Arbeitsvertrag: Das sollten Arbeitgeber wissen
Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages, der ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Außer bei befristeten Stellen bedarf es dafür nicht unbedingt der Schriftform. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden, so gelten die tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings regelt das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung die wichtigsten Vertragsbedingungen in schriftlicher Form und unterschrieben übergeben muss.
Der Arbeitsvertrag beinhaltet Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Die wichtigsten Inhalte sind dabei unter anderem die Tätigkeitsbeschreibung, Entlohnung und Arbeitszeit.
Wenn Sie für den Arbeitsvertrag ein Muster verwenden möchten, beachten Sie, dass es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse gibt. Im Vertrag mit einem Geschäftsführer sind andere Dinge zu regeln als in dem mit einem Produktionsarbeiter. Darüber hinaus gibt es noch weitere besondere Arbeitsverhältnisse wie befristete Stellen, Teilzeitarbeit oder Minijobs. Passen Sie eine Standard-Vorlage entsprechend an oder verwenden Sie für den Arbeitsvertrag am besten solch ein Muster, das auf die speziellen Anforderungen zugeschnitten ist.
Das folgende Video verdeutlicht anhand eines Beispiels, wie ein Arbeitsvertrag eingesetzt werden kann und worauf man dabei achten sollte:
Die Inhalte eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Seiten sind bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich frei. Die folgenden Punkte sollte jedoch jeder Arbeitsvertrag enthalten:
VERTRAGS-KLAUSELN | BESCHREIBUNG |
---|---|
Vertragsparteien | Der Vertrag enthält jeweils Name und Anschrift, wobei erkennbar sein muss, wer Arbeitgeber und wer Arbeitnehmer ist. |
Beginn und gegebenenfalls Dauer der Beschäftigung | In jedem Arbeitsvertrag steht, zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Handelt es sich um eine befristete Stelle, geben Sie die Dauer an. |
Arbeitsort | In den meisten Fällen, auch bei Außendienstmitarbeitern, gilt als Arbeitsort die Anschrift des Unternehmens beziehungsweise der Niederlassung, die der Mitarbeiter zugeordnet ist. Bei Heimarbeitern geben Sie deren Privatadresse an. |
Tätigkeitsbeschreibung | Ihr Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer gilt nur im Umfang der im Arbeitsvertrag beschriebenen Tätigkeiten. Überlegen Sie deshalb genau, wie Sie diese formulieren. |
Vergütung | Hier regeln Sie die Höhe und Fälligkeit der Entlohnung. Vereinbaren Sie ein Monatsgehalt oder einen Stundenlohn und vergessen Sie nicht eventuelle Zuschläge und Sonderzahlungen. |
Arbeitszeit | Geben Sie die wöchentliche Arbeitszeit an. Formulieren Sie zusätzlich, dass sich die Verteilung der Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen richtet oder treffen Sie entsprechende Vereinbarungen. |
Urlaubsanspruch | Beschäftigte haben einen gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub, der bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage und bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage im Jahr beträgt. Mit dem Arbeitsvertrag können Sie Vereinbarungen treffen, die den Arbeitnehmer besserstellen. |
Kündigung | Für ordentliche Kündigungen durch beide Vertragsparteien gelten gesetzliche und gegebenenfalls tarifliche Kündigungsfristen. Im Arbeitsvertrag können Sie in beiden Fällen nur Fristen vereinbaren, die länger sind als diese. |
Hinweis | Gilt für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, müssen Sie darauf hinweisen. |
Die folgenden Klauseln können in einem Arbeitsvertrag enthalten sein, sofern sie für das Arbeitsverhältnis wichtig sind:
VERTRAGS-KLAUSELN | BESCHREIBUNG |
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Probezeit | Es ist üblich, eine Probezeit von maximal sechs Monaten zu vereinbaren, in welcher die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. |
Arbeitsunfähigkeit | Für die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch den Beschäftigten und die Einreichung einer entsprechenden Bescheinigung gibt es gesetzliche Regelungen. Sie können jedoch im Vertrag vereinbaren, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten statt dem gesetzlich vorgeschriebenen dritten Tag erfolgen muss. |
Überstunden | Regeln Sie, dass Sie Überstunden anordnen dürfen, wie diese vergütet werden und in welchem Umfang sie mit dem Gehalt abgegolten sind. Bei leitenden Positionen kann dieser Umfang höher sein. Eine vollständige Abgeltung der Überstunden mit dem Monatsgehalt ist jedoch nicht erlaubt. |
Nebentätigkeit | Sie dürfen Nebentätigkeiten nicht generell verbieten, können aber vereinbaren, dass der Mitarbeiter Ihre Zustimmung dafür einholen muss. Wenn er beispielsweise mit Ihnen konkurriert oder seine Arbeitsleistung darunter leidet, können Sie die Zustimmung verweigern. |
Geheimhaltung | In jedem Unternehmen gibt es schützenswerte Informationen, von Kundendaten über Know-how bis hin zu geplanten Vorhaben. Deshalb ist es empfehlenswert, den Arbeitnehmer bereits mit dem Arbeitsvertrag zum Stillschweigen zu verpflichten. |
Freiwilligkeitsvorbehalt | Wenn Sie regelmäßig freiwillig bestimmte Leistungen erbringen, zum Beispiel Weihnachtsgeld, kann das zur betrieblichen Übung werden und es entsteht ein Anspruch daraus. Mit dem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag schließen Sie diesen Anspruch aus. |
Ausschlussklausel | Mit dieser Klausel vereinbaren Sie eine Frist, nach der sämtliche Ansprüche beider Parteien gegeneinander erlöschen. |
Freistellungsklausel | Mitunter kann die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers dem Unternehmen schaden. Die Freistellungsklausel gibt Ihnen die Möglichkeit, den Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung seines Urlaubsanspruchs und bei Weiterzahlung der Bezüge freizustellen. |
Arbeitsvertrag als Muster zum kostenlosen Download als Word und PDF
Wir bieten Ihnen einen Arbeitsvertrag als Muster kostenlos zum Download an. Er steht Ihnen nicht nur als PDF, sondern auch für Word zur Verfügung, damit Sie individuelle Änderungen vornehmen können.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der kostenlosen Vorlage für einen Arbeitsvertrag um einen Standardvertrag handelt, der sich nicht ohne Weiteres für Geschäftsführer, Minijobber oder auch andere besondere Arbeitsverhältnisse verwenden lässt. Passen Sie ihn entsprechend an oder verwenden Sie alternativ für spezielle Arbeitsverträge eines der im Folgenden dargestellten Muster.
Verschiedene Arten von Musterverträgen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht relevanter Arbeitsvertrags-Vorlagen, die Sie günstig herunterladen können:
GmbH-Geschäftsführervertrag
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt diese nach außen, schließt Rechtsgeschäfte ab und ist auch für interne Abläufe verantwortlich. Entsprechend der Wichtigkeit dieser Position ist der Vertrag besonders regelungsintensiv. Der Arbeitsvertrag als Muster enthält unter anderem Klauseln zur Geheimhaltung und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Arbeitsvertrag Minijob
Für einen Minijob gelten Besonderheiten hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass die monatliche Vergütung 450 Euro nicht übersteigt. Verwenden Sie diesen Arbeitsvertrag als Muster, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Minijob handelt. Beachten Sie auch die Regelungen zu den Sonderzahlungen, damit die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
Arbeitsvertrag Gleitzone
Von der Gleitzone oder einem Minijob spricht man, wenn der Verdienst zwischen 450 und 850 Euro liegt. Der Beschäftigte ist in diesem Fall sozialversicherungspflichtig, zahlt jedoch verminderte Beiträge. Nutzen Sie für den Arbeitsvertrag dieses Muster für einen Minijob.
Befristeter Arbeitsvertrag
Wenn Sie einen Mitarbeiter neu einstellen, können Sie den Vertrag auf zwei Jahre befristen, ohne dass ein besonderer Grund dafür vorliegt. Neu gegründete Unternehmen dürfen bis zu vier Jahre grundlos befristen. War der Arbeitnehmer bereits bei Ihnen beschäftigt, muss für die Befristung ein zulässiger Grund vorliegen. Vereinbaren Sie im Vertrag, zu welchem Zeitpunkt oder beim Eintritt welchen Ereignisses das Arbeitsverhältnis endet.
Freier-Mitarbeiter-Vertrag
Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag ist nicht direkt ein Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag. Der freie Mitarbeiter ist nicht weisungsgebunden. Er trägt die Verantwortung für seine Versicherungen selbst und hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub. Bei einem solchen Honorarvertrag kommt es auf Details an, damit nicht der Verdacht einer Scheinselbständigkeit aufkommt. Nutzen Sie deshalb für diesen besonderen Arbeitsvertrag ein Muster.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Diesen Vertrag schließen Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab, wenn Sie Leiharbeiter beschäftigen möchten. Die einzelnen Arbeitnehmer sind in der Anlage aufgeführt. Wichtige Inhalte sind Arbeitsbedingungen und die Vergütung. Mit den Leiharbeitern selbst schließen Sie keinen Vertrag ab.
Leiharbeitsvertrag
Diesen Vertrag schließt der Entleiher, meist eine Zeitarbeitsfirma, mit den Leiharbeitnehmern ab. Mit diesem Muster für einen Leiharbeitsvertrag regeln Sie die Verleihung von Arbeitskräften umfassend.2
Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis
Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist eine Alternative zur Kündigung. Sie beruht auf gegenseitiger Einigung. Wichtige Inhalte des Vertrags sind die Höhe der Abfindung, die Abwicklung von Urlaubsansprüchen und die Ausgleichsklausel. Nutzen Sie dafür wie auch für den Arbeitsvertrag ein Muster.
Geheimhaltungsvereinbarung für Mitarbeiter
Stellen Sie sicher, dass nicht durch einen Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse oder sensible Daten nach außen gelangen. Die Geheimhaltungsvereinbarung beinhaltet unter anderem die Geheimhaltungsklausel, den Geheimhaltungsumfang, die Vertragsstrafe und eine Beweislastregelung.
Geheimhaltungsvereinbarung freie Auftragnehmer
Freie Mitarbeiter kommen ebenfalls oft mit schützenswerten internen Informationen in Kontakt. Treffen Sie daher ähnliche Vereinbarungen über die Geheimhaltung wie mit Ihren Mitarbeitern.
FAQs: Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag für Arbeitgeber im Jahr 2024
In Zusammenhang mit Arbeitsverträgen stellen sich Arbeitgeber häufig ähnliche Fragen. Die folgenden „häufigen Fragen“ gehören dazu:
1. Wer darf einen Arbeitsvertrag abschließen?
2. Wie weit geht die Vertragsfreiheit?
3. Wann gilt ein Tarifvertrag?
4. Wann ist ein Arbeitsvertrag fehlerhaft oder nichtig?
5. Lässt sich die Dienstwagennutzung im Arbeitsvertrag regeln?
Fazit: Verwendung von Arbeitsvertragsvorlagen schützen vor fehlenden Klauseln
Mit dem Arbeitsvertrag treffen Sie grundlegende Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis. Gehen Sie bei der Formulierung gewissenhaft vor, um arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Ein Arbeitsvertrag als Muster kann Ihnen dabei helfen. Übernehmen Sie eine Vorlage jedoch niemals ungeprüft. Denn jedes Arbeitsverhältnis ist individuell.