Was sind AGB und wann sind sie notwendig?
AGB sind vorformulierte Vertragsinhalte, die grundsätzlich für alle Geschäfte mit dem jeweiligen Unternehmen gelten. Individuelle Abreden sind darüber hinaus möglich und haben Vorrang. Wenn Sie an Ihren AGB Änderungen vornehmen, müssen Ihre Kunden zustimmen. Andernfalls sind die AGB für den Geschäftsverkehr nicht wirksam. Was hinsichtlich der AGB zu beachten ist, regeln die §§ 305 bis 310 BGB. Diese gelten übrigens auch für das Arbeitsrecht, speziell für vorformulierte Arbeitsverträge.
Es existiert grundsätzlich keine Pflicht, für das eigene Unternehmen AGB zu erstellen. Wenn keine vorhanden sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon unterliegen viele Unternehmen und vor allem Online-Händler jedoch umfangreichen Informationspflichten, unter anderem hinsichtlich der Widerrufsbelehrung. Die Erstellung von AGB ist die beste Möglichkeit, diese Pflichten zu erfüllen.
AGB für B2C oder B2B – was ist der Unterschied?
Aus § 310 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass hinsichtlich der AGB für B2C-Kunden höhere Anforderungen gelten als für B2B-Kunden. Der Grund dafür ist, dass private Verbraucher im Geschäftsverkehr als weniger erfahren und daher schützenswerter gelten. So müssen Sie einen privaten Endverbraucher vor Vertragsschluss auf die AGB hinweisen. Weiterhin gelten für B2C-AGB die Klauselverbote der §§308 und 309 BGB.
Im B2B-Bereich sind die Vorschriften für die Erstellung und Wirksamkeit von AGB nicht ganz so streng. Hier ist es ausreichend, wenn Sie auf die AGB hinweisen und der Geschäftspartner keinen Widerspruch einlegt. Explizit akzeptieren muss er die AGB nicht. Für B2C-Kunden müssen die AGB in Ihren Geschäftsräumen oder in Ihrem Online-Shop so verfügbar sein, dass sie diese zur Kenntnis nehmen können. Eine Zustimmung seitens der Kunden ist nicht unbedingt erforderlich.
Wenn Sie sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden tätig sind, sollten Sie zwei separate AGB erstellen. AGB-Muster bieten Ihnen Anregungen dafür. Alternativ können Sie auch allgemeine AGB verwenden und entsprechend gekennzeichnete Formulierungen für die unterschiedlichen Adressaten einfügen.
AGB-Muster verwenden oder vom Anwalt AGB erstellen lassen?
Für die Erstellung Ihrer AGB haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre AGB mit Hilfe eines AGB-Musters oder einer Vorlage selbst formulieren möchten, sollten Sie genau darauf achten alle spezifischen Aspekte Ihres Unternehmens zu erfassen. Das Gleiche gilt für die Nutzung eines AGB-Generators. Lassen Sie Ihre AGB im Zweifelsfall nochmal von einem Anwalt prüfen.
Sie möchten Ihre AGB doch lieber von einem Anwalt verfassen lassen? Rechtlich sind Sie damit auf der sicheren Seite, denn das AGB-Recht ist nicht ganz einfach und Fehler können nicht nur zu ungültigen Klauseln, sondern auch zu Abmahnungen führen. Weiterhin kann der Rechtsanwalt die AGB individuell an Ihr Unternehmen anpassen und Sie dazu beraten. Das gilt nicht nur für die Formulierung, sondern auch für die Einbindung auf der Website oder generell in den Geschäftsablauf.
Vorsicht mit dem Urheberrecht!
Kopieren Sie AGB niemals von einer anderen Unternehmenswebsite, da Sie damit das Urheberrecht verletzen. AGB-Muster und Vorlagen, die Ihnen gratis oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, dürfen Sie unter Nennung der Quelle natürlich verwenden, wenn Sie eigene AGB verfassen.
Was kostet die Erstellung von AGB durch einen Anwalt?
Die anwaltliche Leistung verursacht Kosten und vor allem Gründer möchten natürlich jede zusätzliche finanzielle Belastung vermeiden. Ob Sie einen Anwalt beauftragen oder mit einem Muster selbst Ihre AGB erstellen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört, wie gut Sie sich selbst mit dem AGB-Recht auskennen und wie komplex oder individuell Ihr Geschäftsmodell ist. Beachten Sie auch, dass sich gesetzliche Vorschriften ändern können.
Sollten Sie hier einen Beratungsbedarf sehen und sich von einem Anwalt bei der Erstellung Ihrer AGB beraten lassen wollen, dann empfehlen wir Ihnen eines der Angebotspakete von yourxpert.
Hier können Sie individuell aus einem von vier Angeboten wählen, das zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Innerhalb dieser Angebotspakete profitieren Sie mindestens von folgenden Leistungen:
Typische Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Inhalte der AGB hängen vom Geschäftsmodell ab. Wenn es um den Verkauf von Produkten geht, ist auf andere Dinge zu achten als bei Dienst- oder Werkverträgen. Darüber hinaus gibt es viele Sonderfälle, zum Beispiel beim Vertrieb von digitalen Inhalten, individualisierten Produkten oder Gebrauchtwaren. Selbst für Blogs, mit denen Sie durch Werbung Geld verdienen, benötigen Sie individuelle AGB.
Wenn Sie gewerblich Waren über eBay oder Amazon Marketplace verkaufen, genügen dafür nicht die allgemeinen AGB dieser Handelsplattformen. Sie müssen eigene AGB formulieren, die an Ihr Angebot angepasst sind. Auch dafür gibt es spezielle AGB-Muster.
Die folgende Tabelle zeigt typische Positionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei einige nur für bestimmte Geschäftsmodelle infrage kommen. Grundsätzlich können Sie mit den AGB alles regeln, was zu einem geschäftlichen Vertrag gehört.
POSITIONEN | BESCHREIBUNG |
---|---|
Geltungsbereich und Anbieter | Hier legen Sie fest, wofür die AGB gelten, also beispielsweise für Warenbestellungen in einem Onlineshop, oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen. Führen Sie auch Ihr Unternehmen als Anbieter mit Name, Anschrift und Ansprechpartner sowie gegebenenfalls die Webadresse des Onlineshops auf. Wenn sowohl Unternehmer als auch Endverbraucher zu Ihren Kunden gehören, sind Definitionen dieser Begriffe sinnvoll. |
Vertragsschluss | Formulieren Sie, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Bei Onlineshops ist das nicht unbedingt die Bestellung oder die Bestellbestätigung. Sie können festlegen, dass der Vertrag durch eine separate Auftragsbestätigung, bei Lieferung der Ware oder mit der Bezahlung durch den Kunden geschlossen wird. |
Preise | Informieren Sie darüber, ob die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten und welche Kosten zusätzlich anfallen, zum Beispiel für Verpackung und Transport. Auch die Währung geben Sie hier an. AGB-Muster bieten Ihnen Formulierungshilfe. |
Zahlungsmethoden | Führen Sie alle Bezahlmethoden auf, die Sie akzeptieren, zum Beispiel Rechnung, Lastschrift oder PayPal. Informieren Sie auch darüber, durch welche Methoden zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Nachnahme). Wenn Sie sich in bestimmten Fällen den Vorbehalt sichern möchten, nur gegen Vorkasse zu liefern, formulieren Sie das hier ebenfalls. |
Fälligkeit der Zahlung | Legen Sie fest, dass Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen wurde. So können Sie immer noch individuelle Fristen vereinbaren. |
Zahlungsverzug | Erläutern Sie, nach welchen Fristen Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden und welche Verzugszinsen und Mahngebühren dadurch entstehen. Weisen Sie auch auf das gerichtliche Mahnverfahren als letzten Schritt hin. |
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht | Klären Sie, in welchen Fällen bei Gegenforderungen ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht. Voraussetzung dafür kann die Anerkennung der Forderung oder eine rechtskräftige Feststellung sein. |
Lieferung | Klären Sie Details, zum Beispiel dass Sie nicht zur Lieferung verpflichtet sind, wenn Sie ohne eigene Schuld selbst nicht beliefert worden sind. Weiterhin können Sie festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Liefertermine verbindlich sind. |
Eigentumsvorbehalt | Diese Klausel ist typisch für den Versandhandel. Sie besagt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt. |
Rücksendung | Erläutern Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Rücksendungen zu erfolgen haben und wer die Kosten dafür trägt. Auch dafür halten AGB-Muster geeignete Formulierungen bereit. |
Widerruf | Eine Widerrufsbelehrung ist für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Sie können Sie direkt in den AGB unterbringen oder dort darauf hinweisen. Die Widerrufsfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Ausnahmen, zum Beispiel für individualisierte Artikel, sind möglich. |
Gewährleistung | Als Händler sind Sie gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Die Frist dafür beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate. Formulieren Sie auch, dass die Garantien der Hersteller unabhängig davon gelten. |
Transportschäden | Nehmen Sie als Versandhändler in die AGB auf, dass der Kunde Transportschäden beim Zusteller beanstanden und Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen soll. Die Gewährleistungsansprüche dürfen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden. |
Haftungsausschluss | Hinsichtlich der Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses lässt sich Ihre Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließen. Bei Schäden, welche die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen, ist ein Haftungsausschluss nicht möglich und das müssen die AGB auch vermitteln. Achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf die Formulierung und nutzen Sie als Vorlage ein geeignetes AGB-Muster. |
Nutzungsrechteübertragung | Klauseln zur Nutzungsrechteübertragung beziehen sich hauptsächlich auf Verträge zwischen Urhebern und Verwertern. Obwohl es sich hier in den meisten Fällen um B2B-Verträge handelt, dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden. Wenn es bei Ihrem Geschäftsmodell auch um Nutzungsrechte geht, sollten Sie ein speziell dafür konzipiertes AGB-Muster verwenden. |
Mitwirkungspflichten | Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen ist es erforderlich, dass Sie die Mitwirkungspflichten des Kunden regeln. Zum Beispiel müssen Handwerker angemessene Arbeitsbedingungen inklusive notwendiger Strom- und Wasseranschlüsse vorfinden. Berater brauchen Zugang zu allen wichtigen Informationen. |
Abnahme durch den Kunden | Bei Werkverträgen, zum Beispiel bei Handwerksleistungen, ist es empfehlenswert, die Modalitäten der Abnahme durch den Kunden zu vereinbaren. Dazu gehören die Abnahmefrist und auch die Festlegung, dass geringfügige Mängel nicht zur Verweigerung der Abnahme führen dürfen. |
Geheimhaltung | Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen können Geheimhaltungsvereinbarungen sinnvoll sein, vor allem wenn Einblicke in Betriebsgeheimnisse möglich sind. Auch der Datenschutz kann eine solche Regelung erfordern. |
Schlichtungsverfahren | Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie in Ihren AGB darüber informieren, ob Sie verpflichtet oder dazu bereit sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn das der Fall ist, nennen Sie zusätzlich die Anschrift und Webadresse Ihrer Streitbeilegungsstelle. |
Schlussbestimmungen | Zu den Schlussbestimmungen gehören die salvatorische Klausel und der Hinweis, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Wenn Sie hier auch den Gerichtsstand angeben, achten Sie auf den Zusatz, dass sich diese Bestimmung nur auf Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bezieht. |
Downloads: AGB-Muster für Online-Shops und Dienstleistungen
Der Erwerb einer AGB-Vorlage hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer eigenen AGB. Für Online-Shops und Dienstleistungsbetriebe empfehlen wir Ihnen die folgenden zwei AGB-Muster in Word.
Hier erhalten Sie hochwertige Vorlagen, mit denen Sie in puncto Recht auf der sicheren Seite sind. Beide Vorlagen können Sie Punkt für Punkt durchgehen und bei Bedarf individuell anpassen.
Insbesondere bei Internetgeschäften sollten Sie beachten, dass Ihre Ein- und Verkäufe auf einer sicheren und aktuellen Vertragsbasis fußen. Ohne entsprechende AGB ist dies kaum möglich.
AGB-Vorlage für Online-Shops (B2C)
Mit diesem AGB-Muster für den Handel mit Gütern im Internet treffen Sie klare Vereinbarungen für Geschäfte zwischen Kunden und Unternehmern. Sie können diese AGB einfach Ihrem persönlichen Angebot anpassen und auf Ihrer Website veröffentlichen.
Die einzelnen Punkte für jeden Dienstleistungsvertrag neu zu gestalten, ist aufwendig. Gleichzeitig wird dadurch nicht gewährleistet, dass jedes Vertragsverhältnis den gleichen Bedingungen unterliegt.
AGB-Vorlage für Dienstleistungen
Mit diesem Muster gehen Sie auf Nummer sicher und regeln bei Ihren AGB für ein Dienstleistungsunternehmen alle Fragen der Vergütung, der Haftung und der Gewährleistung.
Weitere AGB-Vorlagen und Generatoren
Die folgende Tabelle führt einige Quellen auf, die Ihnen beim Entwurf eigener AGB nützlich sein können. Das sind zum einen kostenfreie und kostenpflichtige AGB-Muster als PDF- oder Word-Datei, auch für spezielle Geschäftsformen. Zum anderen stehen Ihnen auch AGB-Generatoren zur Verfügung, mit denen sich eine AGB-Vorlage nach Ihren individuellen Eingaben erstellen lässt.
INHALT UND QUELLE | FORMAT MIT LINK | KOSTEN |
---|---|---|
Allgemeiner Onlineshop (bevh) | kostenfrei | |
Online-Apotheke (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Downloads (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Lebensmittel (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Textilien (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshops (Advocado) | Generator | kostenfrei |
B2C-AGB für Handwerksbetriebe (handwerk-magazin) | kostenfrei | |
Allgemeines Muster (horak.rechtsanwälte) | Online-Muster | kostenfrei |
Muster für Onlineshops (Website Tutor) | Online-Muster | kostenfrei |
Online-Versandhandel (agb.de) | Generator | kostenfrei |
Onlineshops, auch andere Rechtstexte (Trusted Shops) | Generator | kostenfrei |
AGB und andere Rechtstexte inkl. Schnittstelle zur Einbindung und Serviceleistungen (Händlerbund) | Generator | kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich |
Zahlreiche spezielle Muster (Liesegang & Partner) | Word | kostenpflichtig |
Onlineshop oder eBay (Liesegang & Partner) | Generator | kostenpflichtig |
Onlineshop für Waren oder Software (Smartlaw) | Generator | kostenpflichtig |
Onlineshop für Waren oder Dienstleistungen oder beides (Wonder.Legal) | Generator | kostenpflichtig |
AGB rechts-sicher erstellen
Häufige Fragen zu den AGB
Kann ich meine AGB selbst schreiben?
Wie müssen AGB in eine Website eingebunden sein?
Wo nutze ich die AGB außer auf der Website?
Sind AGB für einen Online-Versand Pflicht?
Wann ist eine AGB-Erstellung verpflichtend?
Was kostet es, wenn ein Anwalt die AGB-Erstellung übernimmt?
Wie viel kostet die Erstellung durch einen AGB-Generator?
Woher weiß ich, ob die Inhalte der Muster-AGB ausreichend sind?
Welches Risiko besteht bei der Nutzung von Muster-AGB?
Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?
Was passiert, wenn ich keine AGB habe?
Was darf nicht in den AGB stehen?
Wann sind AGB unwirksam?
Reichen AGB in deutscher Sprache aus?
Was ist bei Geschäften mit ausländischen Vertragspartnern zu beachten?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den AGB für B2B und B2C?
Was gilt, wenn sich die AGB zweier B2B-Geschäftspartner widersprechen?
Fazit: AGB-Recht mit einigen Fallstricken
Es ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, AGB zu erstellen. Damit werden einerseits wichtige Informationspflichten erfüllt und andererseits Vertragsbeziehungen vereinfacht. Für B2C-Geschäftsbeziehungen greifen stärkere gesetzliche Regulierungen als im B2B-Bereich.
Wenn Sie sich für die Erstellung von AGB entscheiden, müssen diese jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte AGB können im schlimmsten Fall Abmahnungen zur Folge haben, wenn sie ungültige Klauseln enthalten oder wenn Pflichtangaben fehlen. Falls Sie sich unsicher sind oder ein weniger standardisiertes Geschäftsmodell betreiben, ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.