Schnellcheck Gewerbesteuer – die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Bei Ihrer Suche nach Informationen zur GewSt haben Sie sich vielleicht bereits eine der folgenden Fragen gestellt:
Im nächsten Abschnitt lesen Sie, ob die Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen relevant ist.
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Was ist die Gewerbesteuer überhaupt – und wer muss sie zahlen?
Gewerbesteuer erhebt jede Gemeinde von den dort ansässigen Gewerbebetrieben, quasi als Ausgleich für die bereitgestellte Infrastruktur. Trotzdem geht die Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt, das zunächst die Besteuerungsgrundlage ermittelt. Den Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie dann von der Gemeinde.
Für die meisten Gemeinden ist diese Steuer die wichtigste Einnahmequelle. Sie gehört zu den Real- beziehungsweise Objektsteuern und wird durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) in Verbindung mit der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und den Gewerbesteuer-Richtlinien geregelt.
Bin ich gewerbesteuerpflichtig?
Nicht alle Unternehmen sind gewerbesteuerpflichtig, sondern nur Gewerbebetriebe. Dazu gehören generell Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und KGaA bereits aufgrund ihrer Rechtsform. Was Einzelunternehmen und Personengesellschaften angeht, so kann man von einem Gewerbebetrieb ausgehen, wenn die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG vorliegen. Diese erfordern bei der Gründung auch eine Gewerbeanmeldung:
Auch wenn diese Merkmale gegeben sind, besteht nicht automatisch eine Gewerbesteuerpflicht. Denn davon ausgenommen sind:
Achtung!
Bedenken Sie, dass auch solche Tätigkeiten gewerbesteuerpflichtig sind, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt wird.
Von den grundsätzlich gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen sind einige gemäß § 3 GewStG von der Steuerpflicht befreit, meist unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise:
Höhe der Gewerbesteuer – auf den Standort kommt es an
Die Berechnung der Steuer erfolgt in 2 Stufen, weshalb hierfür 2 Prozentsätze relevant sind: die Steuermesszahl und der Hebesatz. Während die Steuermesszahl einheitlich für ganz Deutschland und alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen bei 3,5 % liegt, unterscheidet sich der Hebesatz je nach Standort.
Der Grund dafür ist, dass die Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz selbst festlegen. Sie steuern damit sowohl ihre Einnahmen als auch Gewerbeansiedlungen, denn der Gewerbesteuerhebesatz ist für Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Selbst zwischen benachbarten Gemeinden kann er sich stark unterscheiden. Tendenziell ist er im Westen höher als im Osten. Es gibt eine Mindestgrenze von 200 %, aber nach oben keine Beschränkung.
In den meisten Gemeinden liegt der Gewerbesteuerhebesatz zwischen 400 und 500 %. Am höchsten ist er im Jahr 2023 mit 900 % in Dierfeld (Rheinland-Pfalz), wobei es sich jedoch um die kleinste Gemeinde Deutschlands mit nur etwa 10 Einwohnern handelt. Hohe Hebesätze haben weiterhin Inden (NRW) mit 700 % und Wettlingen (Rheinland-Pfalz) mit 600 %. Den niedrigsten Hebesatz in Deutschland hat Langenwolschendorf (Thüringen) mit dem Mindestsatz von 200 %. Im unteren Bereich liegen auch Schönefeld (Brandenburg) mit 240 % und Süderholz (Mecklenburg-Vorpommern) mit 250 %.
Gewerbesteuer berechnen: So funktioniert’s
Nach folgendem Schema können Sie die Gewerbesteuer berechnen – grundsätzlich wird die Steuer auf den Gewinn bemessen:
+ / - | GEWINN |
+ | Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) |
- | Kürzungen (§ 9 GewStG) |
= | Gewerbeertrag |
- | Gewerbeverluste vergangener Erhebungszeiträume bis 1 Mio. € |
- | 60 % der Gewerbeverluste vergangener Erhebungszeiträume über 1 Mio. € |
= | Gewerbeertrag – Abrunden auf die nächsten 100 € |
- | Freibetrag (nicht für Kapitalgesellschaften) |
Steuermessbetrag = 3,5 % des gekürzten Gewerbeertrags | |
GewSt = Anwendung des Hebesatzes auf den Steuermessbetrag |
Den Gewinn ermitteln Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach dem EStG und Kapitalgesellschaften sowie andere juristische Personen nach dem KStG.
Die Hinzurechnungen ergeben sich aus § 8 GewStG. Sie entsprechen 25 % der Summe aus folgenden Aufwendungen, die in die Gewinnermittlung eingeflossen sind:
Für besondere Fälle können noch weitere Aufwendungen gemäß § 8 GewStG relevant sein. Davon wird ein Freibetrag von 200.000 € abgezogen. Die Tabelle zeigt ein Beispiel für die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags:
AUFWENDUNGEN | PROZENTSATZ | BETRAG | |
Darlehenszinsen | 90.000 € | 100 % | 90.000 € |
Fahrzeugleasing | 50.000 € | 20 % | 10.000 € |
Miete | 200.000 € | 50 % | 100.000 € |
Softwarelizenzen | 6.000 € | 25 % | 1.500 € |
Summe | 201.500 € | ||
Freibetrag | 200.000 € | ||
Differenz | 1.500 € | ||
Hinzurechnung (25 %) | 375 € |
Zu den Kürzungen gemäß § 8 GewStG gehören:
Falls sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Gewerbeverlust ergibt, fällt keine Gewerbesteuer an. Der Verlust kann auch die Steuerbelastung folgender Perioden mindern. Denn von einem Gewerbeertrag dürfen Sie an dieser Stelle der Berechnung Verluste vorangegangener Erhebungszeiträume abziehen. Bis zu 1 Mio. € ist das vollständig möglich, darüber hinaus zu 60 %.
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§ 11 GewStG regelt die Ermittlung des Steuermessbetrags. Sie runden den um eventuelle Verluste korrigierten Gewerbeertrag auf die nächsten 100 € ab. Von diesem Ergebnis sind rechtsformabhängig folgende Freibeträge abziehbar:
Ergebnis ist der gekürzte Gewerbeertrag. Diesen geteilt durch 100 und multipliziert mit 3,5 (Steuermesszahl) ergibt den Steuermessbetrag. Darauf wenden Sie den individuellen Hebesatz des jeweiligen Standorts an, um die Gewerbesteuer zu erhalten.
Folgende Tabelle zeigt für 3 Beispiele mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Werten, wie Sie die Gewerbesteuer berechnen können. Der Hebesatz beträgt in allen 3 Fällen 450 %. Was den Verein betrifft, so sind nur die Gegebenheiten seines Wirtschaftsbetriebs relevant, nicht die des Zweckbetriebs.
BERECHNUNGSSCHEMA | EINZEL-UNTERNEHMEN | KAPITAL-GESELLSCHAFT | VEREIN | |
Gewinn | 457.236 € | 2.589.327 € | 8.295 € | |
+ | Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) | 2.639 € | 25.621 € | 0 € |
- | Kürzungen (§ 9 GewStG) | 1.589 € | 45.936 € | 0 € |
= | Gewerbeertrag | 458.286 € | 2.569.012 € | 8.295 € |
- | Gewerbeverluste vergangener Erhebungszeiträume bis 1 Mio. € | 0 € | 1.000.000 € | 0 € |
- | 60 % der Gewerbeverluste vergangener Erhebungszeiträume > 1 Mio. € | 0 € | 26.987 € | 0 € |
= | Gewerbeertrag | 458.286 € | 1.542.025 € | 8.295 € |
- | Freibetrag | 24.500 € | 0 € | 5.000 € |
= | Gekürzter Gewerbeertrag | 433.700 € | 1.542.000 € | 3.200 € |
Steuermessbetrag (3,5 % vom gekürzten Gewerbeertrag) | 15.180 € | 53.970 € | 112 € | |
GewSt (450 % vom Steuermessbetrag) | 68.308 € | 242.865 € | 504 € |
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7 Tipps für die Gewerbesteuererklärung
Wenn Sie eine Firma gründen und vor der Standortfrage stehen, beziehen Sie die unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze in Ihre Überlegungen mit ein. Einheitlich ist dagegen das Verfahren der Gewerbesteuererklärung und -festsetzung. Beachten Sie dafür Folgendes:
- 1Pflicht zur Gewerbesteuererklärung
Sie müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt. Für eine Kapitalgesellschaft besteht diese Pflicht grundsätzlich, außer wenn sie von der GewSt befreit ist. - 2Abgabe über ELSTER
Sie geben die Gewerbesteuererklärung über das ELSTER-Portal beim Finanzamt ab, das daraufhin den Gewerbesteuermessbescheid erteilt. Auf dieser Grundlage berechnet die Gemeinde mit ihrem Hebesatz die Gewerbesteuer und sendet Ihnen den Gewerbesteuerbescheid. - 3Termin
Letzter Abgabetermin für die Gewerbesteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Erstellt sie ein Steuerberater, kann er eine Verlängerung bis Ende Februar des Zweitfolgejahres beantragen. Zum Beispiel muss die Erklärung für 2022 dann spätestens am 29.2.2024 abgegeben werden. - 4Zerlegung
Wenn Ihr Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat, wird der Steuermessbetrag im Verhältnis der Arbeitslöhne zerlegt. Sie zahlen dann an jedem betroffenen Standort anteilig Gewerbesteuer. - 5Vorauszahlung
Mit dem Gewerbesteuerbescheid legt die Gemeinde auch vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Beziehen Sie diese in Ihre Liquiditätsplanung ein. - 6Rechtsbehelf
Falls Sie gegen den Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen müssen, können Sie dies beim zuständigen Finanzamt machen. - 7Stundung oder Erlass
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Gemeinde die Stundung oder den Erlass bereits festgesetzter Gewerbesteuern beantragen, etwa wenn die Zahlung eine erhebliche oder unbillige Härte für Sie darstellen würde.
Es ist empfehlenswert, die Gewerbesteuererklärung von einem Steuerberater erstellen zu lassen. So vermeiden Sie im Zweifel hohe Nachzahlungen.
FAQ: Häufige Fragen zur Gewerbesteuer einfach erklärt
Sie suchen konkrete Informationen zur Gewerbesteuer? Folgenden FAQ-Antworten klären Details dazu:
1. Wie wird die Gewerbesteuer bezahlt?
2. Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?
3. Wo ist man gewerbesteuerpflichtig?
4. Warum darf jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz bestimmen?
5. Wann beginnt und endet die Gewerbesteuerpflicht?
6. Müssen Freiberufler Gewerbesteuer abführen?
7. Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
8. Müssen Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
9. Welche Rolle spielt die Rechtsform bei der Gewerbesteuer?
10. Wie unterscheiden sich Gewinn und Gewerbeertrag?
11. Wie kann ich die Gewerbesteuer berechnen?
12. Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig?
13. Was ist Gewerbesteueranrechnung?
Fazit: Hebesatz für die Gewerbesteuer als Standortfaktor
Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen, werden Sie in den ersten Jahren möglicherweise noch keine Gewerbesteuern zahlen müssen, weil der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € nicht erreicht. Informieren Sie sich trotzdem im Rahmen der Firmengründung über den Hebesatz am geplanten Standort, damit Sie spätere Steuerbelastungen besser einschätzen können.
Für Kapitalgesellschaften ist der Gewerbesteuerhebesatz besonders wichtig, da sie nicht von einem Freibetrag bei der Ermittlung der Gewerbesteuer profitieren. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Kapitalgesellschaften immer als Gewerbebetriebe gelten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.