Hinweisgeberschutzgesetz: Schutz von Whistlebowlern

Verfasst von Dennis.Singh. Zuletzt aktualisiert am 23 April, 2024
Lesezeit Minuten.
Whistleblower decken Fehlverhalten, Missstände und Straftaten in Unternehmen, Institutionen und Behörden auf. Damit diese Whistleblower bzw. Hinweisgeber durch ihre Informationen keine Repressalien erfahren, ist ein gesetzlicher Hinweisgeberschutz besonders wichtig. Deshalb hat die EU 2019 eine entsprechende Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern erlassen, die die EU-Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgrund der Coronapandemie und der Bundestagswahl etwas Zeit mit der Umsetzung gelassen. Für Unternehmen, Institutionen und Behörden sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz neue gesetzliche Verpflichtungen verbunden. Was das Hinweisgeberschutzgesetz genau regelt und was Unternehmen, Institutionen und Behörden unbedingt wissen müssen, erklärt dieser Artikel.  

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Hinweisgeber gehen große berufliche und private Risiken ein, wenn sie über Missstände, Fehlverhalten oder Straftaten von privaten oder öffentlichen Organisationen informieren bzw. aufklären. Es gibt bisher keine standardisierten Meldewege und auch keine Vorgaben, wie Unternehmen, Behörden und Institutionen mit solchen Hinweisen umgehen müssen. Im Prinzip genießen Whistleblower bisher keinen ausreichenden Schutz. Oftmals werden sie sogar als Denunzianten stigmatisiert. Sie sind sie häufig mit Disziplinarmaßnahmen, Rufschädigung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung oder geänderten Aufgabenübertragungen bedroht. Aufgrund dieser unkalkulierbaren Folgen wird bisher nur ein kleiner Anteil der Missstände, Verstöße und Straftaten überhaupt gemeldet.

Die in der EU-Richtlinie „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vorhandenen Mindestvorgaben wurden vom deutschen Gesetzgeber im Hinweisgeberschutzgesetz national umgesetzt. Es soll Hinweisgeber ermutigen, Rechtsverstöße unbürokratisch zu melden. Außerdem sollen Hinweisgeber mit dem Hinweisgeberschutzgesetz umfassender vor Benachteiligungen geschützt werden. Die Behörden, Institutionen und Unternehmen sind dazu verpflichtet, interne Meldesysteme einzurichten.

Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Die Regeln des Hinweisgeberschutzgesetzes sind nicht nur von Unternehmen, sondern von allen privaten und öffentlichen Organisationen, Institutionen und Behörden ab 50 Mitarbeitern zu beachten. Für Unternehmen bestimmter Branchen (zum Beispiel Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen) gibt es sogar keine untere Mitarbeitergrenze. Alle Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen das Hinweisgeberschutzgesetz schon 2022 nach Inkrafttreten umsetzen. Kleinere Organisationen dagegen haben für die Einrichtung und den Betrieb von Meldekanälen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Welcher Rechtsanwalt für Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Für die Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes ist anwaltliche Hilfe unabdingbar, insbesondere für Organisationen ohne eigene Rechtsabteilung. Rechtsanwaltskanzleien mit einer Spezialisierung auf Compliance und Datenschutz sind qualifizierte Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es Rechtsanwälte, sie sich auf die Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz spezialisiert haben. Dazu zählt beispielsweise die Legal-Tech-Kanzlei Von Rueden.

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Rechtsanwaltskanzleien mit einer Spezialisierung auf Compliance und Datenschutz sind qualifizierte Ansprechpartner. Bildquelle: Depositphotos.com

Welche Verstöße können Hinweisgeber melden?

Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes beinhaltet erstens Verstöße gegen EU-Recht. Das können zum Beispiel Verstöße beim Datenschutz, beim Umweltschutz, bei der Geldwäsche oder bei der Terrorismusfinanzierung sein. Aber auch hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit, der Produktsicherheit und öffentlicher Aufträge sind Hinweisgeber bei der Meldung von Verstößen geschützt. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz weitet den sachlichen Anwendungsbereich noch aus. So können Hinweisgeber Verstöße gegen jede Strafvorschrift und bußgeldbewehrte Verstöße, die den Schutz von Gesundheit, Leben, Arbeitnehmerrechten und Rechten ihrer Vertretungsorgane betreffen, melden.

Welche Optionen zur Meldung gibt es?

Die jeweilige Organisation ist dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Zusätzlich gibt es auch noch eine externe Meldestelle, die zentral die Meldungen optional bearbeitet. Dabei haben Hinweisgeber die freie Wahl, ob sie sich an die interne oder externe Meldestelle wenden. Es gibt keinen Vorrang der internen Meldestelle. Eine zentrale Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Zusätzlich sollen schon bestehende Meldesysteme beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiterbetrieben werden. Weitere externe Meldesysteme können von öffentlichen Organisationen und Institutionen eingerichtet werden.

Welche Anforderungen müssen interne Meldekanäle erfüllen?

Private und öffentliche Organisationen müssen interne Meldekanäle transparent und leicht zugänglich bereitstellen. Das ist auch im Interesse der jeweiligen Organisation. Denn so erfahren sie frühzeitig von Missständen und können dementsprechend auch intern aufklären.

Von den Organisationen müssen Beauftragte festgelegt werden, die Meldungen entgegennehmen, deren Eingang bestätigen, die Meldungen prüfen und Maßnahmen ergreifen. Das können einzelne oder mehrere Personen oder Abteilungen sein. Wichtig ist, dass die Beauftragten die notwendigen Fachkenntnisse besitzen, unabhängig sind und es keine Interessenkonflikte gibt.

Als Alternative können private und öffentliche Organisationen auch externe Dritte mit der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen betrauen. Das können beispielsweise Anbieter von externen Meldeplattformen oder Rechtsanwälte sein. Es müssen dabei die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Unabhängigkeit gewährleistet sein.

Die internen Meldesysteme sollen eine Meldung in schriftlicher, mündlicher oder persönlicher Form ermöglichen. Ein schriftliches Meldesystem kann zum Beispiel IT-gestützt oder eine extra eingerichtete E-Mail-Adresse sein. Es können aber auch Meldungen über den Postweg erfolgen, wofür eine extra Adresse eingerichtet sein muss. Bei der mündlichen Form können Organisationen beispielsweise eine Whistleblower-Hotline einrichten. Organisationen können so viele Meldewege wie möglich zur Verfügung stellen.

Die Identität eines Hinweisgebers muss jederzeit geschützt sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unbefugte keinen Zugriff auf das interne Meldesystem erhalten. Die Identität des Hinweisgebers darf nur befugten Personen offengelegt sein, die für die Bearbeitung von Meldungen und die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich sind. Es besteht für Organisationen allerdings keine Pflicht, die Meldesysteme für anonyme Meldungen einzurichten. Dies kann allerdings aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

Auf eine Meldung müssen Organisationen innerhalb von sieben Tagen mit einer Bestätigung reagieren. Zudem müssen sie innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben, wie der Hinweis bearbeitet wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Schutz von Whistlebowlern. Bildquelle: Depositphotos.com

Wie werden Hinweisgeber geschützt?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz genießen Whistleblower einen umfangreichen Schutz. So sind alle Repressalien oder deren Androhung verboten. Damit sich Hinweisgeber bei Benachteiligungen besser wehren können, schreibt das Hinweisgeberschutzgesetz eine Beweislastumkehr vor. Dann müssen Organisationen beweisen, dass es zwischen einer Meldung und einer Benachteiligung eines Hinweisgebers keinen Zusammenhang gibt, sondern ein anderer Grund für die Benachteiligung ursächlich ist. Hinweisgeber haben bei Repressalien auch Zugang zu Rechtsbehelfen. Außerdem können sie Schadensersatz einfordern.

Hinweisgeberschutz schnell und rechtssicher umsetzen

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist für private und öffentliche Organisationen eine Herausforderung. Sie sollten sich mit der Einrichtung eines internen Meldesystems nicht zu viel Zeit lassen. Denn bei einer Nichtumsetzung drohen hohe Geldbußen. Sanktioniert werden auch die Verhinderung von Meldungen und die Androhung sowie der Vollzug von Repressalien. Daher ist anwaltliche Hilfe bei der Einrichtung und beim Betrieb eines internen Meldesystems so wichtig.


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