Als Gartenhelfer arbeiten – was ist bei der Absicherung zu beachten?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Die Tätigkeit eines Gartenhelfers ist recht vielseitig. Sie werden beauftragt, wenn Gartenbesitzern die Arbeit über den Kopf wächst, oder wenn sie aufgrund fortgeschrittenen Alters und nachlassender Kondition und Gesundheit nicht mehr in der Lage sind, sich um die Grünfläche zu kümmern. Wer sich als Gartenhelfer selbstständig machen möchte, sollte nicht nur über einen grünen Daumen verfügen und körperlich belastbar sein. Auch über die Absicherung ist nachzudenken. Die Vielfalt der anfallenden Arbeiten erhöht zugleich das Risiko für Unfälle und Verletzungen.  

Gartenhelfer ist nicht gleich Gärtner

Gartenhelfer treffen vor Ort auf die verschiedensten Tätigkeiten. Ein umfangreiches Pflanzenwissen und praktisches Geschick im Umgang mit den verschiedenen Gerätschaften sind von Vorteil. Beim Gartenhelfer handelt es sich aber nicht um einen ausgebildeten Gärtner. Gärtnerwissen schließt auch die Kenntnis über die verschiedenen Anforderungen für den Anbau von Zier- und Nutzpflanzen nicht aus. Gärtner kennen sich aus im Hinblick auf die Gestaltung von Beeten und Rasenflächen und wissen auch über die Schädlingsbekämpfung im Kleingarten Bescheid.

Der Gartenhelfer bekommt es häufig mit folgenden eher einfachen Arbeiten zu tun:

  • Unkraut jäten
  • Rasen mähen
  • Beete umgraben
  • Laub rechnen
  • Baum- und Strauchschnitt

Zur allgemeinen Gartenpflege zählen auch die Baumfällung oder das Renovieren des Gartenhauses. Damit sollten Gartenhelfer generell den unterschiedlichen Arbeiten offen gegenüberstehen. Handwerklich begabte Gartenhelfer werden auch beim Bau von Pool oder Terrasse mithelfen und den Gartenteich anlegen. All diese Arbeiten sind mit einem gewissen Risiko verbunden und erfordern neben dem fachlichen Know-How auch eine entsprechende Absicherung gegenüber Schadensfällen.

Vorsorgen und Absichern

Für den Gartenhelfer ist ein umfassender Versicherungsschutz ein Muss. Wer glaubt, dass die Haftpflichtversicherung des Garteninhabers greift, wenn der Gartenhelfer einen Unfall hat oder dieser seine private Unfallversicherung dafür belangen kann, der irrt. Es handelt sich um Arbeitsunfälle. Hierfür ist allein die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Folgende Versicherungen für Selbstständige sollten Gartenhelfer abschließen:

Die Unfallversicherung

Selbstständige Gartenhelfer handeln eigenverantwortlich. Dies betrifft auch die Vorsorge. Allein die Krankenversicherung ist in Deutschland für jeden selbstständig oder freischaffend Tätigen Pflicht.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung gibt es zwei Möglichkeiten:

Als Gartenhelfer arbeiten – was ist bei der Absicherung zu beachten_TB

Der Gartenhelfer bekommt es häufig mit eher einfachen Arbeiten zu tun, Selbststaendigkeit.de

Gesetzliche Unfallversicherung

Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Dies ist auch beim Abschluss von Krankenversicherungen möglich. Die Beiträge staffeln sich nach den ausgeübten Tätigkeiten. Für Gartenhelfer liegen die Kosten im mittleren bis oberen Bereich, da die Unfallgefahr bei der Erledigung von unterschiedlichen Arbeiten im Freien als hoch einzustufen ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen Nachteil. Werkelt der Selbstständige im eigenen Garten, besteht kein Versicherungsschutz. Nur Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren, sind abgesichert.

Private Unfallversicherung

Der private Unfallversicherungsschutz greift weltweit. Ob Sie dabei als Privatperson oder im Job als Gartenhelfer unterwegs sind, ist eigentlich zweitrangig. Die Preisgestaltung ist auch in diesem Fall individuell und abhängig vom Beruf, dem Eintrittsalter oder dem gewünschten Leistungsumfang. Körperliche Arbeit verlangt einen höheren Kostensatz als dies für Büroarbeiter üblich ist. Die private Unfallversicherung bietet Selbstständigen eine umfangreiche Deckung und ist meist rentabler als der gesetzliche Versicherungsschutz.

Berufshaftpflichtversicherung

Gartenbauhelfer übernehmen umfangreiche Arbeiten auf fremdem Grund und Boden. Damit ist immer ein Risiko verbunden. Werden Gartenhelfer für Schäden haftbar gemacht, kann dies nicht selten die berufliche Existenz gefährden und den finanziellen Ruin bedeuten.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt folgende Leistungen ab:

  • Haftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie werden beauftragt, in einer Kleingartenanlage einen Gartenteich anzulegen. Beim Ausschachten kommt es versehentlich zu einer Beschädigung der Stromleitung. Dies hat zur Folge, dass die Anlage und die nahe gelegene Schule für mehrere Stunden von einem Stromausfall betroffen sind. Die anfallenden Reparaturkosten und eine Entschädigung für die Einschränkungen im Schulbetrieb werden die Eigentümer der Anlage vom Gartenbauhelfer einfordern.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt auch für Umweltschäden auf. Für die Erledigung der anfallenden Arbeiten werden die verschiedensten Geräte benötigt. Nicht jedes Equipment für den Gartenhelfer ist automatisch umweltgerecht. Daniel Oberhaus von Gartenspring macht in diesem Zusammenhang auf Laubsauger mit Benzinmotor aufmerksam. Diese sind zwar leistungsstärker als ein elektrischer Pedant, aber auch schwerer und unhandlicher. Kommt es zu Defekten, verlieren die Geräte Treibstoff. Dieser sickert in den Boden und kann diesen verunreinigen. Der Gartenhelfer wird für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Gartenhelfer als Mini-Jobber – wie ist die Rechtslage?

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit stehen Orientieren und Austesten. Vor der Gründung eines Kleingewerbes kann es hilfreich sein, zunächst als Mini-Jobber in das Berufsfeld hineinzuschnuppern. Als Mini-Jobber müssen Sie sich nicht selbst versichern. Der Auftraggeber ist in der Pflicht. Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro muss eine Anmeldung des Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Der Arbeitgeber zahlt Abgaben, welche die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung beinhalten. Liegt der Verdienst des Gartenhelfers über 400 Euro, ist eine Anmeldung bei der Unfallkasse erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf etwa 60 Euro jährlich. Versichert sind alle beim Auftraggeber übernommenen Tätigkeiten, alle mit der Tätigkeit in Verbindung stehende Wege und die Strecke zum Arbeitsort und zurück nach Hause.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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