Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Die Gründung eines Unternehmens ist spannend. Oft sind sich Neu-Unternehmer der notwendigen Masse an Vorbereitungsarbeiten jedoch nicht bewusst und entsprechend überrascht hiervon. Insbesondere rechtliche Aspekte spielen eine bedeutende Rolle, wenn der Start in das unternehmerische Leben ohne Schwierigkeiten gelingen soll. Daher empfiehlt es sich, vor den ersten Schritten Informationen zu sammeln und gegebenenfalls auch eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.  

Name und Firmenlogo: Besser keine Rechte verletzen

Der Name des eigenen Unternehmens soll genau wie dessen Logo dazu dienen, einen Wiedererkennungseffekt zu schaffen. Der Kunde wird sich sowohl an den Namen als auch an Farben und Formen des Logos erinnern, was die Bindung stärkt. Auch können Name und Logo dabei helfen, die sogenannte Corporate Identity zu unterstreichen und so zu einem starken Marketing-Instrument werden. Es genügt jedoch nicht, lediglich einen Namen und ein entsprechendes Logo zu entwerfen. Hier nämlich gilt es auch, rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wer das versäumt, wird im Ernstfall mit teuren Abmahnungen und Rechtsstreits konfrontiert.

Name und Logo eines Unternehmens können als Marke fungieren. Hier legt das Markengesetz in Paragraph 3 fest, welche Aspekte geschützt werden können. So lassen sich nicht nur Wortmarken, sondern unter anderem auch

  • Bildmarken,
  • Wort-/Bildmarken
  • und sogar Farb-, Hör-, und 3D-Marken

rechtlich absichern. Wer einen Namen oder einen anderen Aspekt zur öffentlichen Darstellung des eigenen Unternehmens nutzt und vorab keine eingehende Recherche durchführt, verletzt hiermit unter Umständen die Rechte Dritter. Das gilt insbesondere dann, wenn die Warenklasse übereinstimmt. Ein Unternehmen, das Outdoor-Kleidung vertreibt, darf also keinesfalls das Nike-Logo verwenden. In Sicherheit wiegen sollten sich Unternehmer aber auch dann nicht, wenn die eigenen Produkte oder Dienstleistungen einer gänzlich anderen Kategorie zuzuordnen sind als der des aktuellen Rechteinhabers. So kommt es vor, dass sich manche Unternehmen ihre Namen oder Logos über viele Warenklassen hinweg schützen lassen. Einen ersten Überblick verschaffen können sich Unternehmer im Rahmen der Markenrecherche des Deutschen Patent- und Markenamtes.

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Eine gründliche Markenrecherche ist vor der Benennung des Unternehmens wichtig. Bildquelle: Depositphotos.com

Um eine professionelle Beratung seitens eines erfahrenen Anwaltes in diesem Bereich kommen Gründer meist nicht herum. Das liegt daran, dass das Markenrecht sehr komplex ist und sich die Landschaft ständig verändert. So gab das Deutsche Patent- und Markenamt in 2017 an, dass ganze 72.042 Anmeldungen und Veränderungen vorgenommen wurden. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich daher von einem Experten helfen lassen. Denn selbst wenn der Name des Unternehmens nicht rechtlich geschützt ist, gibt das Handelsgesetzbuch vor, dass sich Unternehmen in der gleichen Stadt sichtbar voneinander unterscheiden müssen. Ist das nicht der Fall, wird das Amtsgericht bei einer Prüfung darauf aufmerksam.

Die richtige Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Unternehmensgründung. Schließlich ist es in Deutschland nicht gestattet, ein Unternehmen gänzlich ohne Anmeldung zu betreiben und eine individuell erdachte Rechtsform zu wählen. Zu den möglichen Rechtsformen gehören unter anderem:

  • GmbH
  • GbR
  • oHG
  • AG 
  • GmbH & Co. KG
  • KG
  • Einzelkaufmann oder -frau.
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Fachanwälte beraten hinsichtlich der passenden Rechtsform. Bildquelle: Depositphotos.com

Besonders beliebt bei deutschen Gründern sind sowohl die GmbH als auch Einzelunternehmen. Das geht aus dem Statistischen Jahrbuch hervor. Hier zeigte das Statistische Bundesamt auf, dass rund 42 Prozent der Gründungen 2016 in Form einer GmbH und 25 Prozent in Form eines Einzelunternehmens erfolgten. Beliebtheit ist jedoch kein ausreichender Entscheidungsfaktor, wenn es um die eigene Gründung geht. Im Hintergrund jeder Rechtsform nämlich entscheidet das Handels- und Gesellschaftsrecht über wichtige Aspekte wie Haftung, Kapital und Rechte. Auch muss zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Unternehmen unterschieden werden, da sich zweitere freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen können, während erstere hierzu verpflichtet sind. Da die Wahl der Rechtsform über die gesamten unternehmerischen Abläufe und Möglichkeiten entscheidet, sollten Gründer sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier empfiehlt sich in jedem Fall eine Rechtsberatung durch einen kompetenten Fachanwalt.

Weitere, rechtlich geregelte Aspekte bei der Gründung

Sind Rechtsform, Name und eventuell auch Logo geregelt, ist bereits ein gutes Stück der Arbeit getan. Zu den wichtigsten Punkten, die nun anstehen, gehören einige Behördengänge, um das Unternehmen offiziell anzumelden. Die sogenannten Anzeigepflichten entscheiden darüber, wohin sich Gründer wenden müssen.

Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Gewerbeanzeige. Sie erfolgt beim jeweils zuständigen Gewerbeamt und ist kostenpflichtig. Unternehmer sollten sich vorab genau informieren, ob sie für die Ausübung ihres Gewerbes zusätzliche Genehmigungen benötigen. Hier liefert die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main eine umfangreiche Liste genehmigungspflichtiger Gewerbe. Da die Anmeldung erst dann erfolgen kann, wenn alle Genehmigungen vorliegen, ist eine Prüfung sinnvoll, um keine Zeit zu verschwenden. Für die Gewerbeanmeldung dann müssen einige Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören unter anderem ein Identitätsnachweis, ein Handelsregisterauszug sowie die eingeholten Genehmigungen.

Im weiteren Verlauf empfiehlt es sich, das eigene Unternehmen bei der zuständigen Kammer, das kann die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sein, zu melden. Für gewöhnlich jedoch ist dieser Sonderschritt nicht zwingend nötig, da das Gewerbeamt ein Exemplar der Gewerbeanmeldung an die jeweilige Kammer schickt. Wer sich unsicher ist, fragt am besten bei der Anmeldung nach.

Zusätzlich gemeldet werden muss die unternehmerische Tätigkeit auch dem Finanzamt, das einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt. Es kann außerdem sein, dass die Agentur für Arbeit informiert wird, sofern im jeweiligen Unternehmen Mitarbeiter abgestellt sind. Darüber hinaus ist teilweise auch eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft nötig, die für zusätzliche Versicherungen sorgt. Und wer sich dann noch mit der Sozialversicherung befasst und alle rechtlichen Belange rund um Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung berücksichtigt, hat die wichtigsten Behördengänge schon geschafft.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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