuletzt aktualisiert am 10 August, 2024
Lesezeit Minuten.
Wer sich selbständig macht, verfügt vor allem am Anfang nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Wenn das Einkommen knapp ist, denken viele Menschen über einen Job neben der Selbständigkeit nach. Somit möchten sie Engpässe und persönliche Finanzkrisen meistern. In der Regel sind Minijobs möglich. Einige Menschen gehen zudem zunächst einem Hauptjob nach und versuchen nebenbei in der Selbständigkeit Fuß zu fassen. Beide Optionen sind möglich. Dennoch sind ein paar Hinweise zu beachten, damit es mit dem Job und der selbständigen Tätigkeit klappt.  

Welche Art von Nebenjob ist für Selbstständige interessant?

Es gibt zahlreiche Unternehmer, die nebenbei einen Minijob annehmen. Diese Konstellation ist durchaus möglich und stellt viele Selbstständige zufrieden. Sie können neben ihrer Selbständigkeit schnell Geld verdienen und somit ein wenig Sicherheit genießen. Ebenso gibt es viele Personen, die mithilfe einer professionellen Jobsuche eine Tätigkeit finden, die ihnen liegt und finanzielle Sicherheit bietet. Sie erhalten demnach eine Stelle in gehobener Position und widmen sich in ihrer Freizeit und somit nebenbei der Selbständigkeit.

Beide Optionen sind möglich. Dennoch gibt es jeweils einige Richtlinien zu beachten, die sowohl den Job als auch das Finanzamt betreffen. Wer sich jedoch vorab informiert, kann Vorkehrungen treffen und sich entspannt auf beide Jobs konzentrieren.

Muss der Chef von der Selbständigkeit erfahren?

Nicht jeder Unternehmer steigt sofort und zu 100 Prozent in sein Business ein. Es gibt viele Menschen, die sich langsam umorientieren und kontrollieren, ob die eigene Geschäftsidee zündet. Wer jedoch einem Hauptjob nachgeht und nebenbei selbständig aktiv sein möchte, sollte die Richtzeit nicht überschreiten.

Erlaubt sind zunächst 18 Stunden pro Woche. Somit lässt sich gewährleisten, dass der Hauptberuf bestmöglich ausgeübt und als Arbeitsmittelpunkt bestehen bleibt. Natürlich ist es ratsam, den Chef über die Selbständigkeit zu informieren. Er darf die Nebentätigkeit nicht verbieten, weiß aber, dass ein anderer Job ebenso im Mittelpunkt steht. In der Regel sind viele Vorgesetzte offen und beherzigen den Wunsch des Angestellten, solange dieser seine Hauptarbeit nicht vernachlässigt.

Was ist bei einem Minijob zu beachten?

Selbstständige, die ein solides Business aufgebaut haben, wissen, dass nicht jeder Monat erfolgreich verläuft. Es kommt zu schwankenden Einkünften, die manchmal die Nerven belasten können. Deshalb nehmen viele Unternehmer einen Minijob an. Aktuell dürfen Selbständige bis zu 538 steuerfrei verdienen und können von geregelten Einkünften profitieren. Alternativ ist es ebenso möglich, mehrere Minijobs anzunehmen. Dementsprechend kann ein Unternehmer einen Job für monatlich 150 Euro ausüben und einer weiteren Tätigkeit für 370 Euro nachkommen. Es ist lediglich zu beachten, die monatliche Grenze von 538 Euro nicht zu überschreiten.

Hintergrund: Jeder Mensch muss Steuern bezahlen. Das gilt nicht nur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern natürlich auch für Selbständige. Ein Minijob gilt als steuer- und abgabefrei, solange Minijobber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Dazu ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers bei der Minijob-Zentrale einzureichen. Übersteigt das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hingegen die 538-Euro-Grenze, ist der Job versicherungspflichtig und es kommt zu Abzügen.

Selbständigkeit und Job – macht das Sinn? Bildquelle: Depositphotos.com

Welche Abgaben fallen an?

Ein Angestellter, der in erster Linie in einem Angestelltenverhältnis arbeitet und nebenbei selbständig ist, zahlt monatlich Sozialversicherungsbeiträge, die vom Gehalt einbehalten werden. Ebenso informiert er das Finanzamt und zahlt eventuell Steuervorauszahlungen. Damit stellt der Staat sicher, dass die Ausgaben mit der Einkommenssteuererklärung im Folgejahr nicht das Budget des Arbeitnehmers sprengen.

Nimmt der Unternehmer einen Minijob an, muss er für diesen Job keinen Abgaben an den Staat leisten. Einen kleinen Anteil übernimmt der Arbeitgeber, der die Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerabgaben tätigt. Diese sind an die Minijob-Zentrale zu zahlen.

Wichtig: Selbstständige sind durch den Minijob nicht automatisch beim Arbeitgeber krankenversichert. Es gilt demnach weiterhin die allgemeine Krankenversicherungspflicht, der Unternehmer nachkommen müssen. Selbstständige können sich bis zum 25. Lebensjahr über die beitragsfreie Familienversicherung versichern lassen. Das ist meistens über die Eltern möglich. Alternativ besteht die Option, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Die Wahl einer gesetzlichen oder privaten Versicherung darf der Selbstständige natürlich selbst treffen.

Wie gut ist es wirklich, neben der Selbständigkeit einen Job aufzunehmen?

Viele Unternehmer träumen vom großen Erfolg. Der ist jedoch nicht immer gewährleistet. Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, sollte gut überlegen, welche Möglichkeiten bestehen und wie erfolgreich die Arbeit sein kann. Zunächst können Kleinunternehmer ihrer Haupttätigkeit weiter nachgehen und ausprobieren, ob die Geschäftsidee funktioniert und Früchte trägt. Dabei ist immer zu bedenken, dass zwei Jobs eine Doppelbelastung darstellen und weniger Freizeit zur Verfügung steht. Wer sich jedoch nicht von seiner Idee beirren lässt und erfolgreich sein eigenes Business aufbaut, kann stückweise dem Hauptberuf entfliehen und sich vollkommen auf das eigene Unternehmen konzentrieren.

Was hat es mit einem Midijob auf sich?

Der Midijob unterscheidet sich kategorisch vom Minijob, da die Verdienstgrenze zwischen 538,01 Euro und 1.600 Euro liegt. Der Midijobber ist somit sozialversicherungspflichtig, allerdings sind die Beiträge von einem regulären Hauptberuf reduziert. Sie steigen demnach mit einem höheren Einkommen kontinuierlich an. Sobald der Midijob die Grenze von 1.600 Euro monatlich übersteigt, sind auch die klassischen Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Wie sich erkennen lässt, haben Unternehmer, die einem Hauptberuf nachkommen oder mit einem Nebenjob liebäugeln, ein paar Punkte zu bedenken. Wichtig ist, jede Form von Beschäftigung beim Finanzamt und der Minijob-Zentrale anzumelden, um hohe Kosten und Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.


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Jetzt mit Hanno Steiger, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Hanno Steiger ist langjähriger Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Interimsmanagement und Unternehmensfinanzierung. Er sammelte ebenso fundierte Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern bei Corporate Finance Transaktionen und Restrukturierungen (M&A, Finanzierung, Restrukturierung, Rating Advisory, Due Diligence, LBO). Hanno Steiger ist Inhaber der Steiger Unternehmensberatung.

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