Schnellcheck Steuererklärung für Selbstständige – die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Sie stehen vor der Aufgabe, eine Steuererklärung als Gründer zu erstellen? Hier sind die wichtigsten Informationen zu diesem Thema:
Die Steuererklärung für Selbstständige kann in Deutschland sehr komplex sein. Der nächste Abschnitt erklärt Grundsätzliches zu diesem Thema.
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Steuererklärung für Gründer: Wer? Was? Wann?
Selbstständige sind dazu verpflichtet, jährlich Steuererklärungen für unterschiedliche Steuerarten abzugeben. Diese beziehen sich immer auf ein abgeschlossenes Kalenderjahr. Das gilt für alle Rechtsformen und Unternehmensarten, auch für den Nebenerwerb auf selbstständiger Basis.
Abgabefrist ist jeweils der 31. Juli des Jahres, welches auf das betreffende Kalenderjahr folgt. Für die Jahre 2022 und 2023 gelten aufgrund der Corona-Pandemie längere Abgabefristen:
Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erklärung beauftragen, hat dieser bis zum letzten Februartag des Zweitfolgejahres Zeit für die Abgabe, wobei auch hier vorübergehend längere Fristen gelten.
Bei voraussichtlicher Verzögerung ihrer Steuererklärung können Selbstständige beim Finanzamt noch vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Teilen Sie den Grund mit, zum Beispiel Krankheit oder erhöhte Arbeitsbelastung. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, aber das Finanzamt akzeptiert im Normalfall eine Fristverlängerung von 2 Monaten. Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder über das ELSTER-Portal stellen.
Der Steuererklärung müssen Selbstständige ihre Buchführung und den Jahresabschluss des betreffenden Jahres zugrunde legen. Nach der Abgabe überprüft das Finanzamt Ihre Angaben und berechnet die Steuerlast. Falls Sie während des Wirtschaftsjahres für die jeweilige Steuerart bereits Vorauszahlungen geleistet haben, werden diese verrechnet. Den Steuerbescheid erhalten Sie im Normalfall nach wenigen Wochen.
Welche Erklärungen Selbstständige abgeben müssen, hängt vor allem von der Rechtsform des Unternehmens ab, aber auch von Art und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit. Einen Überblick darüber erhalten Sie im nächsten Absatz.
Überblick: Diese Erklärungen müssen Selbstständige einreichen
Es gibt nicht nur eine Steuererklärung für Selbstständige, sondern mehrere für unterschiedliche Steuerarten. Die Tabelle zeigt eine Übersicht, was für wen relevant ist.
WER | WAS |
Freiberufler | Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR (oder E-Bilanz bei freiwilliger Bilanzierung), Umsatzsteuererklärung |
Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmer) | Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR (oder E-Bilanz bei freiwilliger Bilanzierung), Umsatzsteuererklärung, ggf. Gewerbesteuererklärung |
Eingetragene Kaufleute (e. K.) | Einkommenssteuererklärung inkl. E-Bilanz, Umsatzsteuererklärung, ggf. Gewerbesteuererklärung |
Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) | Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung (Gewinnfeststellung) inkl. EÜR oder E-Bilanz, Umsatzsteuererklärung, ggf. Gewerbesteuererklärung |
Gesellschafter von Personengesellschaften | Einkommenssteuererklärung |
Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, KGaA, AG) | Körperschaftsteuererklärung Umsatzsteuererklärung Gewerbesteuererklärung |
In den folgenden Absätzen erhalten Sie weitergehende Informationen zu den Erklärungen für die einzelnen Steuerarten in Deutschland.
Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen
Die häufigste Erklärung für Selbstständige ist die Einkommenssteuererklärung. Diese erstellen Sie als natürliche Person, bei Zusammenveranlagung gemeinsam mit Ihrem Partner. Zur Erklärung gehören der Mantelbogen für allgemeine Angaben sowie Anlagen für individuelle persönliche Verhältnisse, zum Beispiel für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder und Vorsorgeaufwendungen.
Das Einkommen aus Ihrer Selbstständigkeit beeinflusst Ihre persönliche Einkommenssteuer. In welcher Anlage Sie dieses erfassen, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab:
In allen Fällen enthalten die Formulare mehrere Felder für die Beachtung individueller Gegebenheiten, die auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen beruhen.
Wenn Sie Ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, füllen Sie zusätzlich das EÜR-Formular aus. Falls Sie bilanzieren, übermitteln Sie die Daten Ihres Jahresabschlusses als E-Bilanz mithilfe Ihres Buchführungsprogramms und des ELSTER-Zertifikats an das Finanzamt.
Falls Sie noch andere Einkommen haben, etwa aus einer zusätzlichen Tätigkeit als Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, müssen Sie die entsprechenden Anlagen zusätzlich anfügen. Die Gewinnausschüttungen an Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Damit Gesellschafter von Personengesellschaften ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb korrekt angeben können, muss vorher eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns abgegeben werden. Das bedeutet, der Gewinn der Gesellschaft wird einheitlich ermittelt und auf die Anteilseigner aufgeteilt. Der Erklärung folgt ein entsprechender Bescheid des Finanzamts.
Körperschaftsteuererklärung für juristische Personen
Welche Gesellschaften und Vereinigungen als juristische Personen gelten und deshalb körperschaftsteuerpflichtig sind, ist in § 1 des Körperschaftsteuergesetzes definiert. Im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit betrifft das im Wesentlichen die Kapitalgesellschaften UG (haftungsbeschränkt), GmbH, KGaA und AG.
Die Steuererklärung für das Unternehmen geben Sie als ihr gesetzlicher Vertreter über ELSTER ab. Sie füllen dafür das Hauptformular aus sowie alle Anlagen, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Das ist im Normalfall die Anlage GK für die Herleitung des zu versteuernden Einkommens aus dem Steuerbilanzgewinn. Es gibt darüber hinaus noch zahlreiche weitere Anlage-Formulare, unter anderem zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, für nicht nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Gewinnminderungen und für Verluste aus Investmentfonds. Prüfen Sie, welche für Ihr Unternehmen infrage kommen.Zusätzlich übermitteln Sie dem Finanzamt Ihren Jahresabschluss als E-Bilanz. Lesen Sie hier mehr zum Thema Körperschaftssteuer.
Gewerbesteuererklärung für Gewerbebetriebe
Grundsätzlich sind alle Unternehmen gewerbesteuerpflichtig, die ein Gewerbe angemeldet haben. Kapitalgesellschaften gehören bereits kraft ihrer Rechtsform dazu. Trotzdem müssen nicht alle diese Unternehmen Gewerbesteuern zahlen, denn für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Dieser wird bei der Ableitung des zu versteuernden Gewerbeertrags aus dem Gewinn abgezogen, neben weiteren Kürzungen und Hinzurechnungen.
Nur wenn die Berechnung ergibt, dass sie Gewerbesteuer zahlen müssen, ist diese Steuererklärung für Selbstständige und Personengesellschaften Pflicht. Kapitalgesellschaften müssen sie abgeben, außer wenn sie von der Gewerbesteuer befreit sind. Die Gewerbesteuererklärung reichen Sie über ELSTER beim Finanzamt ein. Den Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie von der Gemeinde, da der individuelle Hebesatz die Höhe der Gewerbesteuer beeinflusst.
Umsatzsteuererklärung für alle Unternehmen
Unternehmer, die Umsätze erzielen, geben jährlich eine Umsatzsteuererklärung ab. Diese enthält die erzielten Umsätze des gesamten Kalenderjahres, aufgeschlüsselt nach Umsatzarten und Steuersätzen. Auch die Vorsteuer, die Sie für Ihre Einkäufe gezahlt haben, geben Sie an. Daraus ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld oder ein Vorsteuererstattungsanspruch.
Ab bestimmten Jahresumsätzen reichen Unternehmer monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen ein und führen Umsatzsteuer an das Finanzamt ab beziehungsweise erhalten Erstattungen. Diese werden bei der Umsatzsteuerfestsetzung für das gesamte Jahr mit verrechnet. Sowohl Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Steuererklärung müssen Selbstständige über ELSTER – oder ein entsprechendes Tool mit Schnittstelle hierzu – abgeben.
Sonderfall Kleinunternehmer: Das müssen Sie wissen
Im Umsatzsteuerrecht gibt es eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer, die in § 19 UStG geregelt ist. Wenn der Umsatz eines Unternehmens im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, ist es von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Für das Gründungsjahr gilt die Umsatzgrenze von voraussichtlich 22.000 €, die auf die anteiligen Monate umgerechnet wird.
Das bedeutet, die Ausgangsrechnungen dürfen keinen Umsatzsteuerausweis enthalten und müssen auf die Steuerfreiheit hinweisen. Da der Vorsteuerabzug jedoch ebenfalls nicht möglich ist, können Sie sich auch bewusst für die Regelbesteuerung entscheiden.
Eine Jahresumsatzsteuererklärung müssen Sie als Kleinunternehmer trotzdem abgeben. Diese ist jedoch weniger umfangreich und dient dem Finanzamt dazu, die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft zu überprüfen. Achten Sie darauf, dass Sie nur die Felder ausfüllen, die für Kleinunternehmer vorgesehen sind. Lesen Sie hier mehr über die Steuererklärung für Kleinunternehmer.
Unterstützung für Ihre Steuererklärung
Ihre Steuererklärung können Selbstständige grundsätzlich selbst erstellen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Steuerberater damit zu beauftragen. Allerdings ist das gesamte Steuerrecht sehr unübersichtlich und Fehler können teuer werden. Es hängt auch von Ihren Kenntnissen auf diesem Gebiet und der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab, ob Sie Ihre Steuererklärung als Gründer und auch später selbst erstellen sollten.
Das ELSTER-Portal bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen und auch Erklärungen zu den einzelnen Positionen, setzt aber grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Spezielle Steuer-Tools, passend zur Buchhaltungssoftware, bieten häufig noch mehr Komfort, umfangreichere Hilfen und Steuertipps. Die Daten lassen sich im Normalfall über eine ELSTER-Schnittstelle direkt aus dem Programm an das Finanzamt übermitteln.
Wenn Sie bei der Steuererklärung für Selbstständige kein Risiko eingehen möchten, wenden Sie sich an ein Steuerbüro. Das kostet zwar Geld, kann aber teure Fehler verhindern. Steuerberater verfügen über fundiertes, aktuelles Fachwissen, kennen die typischen Fallstricke und können Ihnen mit Steuertipps Vorteile verschaffen. Sie übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und kümmern sich um die Einhaltung der Fristen. Sollte ihnen doch ein Fehler passieren, sind sie gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Erfahren Sie hier mehr über das Thema Steuerberatung und finden Sie einen passenden Steuerberater.
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Häufige Fragen rund um die Steuererklärung für Selbstständige
Ihnen fehlen noch konkrete Informationen zur Steuererklärung für Gründer und Selbstständige? Hier finden Sie Antworten auf ausgewählte Fragen.
1. Welche Formulare benötige ich für die Steuererklärung?
2. Kann ich meine Steuererklärung als Selbstständiger mit ELSTER machen?
3. Muss ich meine Steuererklärung als Selbstständiger elektronisch übermitteln?
4. Was passiert, wenn ich die Steuererklärung als Gründer zu spät einreiche?
5. Was ist, wenn ich als Selbstständiger keine Steuererklärung abgebe?
6. Auf was muss ich als Selbstständiger bei den Werbungskosten achten?
7. Was zählt alles als Betriebsausgabe in der Steuererklärung für Selbstständige?
8. Was kann ich als Existenzgründer alles von der Steuer absetzen?
9. Muss ich für alle Buchungen in der Steuererklärung einen Originalbeleg haben?
10. Welche Aufbewahrungspflichten sind für die Steuererklärung notwendig?
11. Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid für Selbstständige kommt?
12. Auf was muss ich bei meinem Steuerbescheid achten?
Auch wenn die Steuererklärung Selbstständige häufig stresst, nehmen Sie diese Aufgabe ernst und organisieren Sie bei Bedarf rechtzeitig fachkundige Unterstützung. Beschäftigen Sie sich trotzdem mit Fragen der Rechnungslegung und des Steuerrechts, damit Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen verstehen.
Fazit: Unbeliebt, aber unumgänglich
Die jährliche Steuererklärung für Selbstständige besteht aus mehreren Teilerklärungen. Was davon für Sie relevant ist und welche weiteren Anlagen Sie einreichen müssen, hängt von der Rechtsform, Größe und Art Ihres Unternehmens ab. Das Steuerrecht ist komplex und von häufigen Änderungen betroffen, weshalb ausreichend Fachkenntnisse oder professionelle Hilfe z.B. durch einen Steuerberater für diese Aufgabe notwendig sind.