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Mitarbeitergespräch führen: Checkliste & Erfolgs-Tipps für das Personalgespräch

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 26 Mai, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie suchen als Arbeitgeber oder Chef Tipps für das erfolgreiche Mitarbeitergespräch? Erfahren Sie, zu welchen Anlässen Sie dieses führen, was zur Vorbereitung gehört und welche Inhalte wichtig sind. Erhalten Sie weiterhin konkrete Anregungen zur Gesprächsführung und lernen Sie einige rechtliche Aspekte kennen.  

Schnellcheck Mitarbeitergespräche führen - die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Mitarbeitergespräche sind zwar nur in bestimmten Situationen gesetzlich vorgeschrieben, haben sich jedoch aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Unternehmen etabliert. Die folgenden häufig gestellten Fragen helfen Ihnen beim Einstieg in das Thema:

  • Was ist ein Mitarbeitergespräch?
    Als Mitarbeitergespräch bezeichnet man das auf die Arbeit bezogene Gespräch zwischen (direkten) Vorgesetzten und Mitarbeitern.
  • Warum werden Mitarbeitergespräche geführt?
    Mitarbeitergespräche werden zur Überprüfung der zwischen den Gesprächspartnern vereinbarten Ziele vorgenommen und um potenzielle Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu besprechen. Außerdem gibt es noch spezielle Anlässe für ein Mitarbeitergespräch, z.B. zur Einstellung, als Konfliktbeseitigung oder nach einer längeren Abwesenheit
  • .Wer führt das Mitarbeitergespräch?
    Das Mitarbeitergespräch führt der Chef (bei Kleinunternehmen) oder in größeren Betrieben die jeweiligen Führungskräfte / direkten Vorgesetzten mit dem jeweiligen Angestellten.
  • Wie oft/zu welchen Anlässen finden Mitarbeitergespräche statt?
    Das Mitarbeitergespräch wird mindestens einmal jährlich und zu speziellen Anlässen wie beispielsweise der Karriereplanung des Mitarbeiters angesetzt.
  • Welche Inhalte gehören in ein Personalgespräch?
    Die Inhalte müssen immer einen sachlichen Bezug zum Job haben. Das schließt nicht aus, dass sich ein Mitarbeitergespräch auch auf private Angelegenheiten beziehen darf, sofern sich diese auf die Arbeit auswirken.

Warum Mitarbeitergespräche so wichtig sind

Mitarbeitergespräche sind ein wichtiges Führungsinstrument. Sie tauschen sich auf diesem Weg mit Ihren Angestellten über arbeitsbezogene Angelegenheiten aus, geben Feedback und empfangen dieses auch. Die zukünftige Zusammenarbeit wird dabei ebenfalls besprochen. Für diesen Austausch fehlt es im Unternehmensalltag oft an Zeit und Gelegenheit, weshalb persönliche Gespräche einen geeigneten Rahmen dafür bieten.

Ein Mitarbeitergespräch bedeutet Aufwand und bindet bereits im Vorfeld personelle Ressourcen, denn vor dem eigentlichen Termin steht die Vorbereitung. Von der Informationsbeschaffung über die Planung des Gesprächsablaufs bis hin zur Organisation des Besprechungsraums sind mehrere Aufgaben zu erledigen. Trotzdem lohnt sich das Mitarbeitergespräch, wie die im Folgenden genannten Gründe zeigen.

5 Gründe, weshalb sich Mitarbeitergespräche lohnen

Das Mitarbeitergespräch ist für jeden Betrieb vorteilhaft. Und in den meisten Fällen (sofern es nicht gerade um das Kündigungsgespräch geht) auch für den betreffenden Mitarbeiter:

  1. Feedback kann motivieren und für bessere Leistung sorgen
    Angestellte, die wegen ihrer hohen Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft vom Chef positives Feedback erhalten, bemühen sich oft nach dem Gespräch um noch bessere Leistungen und stehen einem beruflichen Aufstieg im Unternehmen aufgeschlossen gegenüber.
  2. Risiko von Fehleinschätzungen kann minimiert werden
    Mitarbeitergespräche, die einen gravierenden Fehler zum Inhalt haben, dienen der genauen Klärung des Sachverhalts und der Ursache. Der Angestellte erhält die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und einen Lösungsvorschlag zu präsentieren.
  3. Konfliktbewältigung und -vermeidung
    Regelmäßige Mitarbeitergespräche helfen, Probleme schon im Vorfeld zu erkennen: Mitarbeiter, die sich wegen ihres zu umfassenden Arbeitsbereichs überfordert fühlen, geben danach beispielsweise einige Aufgaben an einen Kollegen ab.
  4. Stärkere Motivation durch bessere Mitarbeiterbindung
    Erhält der Beschäftigte positives Feedback, fühlt er sich dem Unternehmen noch mehr verbunden. Dies steigert seine Motivation zusätzlich.
  5. Stärkung der Kommunikationsbereitschaft
    Mitarbeitergespräche auf Augenhöhe stärken das Vertrauen und die Kommunikationsbereitschaft zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Das ist die Basis für einen offenen und konstruktiven Austausch im Arbeitsalltag.

Inhalt von Mitarbeitergesprächen

In vielen Unternehmen werden Mitarbeitergespräche routinemäßig für alle Arbeitnehmer in festgelegten Zeitabständen durchgeführt, meist einmal pro Jahr.

  1. Einstellungsgespräch (Einführungsgespräch)
    Einstellungsgespräche werden vor dem Onboarding durchgeführt. Der neue Angestellte erhält Informationen über seinen neuen Arbeitsplatz, sein Aufgabengebiet und seinen Vorgesetzten. Bei dieser Gelegenheit werden auch Fragen wie Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen geklärt und anschießend im Arbeitsvertrag festgehalten. Außerdem sprechen beide Seiten über ihre Erwartungen. Wird das Personalgespräch erst am Ende der Probezeit vorgenommen, ist die Leistung des Mitarbeiters während dieses Zeitraums Thema.
  2. Zielvereinbarungsgespräch
    Zielvereinbarungsgespräche sind notwendig, weil jedes Team auf ein klar definiertes Ziel hinarbeitet. Gemeinsam werden Erfolge sowie Schwierigkeiten analysiert und daraus gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet.
  3. Jahresgespräch/Mitarbeiterjahresgespräch
    Im Jahresgespräch kommen alle im Laufe des vergangenen Jahres erreichten Ziele zur Sprache. Der Mitarbeiter benennt dabei aufgetretene Schwierigkeiten und ihre möglichen Gründe. Anschließend führt der Vorgesetzte die erforderlichen Verbesserungen durch.
  4. Beurteilungsgespräch/Qualifikationsgespräch
    Bei diesem Mitarbeitergespräch handelt es sich oft um eine normale Leistungsbeurteilung. Kommt der direkte Vorgesetzte dabei zu dem Schluss, dass der Angestellte mit einer Fortbildung seine Leistungsfähigkeit verbessert, teilt er dies dem Beschäftigten mit. Anschließend diskutieren die Gesprächspartner über Verbesserungsvorschläge und die Weiterbildung.
  5. Feedbackgespräch
    Feedbackgespräche beinhalten üblicherweise Lob und Kritik. Die Führungskraft schildert, was sie an der Arbeitsleistung und dem Verhalten des Angestellten gut findet und was nicht. Dieser begründet sein bisheriges Verhalten. Basieren die Kritikpunkte nicht auf eigenem Verschulden, führt er die dafür verantwortlichen Ursachen auf.
  6. Rückkehrgespräch
    Ob nach längerer Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit oder einem Sabbatical, die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt besser, wenn in einem Mitarbeitergespräch der Wiedereinstieg konkret geplant wird.
  7. Karrieregespräch
    Hoch motivierte Mitarbeiter fallen durch herausragende Leistungen auf. Dies nehmen vorausschauende Vorgesetzte zum Anlass, mit ihnen Karrieregespräche zu führen. Sie erkundigen sich danach, welche Vorstellungen sie bezüglich ihrer Karriere haben. Möchte der Angestellte beispielsweise Leiter des Marketingteams werden, weil dieser Kollege in absehbarer Zeit ausscheidet, kann er diesen Wunsch bei einem Karrieregespräch äußern. Aufgaben, die hierfür als Vorbereitung dienen, oder mögliche Fortbildungen werden gemeinsam besprochen.
  8. Arbeitsbeendigungsgespräch
    Arbeitnehmer, die aus der Firma ausscheiden, werden ebenfalls zu einem Mitarbeitergespräch gebeten. In diesem geht es um die Gründe sowie Klärung der Trennungs- und Austrittsformalitäten.
  9. Konfliktbereinigungsgespräch
    Innerhalb des Teams kann es zu Konflikten kommen. Unterschiedliche Arbeitsstile, Arbeitszeiten und Arbeitseinstellungen sorgen mitunter für Probleme mit Kollegen und Teamleitern. Ein zur Konfliktbereinigung angesetztes Personalgespräch dient dazu, eine Lösung zu finden.
  10. Lohngespräch
    Lohngespräche haben die Vereinbarung oder Erläuterung einer Lohn- und Gehaltszahlung zum Inhalt.
  11. Einarbeitungsgespräch
    Hier wird besprochen, welche Aufgaben der neue Mitarbeiter übernimmt. Zugänge / Grundlagen hierfür werden vermittelt. Sie als Arbeitgeber können außerdem einen Ansprechpartner als Mentor bestimmen, an den sich der neue Angestellte bei Fragen und Problemen wendet. In einem Mitarbeitergespräch mit beiden Angestellten klären Sie diese Verantwortlichkeit sowie weitere Fragen zur Einarbeitung.

Struktur des Mitarbeitergesprächs

Alle Personalgespräche weisen eine bestimmte Struktur auf. In der Einleitung nennt der Vorgesetzte den Grund für das Mitarbeitergespräch und stellt kurz dar, welches Ziel es haben soll (Beispiel: Personalentwicklung). Danach folgt eine Beschreibung der bisherigen Arbeitssituation (erzielte Ergebnisse, Qualität der Zusammenarbeit). Der Vorgesetzte formuliert, über welches Entwicklungspotenzial der Beschäftigte laut bisherigen Erkenntnissen verfügt. Außerdem kann auch über mögliche Karrierewünsche / Entwicklungsmöglichkeiten gesprochen werden.

Sind sich beide Seiten einig, vereinbaren sie seine neuen Aufgaben (Zielvereinbarung mit Zwischenzielen). Der Vorgesetzte legt fest, in welchen Zeitabständen weitere Mitarbeitergespräche stattfinden werden. Abschließend fasst der Vorgesetzte die wichtigsten Punkte des Gesprächs zusammen und gibt einen Ausblick.

Fragekatalog

Ein Fragekatalog oder ein Leitfaden für das Gespräch helfen dabei, Mitarbeitergespräche strukturiert durchzuführen. Mögliche Fragen könnten sein:


1. Welche Projekte haben Ihnen besonders viel/wenig Freude bereitet

Mit dieser Frage erfahren Sie, mit welchen Aufgaben und Arbeitsbereichen Sie den Beschäftigten noch mehr motivieren können, und was ihm weniger liegt.


2. Inwiefern würden Sie sich gern weiterentwickeln?

Mit dieser Frage finden Sie heraus, worin der Angestellte mehr Kenntnisse erlangen möchte und wo er sich perspektivisch in Ihrem Unternehmen sieht.


3. Was würde Sie zusätzlich motivieren?

Damit geben Sie dem Mitarbeiter die Möglichkeit, zusätzliche Wünsche zu äußern. Manche Angestellte lassen sich durch eine aktive Mittagspause (vom Betrieb bezahlte Gymnastik) motivieren, andere durch eine in der Freizeit durchgeführte Teamaktivität.


4. Wie können Arbeitsprozesse optimiert werden?

Hier können Mitarbeiter betriebliche Stationen nennen, an denen der Workflow häufig ins Stocken gerät und Verbesserungsvorschläge machen, die die Arbeitseffektivität steigern.


5. Fühlen Sie sich im Team wohl?

Probleme innerhalb des Teams verschlechtern das Arbeitsklima, die Motivation und Leistung der Teammitglieder. Mit dieser Frage erhält der Angestellte die Gelegenheit, sich zur Zusammenarbeit im Team zu äußern und gegebenenfalls Probleme sowie Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.


6. Über welches Thema/Problem möchten Sie gern mit mir reden?

Damit ermutigen Sie den Mitarbeiter, mit Ihnen drängende Probleme oder Wünsche zu diskutieren. Passt das Anliegen nicht mehr in das aktuelle Mitarbeitergespräch, setzen Sie einen weiteren Termin an.


7. Wie kann ich dazu beitragen, dass Sie gern hier weiterarbeiten?

Mit dieser Frage signalisieren Sie, dass Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen und in der Firma halten möchten. Und finden gleichzeitig heraus, was für den Angestellten am Arbeitsplatz wichtig ist (Frage nach den Rahmenbedingungen).


8. Möchten Sie, dass sich etwas Bestimmtes ändert oder anders gemacht wird?

Diese Frage zielt auf bestimmte Arbeitsinhalte und Abläufe ab, die nach Ansicht des Mitarbeiters verbessert werden sollten (Beispiel: sein Wunsch, die eigenen Ideen mehr einbringen zu können).


9. Gibt es einen Kollegen, dessen Projekt Sie selbst gern durchführen würden?

Der Antwort des Angestellten können Sie entnehmen, ob er über Ihnen unbekannte Stärken verfügt. Lassen Sie ihn dann – sofern umsetzbar – an dem jeweiligen Projekt mitarbeiten oder beim nächsten Mal ein ähnliches Projekt übernehmen.


10. Kann ich Ihnen etwas bieten, das ihr damaliger Arbeitgeber Ihnen geboten hat?

Lässt sich das vom Mitarbeiter Genannte in Ihrem Betrieb umsetzen, können Sie ihn damit noch mehr an Ihr Unternehmen binden. Das können spezielle Arbeitsmittel sein, die die Arbeit erleichtern, aber auch beispielsweise die Übernahme des monatlichen Bahntickets.

Ablauf von Mitarbeitergesprächen

Im Folgenden erhalten Sie einen groben Überblick, wie Mitarbeitergespräche üblicherweise ablaufen. Nehmen Sie dieses Schema als Grundlage Ihres Mitarbeitergesprächs, übersehen Sie nichts Wichtiges und verlieren Ihr Gesprächsziel nicht aus den Augen.

  1. Planung
    Der Erfolg des Gesprächs hängt wesentlich von einer guten Vorbereitung ab. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen und bereiten Sie alle für das Gespräch wichtigen Informationen auf. Definieren Sie die Ziele des Gesprächs und informieren Sie den Arbeitnehmer rechtzeitig, damit dieser sich ebenfalls vorbereiten kann.
  2. Durchführung
    Achten Sie auf eine gute Gesprächsatmosphäre und bleiben Sie auch in schwierigen Situationen ruhig und sachlich. Geben Sie Feedback in Form von Ich-Botschaften und holen Sie auch mit konkreten Fragen welches ein. Erarbeiten Sie gemeinsam Lösungen sowie Ziele und protokollieren Sie diese.
  3. Nachbereitung
    Reflektieren Sie den Inhalt des Gesprächs sowie die Qualität der Gesprächsführung und halten Sie Ihre persönlichen Erkenntnisse schriftlich fest. Überprüfen Sie die vereinbarten Ziele regelmäßig und bieten Sie dem Angestellten Unterstützung an.

Checkliste für das Mitarbeitergespräch: Alles Wichtige auf einen Blick

Die folgende Checkliste enthält sämtliche Details, die für Ihr Personalgespräch wichtig sind.

Teil 1: Planung

  • Versenden der Einladung an den Mitarbeiter
  • Notieren einiger Stichworte, die als Smalltalk (Eisbrecher) infrage kommen
  • Auswertung der Unterlagen
  • Argumente für positives und negatives Feedback
  • Beispiele und Lösungsvorschläge für diese Argumente
  • Erstellen der Rohfassung einer Strategie

Teil 2: Durchführung

  • Begrüßung und einleitende Worte
  • Analyse des Zeitraums nach dem letzten Mitarbeitergespräch (Feedback zur Arbeitsleistung, Vergleich Zielvereinbarung und erreichtes Ziel)
  • Mitarbeiter stellt seine Sichtweise dar (Bewertung der Zusammenarbeit, der Unternehmensabläufe)
  • Diskussion über Lösungen
  • Zusammenfassung
  • Treffen einer neuen Zielvereinbarung

Teil 3: Nachbereitung

  • Auswertung des Mitarbeitergesprächs
  • Auflistung der vom Vorgesetzten einzuleitenden Maßnahmen
  • Beschreibung des erreichten Gesprächsziels
  • Festhalten der neuen Informationen, die Sie erhalten haben (Mitarbeiter, betriebliche Abläufe, andere Vorgesetzte)
  • Reflexion des eigenen Verhaltens
  • Dokumentation des Mitarbeitergesprächs in zwei Ausfertigungen
  • Übergabe eines Exemplars an den Mitarbeiter
  • Verwahrung der eigenen Ausführung

Rechtliche Fragen zum Mitarbeitergespräch - einfach erklärt

Gehört die Durchführung von Personalgesprächen zu Ihrem Aufgabengebiet, sind Sie natürlich verpflichtet, sich an bestimmte rechtliche Vorgaben zu halten.

Bin ich als Arbeitgeber zum Mitarbeitergespräch verpflichtet?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber oder Führungskräfte nicht zur regelmäßigen Führung von Mitarbeitergesprächen verpflichtet, sofern Betriebsvereinbarungen nichts anderes vorsehen. Allerdings bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz, dass diese Pflicht in bestimmten Situationen besteht. Das Gesetz gilt für alle inländischen, privatwirtschaftlichen Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Betriebsrat besteht. Wichtig sind folgende Regelungen:

  • vor Beginn der Beschäftigung Unterrichtung über die Tätigkeit und Sicherheitsbelehrung (§ 81 Abs. 1 BetrVG)
  • Unterrichtung über Veränderungen im Arbeitsbereich (§ 81 Abs. 2 BetrVG)
  • wenn kein Betriebsrat vorhanden ist: Anhörung der Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen, die deren Sicherheit oder Gesundheit beeinflussen können (§ 81 Abs. 3 BetrVG)
  • Erörterung von Maßnahmen, die sich auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers auswirken und für ihn Veränderungen zur Folge haben (§ 81 Abs. 3 BetrVG)
  • auf Verlangen des Arbeitnehmers: Anhörung des Mitarbeiters zu allen Fragen, die ihn selbst und seine Tätigkeit betreffen (§ 82 Abs. 1 BetrVG)
  • auf Verlangen des Arbeitnehmers: Erörterung zur Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes, zur Leistungsbeurteilung und zu den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung (§ 82 Abs. 2 BetrVG)

Beachten Sie!

Dabei erfordert nicht jede Unterrichtung ein persönliches Gespräch. Über Veränderungen im Arbeitsbereich kann der Angestellte z. B. auch schriftlich informiert werden.

Hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, den Grund für das Gespräch vorab zu erfahren?

Dieses Recht besteht nur, wenn das Thema eine besondere Vorbereitung vonseiten des Arbeitnehmers erfordert, oder wenn der Anlass es erlaubt, dass dieser einen Betriebsrat oder Anwalt hinzuzieht. Betriebsvereinbarungen können jedoch die Pflicht zur Bekanntgabe des Gesprächsgrundes regeln.

Wie viele Personen sollen/dürfen am Mitarbeitergespräch teilnehmen - insbesondere, wenn es um Fehlverhalten des Mitarbeiters geht?

Grundsätzlich sollten Mitarbeitergespräche unter vier Augen geführt werden, vor allem wenn es um ein Fehlverhalten geht. Es dürfen aber noch weitere Personen teilnehmen, z. B. aus der Personalabteilung oder direkte Vorgesetzte. Der Arbeitnehmer darf nur unter bestimmten Voraussetzungen, die weiter unten noch genannt werden, einen Betriebsrat oder einen Anwalt hinzuziehen. Bei einem Fehlverhalten können diese Voraussetzungen gegeben sein. Das ist aber immer im Einzelfall zu prüfen.

Darf der Angestellte das Mitarbeitergespräch verweigern?

Der Angestellte ist grundsätzlich nicht berechtigt, das Personalgespräch zu verweigern, weil der Arbeitgeber ihm gegenüber ein Weisungsrecht hat (§ 106 GewO). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haben Sie das Recht, ihn abzumahnen und ihn bei mehrfacher Verweigerung sogar zu kündigen. Die Pflicht zur Teilnahme entfällt, wenn das Gespräch die Einigung auf einen Aufhebungsvertrag zum Inhalt hat.

Wann darf/soll/muss der Betriebsrat mit in das Personalgespräch kommen?

Das vom Mitarbeiter gewählte Betriebsratsmitglied darf nur bei Unterredungen anwesend sein, bei denen es um die folgenden Themen geht:

  • Beschwerde des Arbeitnehmers über eine Benachteiligung
  • Änderung des Tätigkeitsgebiets
  • vom Arbeitnehmer gewünschte Einsichtnahme in seine Personalakte
  • Beurteilung seiner Leistungen
  • Karriereplanung
  • Arbeitsentgelt

Im Krisenfall: Rechtsanwalt im Personalgespräch - ja oder nein?

Droht dem Mitarbeiter die Kündigung, darf er seinen Rechtsanwalt zum Personalgespräch mitbringen. In anderen Fällen hat der Vorgesetzte das Recht, die Teilnahme zu verbieten (Urteil des LAG Hamm vom 23.5.2001, Az. 14 Sa 497/01). Der Rechtsanwalt darf ebenfalls anwesend sein, wenn der Beschäftigte einer Straftat oder zumindest schweren Pflichtverletzung verdächtigt wird (Urteil des BAG vom 24.5.2012, Az. 2 AZR 206/11).

Ist ein Mitarbeitergespräch im Falle einer Krankschreibung oder Abwesenheit durch beispielsweise Urlaub des Angestellten möglich?

Ist der Angestellte krankgeschrieben, muss er nicht am Mitarbeitergespräch teilnehmen. Dies gilt auch für einzelne arbeitsfreie Tage und den Urlaubsanspruch, egal ob dieser an einem anderen Ort oder zu Hause verbracht wird.

Tipps für ein erfolgreiches Mitarbeitergespräch

Die im Folgenden aufgelisteten Tipps zeigen Ihnen, wie Sie ein konstruktives Mitarbeitergespräch führen, von dem sowohl Sie als auch Ihr Gesprächspartner profitieren.

  1. 1
    Bereiten Sie sich gut vor
    Je mehr Sie über den Mitarbeiter wissen (Kompetenzen, Persönlichkeit, Arbeitsverhalten), desto zielgerichteter können Sie beim Mitarbeitergespräch vorgehen. Überlegen Sie sich außerdem im Vorfeld Fragen und planen Sie den Gesprächsablauf.
  2. 2
    Kritisieren Sie konstruktiv und respektvoll
    Mitunter ist es notwendig, in Mitarbeitergesprächen Kritik zu äußern. Nähern Sie sich dem Thema mit Fragen und Ich-Botschaften, z. B. „Ich habe den Eindruck, dass…“. Geben Sie dem Mitarbeiter Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen.
  3. 3
    Definieren Sie die gewünschten Ziele
    Als Führungskraft legen Sie Ziele fest, die den allgemeinen Unternehmenszielen entsprechen. Ihr Mitarbeiter definiert darüber hinaus seine persönlichen Ziele. Rückblickend erörtern Sie, ob das vereinbarte Ziel erreicht wurde. Und falls nicht, welche Hindernisse dabei auftraten.
  4. 4
    Versprechen Sie nur Dinge, die Sie zusagen können
    Hoch motivierte Mitarbeiter schaffen es, Kollegen und sogar direkte Vorgesetzte mitzureißen. Dennoch: Machen Sie keine Zusagen, die sich im Nachhinein als nicht machbar erweisen.
  5. 5
    Klammern Sie Privates nicht grundsätzlich aus
    Manchmal können sich private Probleme negativ auf die Arbeitsleistung und die Zusammenarbeit im Team auswirken. Suchen Sie in diesen Fällen gemeinsam nach einer Lösung. Diese kann beispielsweise in einer flexiblen Arbeitszeitregelung bestehen, falls die bisherigen Arbeitszeiten für den Mitarbeiter aufgrund eines familiären Pflegefalls problematisch sind.
  6. 6
    Sprechen Sie nicht zu viele Themen in einem Mitarbeitergespräch an
    Sie können tiefer gehende und damit effizientere Mitarbeitergespräche führen, wenn Sie sich auf wenige Themen konzentrieren. Führen Sie also statt des Jahresgesprächs mit mehreren Inhalten und einem Kernthema lieber themenbezogene Mitarbeitergespräche durch.
  7. 7
    Stellen Sie Fragen zum Verständnis des Gesagten
    Mithilfe geeigneter Fragen regen Sie den Gedankenaustausch an und vermeiden Missverständnisse. Das gilt besonders, wenn Ihnen bestimmte Sachverhalte noch ungeklärt erscheinen.
  8. 8
    Zeigen Sie für emotionale Ausführungen Verständnis
    Vor allem wenn es um Probleme, Fehlverhalten oder Kündigungen geht, müssen Sie mit emotionalen Äußerungen des Mitarbeiters rechnen. Lassen Sie diese zunächst zu, um das Gespräch danach wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen. Überdenken Sie bereits vor dem Termin mögliche Szenarien und Ihre Reaktionen darauf.
  9. 9
    Vermeiden Sie Monologe im Mitarbeitergespräch
    In einem guten Mitarbeitergespräch geben Sie dem Mitarbeiter ausreichend Zeit und Gelegenheit, seine Gedanken zu äußern. Denn Sie profitieren von den Informationen, welche Sie auf diesem Weg erhalten. Regen Sie dafür den Dialog durch geeignete Fragen an.
  10. 10
    Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter individuell
    Berücksichtigen Sie unbedingt, dass jedes Mitarbeitergespräch anders verläuft. Denn schließlich hat jeder Angestellte eine andere Persönlichkeit und andere Wünsche und berufliche Ziele.

Fazit: Mitarbeitergespräch führen

Mitarbeitergespräche gehören zum Pflichtprogramm von Vorgesetzten – sie bringen Unternehmen aber auch wirklich voran. Sie erfolgen in regelmäßigen Abständen und werden durch aus bestimmten Anlässen erforderliche Gespräche ergänzt. Die Planung des Gesprächs ist gut, um alle wichtigen Inhalte zu besprechen. Ein Leitfaden für das Gespräch hilft dabei, die Zeit sinnvoll zu nutzen.

Disclaimer

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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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