Selbstständig in der Fitnessbranche – das gilt es in rechtlicher Sicht zu beachten

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Es ist für viele Sportbegeisterte, Trainer und Freizeitsportler ein lang gehegter Traum – eine Selbstständigkeit in der Fitnessbranche. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich im Fitnessbereich selbstständig zu machen. Wer selbst Fitnesstrainer ist, kann natürlich als personal Trainer oder als freiberuflicher Trainer sein Geld verdienen und damit schon mal eine kleine Selbstständigkeit aufbauen. Wer direkt ein eigenes Fitnessstudio anstrebt hat da natürlich zu Beginn höhere Kosten. Dafür aber auch größere Wachstumsmöglichkeiten.  

Diese Möglichkeiten gibt es in der Fitnessbranche als Selbstständiger Fuß zu fassen

Eine Existenzgründung in der Fitnessbranche ist auf den ersten Blick nicht schwer. Auch wenn es sehr sinnvoll ist, eine Ausbildung zum Fitnesstrainer oder einen vergleichbaren Trainerschein zu haben, wenn man sich mit einem Fitnessstudio selbstständig machen möchte. Pflicht ist eine solche Ausbildung nicht. Ebenso wenig wie eine Ausbildung zum Ernährungsberater, wenn man sein Geld künftig mit Nahrungsergänzungsmittel und Sportlernahrung verdienen möchte. Auch Sportlerbedarf ist seit Jahren ein erfolgreiches Geschäft.

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte dabei immer das Finanzielle im Auge behalten. Vorsorge und die Bildung von Rücklagen sind für Selbstständige nicht immer einfach, aber wichtig, wenn man nicht im ersten Fall von finanziellen Engpässen gleich pleite gehen möchte. Darüber hinaus gibt es noch einige Punkte, die generell bei einer Selbstständigkeit in der Fitnessbranche zu beachten sind.

Selbstständig als freiberuflicher Trainer

Als freiberuflicher Trainer ist man immer ein gutes Stück weit von den vorhandenen Aufträgen und Buchungen abhängig. Je nachdem, ob man als Trainer für Volkshochschulen und Fitnessstudios oder doch eher für gut betuchte Privatpersonen tätig ist, kann das Einkommen recht hoch oder eben vergleichsweise niedrig sein. Für die Tätigkeit als freier Trainer ist es wichtig, entsprechende Rechnungen zu schreiben oder ein Kassenbuch zu führen und sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden. Ein Kleingewerbe anmelden müssen Sie hierfür nicht..

Die Kleinunternehmerregelung – für viele Freiberufler ein echter Vorteil

Als Freiberufler hat man auch die Möglichkeit, beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. Wenn diese greift, muss man keine Umsatzsteuer abführen. Das macht die eigenen Leistungen vor allem für Privatpersonen günstiger, da dann auf die Rechnung keine Mehrwertsteuer aufgerechnet werden muss. Trotzdem müssen Rechnungen gestellt oder zumindest ein Kassenbuch geführt werden. Die Kleinunternehmerregelung kann beantragt werden, wenn im Vorjahr das Einkommen aus der Tätigkeit nicht über 22.000 Euro gelegen hat.

Hier ist im Jahr 2020 die Umsatzgrenze angestiegen. Vorher lag diese lediglich bei 17.500 Euro für das Vorjahr. Zweite Voraussetzung für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist, dass im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielt werden. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den 22.000 Euro für das Vorjahr und 50.000 Euro für das laufende Jahr um Grenzen in der Umsatzhöhe handelt. Eventuell steuerrechtlich mögliche Abzüge sind dabei irrelevant.

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Als freiberuflicher Trainer ist man immer ein gutes Stück weit von den vorhandenen Aufträgen und Buchungen abhängig, Selbststaendigkeit.de

Die Kleinunternehmerregelung hat natürlich auch Vor- und Nachteile.

Vorteile

  • Man ist nicht Umsatzsteuerpflichtig und muss damit keine Mehrwertsteuer an den Kunden weitergeben. Das hat vor allem dann Vorteile, wenn überwiegend Privatpersonen oder Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, zu den eigenen Kunden gehören
  • Der bürokratische Aufwand in Sachen Steuern ist deutlich geringer

Nachteile

  • Vor allem, wenn man hohe Kosten für Anschaffungen, Produkte oder Ähnliches hat, kann sich die Umsatzsteuerpflicht durchaus lohnen. Denn wer selbst Umsatzsteuern abführt, kann auch die Vorsteuer, die er für entsprechende Produkte oder notwendige Anschaffungen aufgebracht hat von der Umsatzsteuer absetzen.

Betreiber eines Fitnessstudios

Wer mit dem bloßen Dasein als freiberuflicher Trainer nicht zufrieden ist, sondern lieber ein eigenes Fitnessstudio betreiben möchte, hat natürlich erst einmal deutlich höhere Kosten. Denn während der freiberufliche Trainer mit einem Trainingsraum auskommt, den er teilweise günstig in Schulen oder städtischen Einrichtungen mieten kann, muss der Betreiber eines Fitnessstudios deutlich größere Räumlichkeiten anmieten.

In einem solchen Fitnessstudio braucht es Platz für den Gerätebereich, für Kursräume, Duschen, Umkleidekabinen, Toiletten, zumindest einen kleinen Bürobereich und oftmals auch einen Barbereich, in dem die Kunden nach dem Training noch einen Moment herunterkommen, einen Fitness-Shake, einen Kaffee oder eine Apfelschorle trinken und sich gemütlich unterhalten können.

Wer zusätzlich Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung und Sportlerbedarf verkaufen möchte, braucht dafür noch Warenflächen, auf denen die angebotenen Waren ausgelegt werden können. Gerade die Anschaffung der Geräte, der ersten Waren und der Einrichtung des Fitnessstudios kann schnell sehr kostspielig werden.

Aus diesem Grund ist grade für Betreiber eines Fitnessstudios die Kleinunternehmerregelung, die auch für ihn natürlich möglich ist, aufgrund der hohen Vorsteueranteile für die vielen anzuschaffenden Geräte, Einrichtungen etc. erst einmal von Nachteil. Allerdings gilt es zu beachten, dass jemand der freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, an diese Entscheidung für 5 Jahre gebunden ist.

Als Betreiber eines Fitnessstudios gilt es einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten. Eine Person allein kann kaum alles leisten, was in einem solchen Fitnessstudio geleistet werden muss. Da macht es Sinn, zumindest eine Aushilfskraft und oftmals auch einen Fitnesstrainer einzustellen.  Schon allein das Gehalt eines Fitnesstrainers kann die Umsätze der ersten Monate zur Gänze auffressen. Hier ist es besonders wichtig, über ausreichend Startkapital zu verfügen.

Wer Nahrungsergänzungsmittel verkaufen möchte, egal ob im eigenen Fitnessstudio oder in einem eigenen Shop für entsprechende Produkte – beispielsweise in einem Onlineshop – muss sich an einige rechtliche Vorgaben halten. So gibt es beispielsweise die Health Claims Verordnung der EU,  in der festgelegt ist, welche allgemeingültigen Gesundheitsaussagen zu Werbezwecken für verschiedene Nährstoffe und Nahrungsergänzungsmittel genutzt werden dürfen. Wer für ein Produkt mit Versprechungen oder Aussagen wirbt, die nicht in dem Positivkatalog der Health Claims Verordnung auftaucht, kann dafür abgemahnt und mit empfindlichen Strafen belastet werden.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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