AVGS Anspruch auf einen Blick
Für wen könnte ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein bestehen?
Ob Sie Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben, entscheidet Ihr Arbeitsvermittler grundsätzlich nach Ermessen.
Für folgende Personengruppen eignet er sich:
- 1Arbeitssuchende
Arbeitssuchend gemeldet zu sein, ist die Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf den AVGS. Sie können ihn auch erhalten, wenn Sie gerade erst gekündigt wurden, in den Beruf zurückkehren möchten oder trotz Arbeitslosmeldung keine Leistungen beziehen. - 2Empfänger von Arbeitslosengeld
Wer ALG bezieht, hat gute Chancen auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. - 3Bezieher von Bürgergeld
Die Beantragung des Vermittlungsgutscheins erfolgt in diesem Fall beim Jobcenter. Auch Erwerbsaufstocker können ihn erhalten. - 4Langzeitarbeitslose
Nach längerer Arbeitslosigkeit lassen sich mit dem Gutschein Vermittlungshemmnisse abbauen, etwa durch Weiterbildung oder ein Coaching. - 5Arbeitssuchende mit besonderen Bedürfnissen
Wer chronisch krank, behindert oder alleinerziehend ist, kämpft häufig mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt. Ein AVGS kann dabei helfen, nützliche Kenntnisse zu erwerben oder die persönlichen Potenziale in einem Coaching herauszuarbeiten. - 6Jobinteressenten mit fehlenden Qualifikationen
Es bietet sich an, den Vermittlungsgutschein für eine Weiterbildung zu nutzen. - 7Senioren auf Jobsuche
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglicht unter anderem den Erwerb aktueller beruflicher Kompetenzen. - 8Junge Leute beim Start in das Berufsleben
Melden Sie sich arbeitssuchend, wenn Sie 3 Monate vor Abschluss des Studiums oder der Ausbildung noch keine Stellenzusage haben. Dann kann ebenfalls Anspruch auf einen AVGS bestehen. - 9Bewohner strukturschwacher Gebiete
Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Remote-Work oder ein Gründercoaching können mit dem Gutschein gefördert werden. - 10Angehende Gründer
Sie erhalten in einem Coaching professionelle Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Es gibt eine Situation, in der es einen rechtlich festgeschriebenen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit gibt:
Wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitssuchend sind und Arbeitslosengeld beziehen, erhalten Sie einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung nach der Beantragung auf jeden Fall.
Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Das sind die nächsten Schritte
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen AVGS beantragen. Bei einem Rechtsanspruch auf den AVGS für die private Arbeitsvermittlung geht das unkompliziert online. In allen anderen Fällen hängt es von der Ermessensentscheidung Ihres Sachbearbeiters ab, ob Sie einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben.
Um den Entscheidungsträger zu überzeugen, formulieren Sie einen schriftlichen Antrag und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Sie können sich schon vorher bei einem geeigneten Maßnahmenträger kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Dort erhalten Sie auch Unterstützung für den Antrag.
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Sie haben keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten, ob eine andere geförderte Maßnahme für Sie infrage kommt. Nach einer erfolgreichen privaten Arbeitsvermittlung übernimmt mitunter der Arbeitgeber die Kosten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, als Selbstzahler an einem Coaching oder einer anderen geeigneten Maßnahme teilzunehmen.
Zur Vorbereitung einer Existenzgründung bietet sich das Online-Einzelcoaching von selbststaendigkeit.de an. 11 Module, die mit einem AVGS MAT gefördert werden können, vermitteln Wissen und bieten Unterstützung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen.
Fazit: Anspruch auf den Vermittlungsgutschein sichern
Ob Sie einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten, hängt auch von Ihrer Überzeugungskraft ab.
Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Beratungsgespräch bei der Behörde vor.
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