Selbstständigkeit und Fahrverbot: wenn der Führerscheinentzug die Existenz bedroht

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 29 Januar, 2024
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Viele Selbstständige sind in Ihrem Beruf direkt oder indirekt von ihrem Führerschein abhängig. Ob als Taxifahrer, Kurier, Fernfahrer, Handwerker, Außendienstler oder nur für den Weg zu Kunden oder ins Büro: bedeutet ein Fahrverbot gleich das Ende der Karriere? Wir sprachen mit dem bekannten Berliner Anwalt für Verkehrsrecht, Achim H. Feiertag.  

Herr Feiertag, 2016 wurden laut Kraftfahrtbundesamt in Deutschland 451.687 Fahrverbote ausgesprochen, hinzu kamen 94.569 Mal die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. 84 % der Betroffenen waren Männer, meist zwischen 25 und 44 Jahre alt. Welchen Anteil haben die Fälle, in denen dadurch die Berufstätigkeit bedroht ist?

Die Antwort ist nicht einfach, weil es – soweit ich weiß – darüber keine verlässliche Statistik gibt. Ich erlebe jedenfalls sehr häufig, dass Betroffene mir gegenüber berichten, dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder die berufliche Selbständigkeit bedroht ist.

Dürfen Arbeitgeber einen Beschäftigten sanktionieren oder gar entlassen, der seinen Führerschein verloren hat, wenn der die Fahrerlaubnis für die reguläre Arbeit benötigt?

Hier müssen Sie scharf trennen zwischen einem Fahrverbot, bei dem der Betroffene Inhaber der Fahrerlaubnis bleibt, nur zeitweilig (max. drei Monate) nicht fahren darf und der Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der dem Betroffenen dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ich habe noch keine Kündigungsschutzklage, die auf ein Fahrverbot gestützt war, verloren – nicht einmal im Wiederholungsfall. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nie auf Zeit. Wurde eine Sperrfrist ausgesprochen bedeutet dies keinesfalls, dass nach deren Ablauf der Führerschein wieder in den Händen des Betreffenden ist. Oft muss er noch eine sog. MPU erfolgreich absolvieren. Wird einem Berufskraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, kann er den Mitarbeiter nicht wie vorgesehen einsetzen. Er hat nicht einmal die Gewähr, dass der Mitarbeiter nach Ablauf der Sperrfrist wieder Inhaber der Fahrerlaubnis ist. Das kann schon arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben. Ein (drohendes) Fahrverbot und eine (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis dürfen nicht über einen Kamm geschoren werden.

Die anwaltlichen Reaktionen auf diese völlig unterschiedlichen Fallgestaltungen müssen das berücksichtigen. Bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis müssen vom ersten Tag an die richtigen Schritte eingeleitet werden, um den Führerschein zu retten bzw. ihn schnellstmöglich wieder zu erhalten, von mir juristisch und vom Mandanten durch seine Mitwirkung, etwa durch eine strikte und überprüfte Abstinenz von Alkohol.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten oder Versicherungen, sich gegen Fahrverbote, quasi als befristete Berufsunfähigkeit, abzusichern?

Hier fällt mir allenfalls ein, dass Personen, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, aus meiner Sicht eine Rechtsschutzversicherung haben sollten. Aus meiner Sicht ist es sogar leichtfertig, als Berufskraftfahrer ohne den Schutz einer Rechtsschutzversicherung am Steuer zu sitzen. Stellen Sie sich nur vor, dass Sie die Probezeit hinter sich bringen wollen, bevor Sie ein Fahrverbot antreten müssen. Es ist dann schon hilfreich, wenn Sie sich ohne eigene Kosten gegen das Fahrverbot gerichtlich wehren können und u.U. sogar noch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen können. Im schlimmsten Fall ist die Probezeit vorbei und das Fahrverbot ist im Betrieb kaum zu bemerken, weil Urlaub und Fahrverbot zum Teil zeitlich zusammenfallen.

Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, allerdings haben Richter Beurteilungsspielräume. Gibt es vor Gericht so etwas wie mildernde Umstände oder Härtefallregelungen, wenn mit einem Fahrverbot ein Berufsverbot droht?

Die Gerichte haben Ermessen. Die Hürden sind in den letzten Jahren höher und höher geworden. Gründe wie „Oma ist krank“ oder „die Kinder müssen zum Kindergarten“, reichen den Gerichten nicht aus. Sie müssen professionell vorgetragen und im Zweifel belegt werden können. Dies ohne anwaltliche Hilfe zu versuchen, ist ein Risiko. Dazu werden Gerichte auch bei guten Gründen nur bereit sein, wenn sich aus Ihrem Flensburger Register ergibt, dass es eine Ausnahme war und nicht z.B. der dritte Fall in zwei Jahren. Daher fordere ich bei jedem Mandat einen Auszug beim Kraftfahrt-Bundesamt an, dass das sog. Fahreignungsregister führt. Auch kann ich bestätigen, dass ich Fahrverbote abwenden konnte, die ich mit nur fünf Jahren Berufserfahrung im Rücken wohl nicht verhindert hätte.

Gibt es bei drohendem Jobverlust die Möglichkeit, eine Fahrverbotsstrafe etwa in eine erhöhte Geldstrafe oder andere Sanktionen umzuwandeln?

Wenn die Gerichte sich überhaupt bereit erklären von einem Fahrverbot abzusehen, werden sie die Geldbuße in der Regel angemessen erhöhen, meist verdoppeln.

RA Feiertag

Rechtsanwalt Achim H. Feiertag in Berlin©RA Feiertag

Welche Möglichkeiten haben Kraftfahrer, ihren Punktestand in Flensburg aktiv abzubauen?

Sie können nur einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen und auch das geht nur bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten.

Sie unterstützen Verkehrsdelinquenten juristisch bei der Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis. Halten Sie den aktuellen Strafkatalog für angemessen und zielführend oder wo würden Sie nachjustieren?

Das ist eine rechtspolitische Frage. Natürlich benachteiligt das sog. Punktsystem Vielfahrer – meine Mutter beispielsweise fährt im Jahr vielleicht 2.000 km und ein Punkt in Flensburg würde sie nicht in Turbulenzen bringen. Meinen Mandanten nutzt das Beweinen der „Ungerechtigkeit des Systems“ allerdings überhaupt nicht. Ihnen hilft nur, wenn professionell und frühzeitig gegengesteuert wird und ich dabei die richtigen Weichen stelle. Über die Angemessenheit von Strafen diskutiere ich gerne, auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis gilt als Attest, ungeeignet für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr zu sein. Wenn das Auto aber zur Arbeit gehört, ist man dann auch ungeeignet für den Job und sollte sich einen anderen suchen?

Es ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis, dass der Betreffende ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Wer mit 2,0 Promille aus dem Verkehr gezogen wird, kann keinem Richter erklären, er müsse Frau und Kinder ernähren. Der Richter wird fragen: „Warum trinken Sie dann und fahren?“ Hier muss man professionell entgegensteuern, auch mit guter verkehrspsychologischer Hilfe, alles andere ist rausgeschmissenes Geld. Eine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen können Sie schließlich nicht mit einer doppelten Zahlung wettmachen. Hier hilft auch nicht, wenn „der Anwalt den Richter kennt“. Die Sechzigerjahre, wo der Dorfrichter dem Angeklagten sagte: „Jupp, mach’ das nicht noch mal …“ sind lange vorbei.

Die Zahl der in Deutschland ausgesprochenen Fahrverbote ist 2016 um 20 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, hat dies spürbare Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt?

Es ist politisch gewollt, dass Punktesünder mit Fahrverbot bedacht werden, es wird dabei auch hingenommen, dass es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen kommen kann. Insoweit sind auch Schreiben der Arbeitgeber, die eine Kündigung in Aussicht stellen, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, nicht mehr als eine „Salbe“, die wirkt oder auch nicht.

Gibt es Zahlen darüber, in wieweit Fahrverbote die Selbstständigkeit von Unternehmern beeinträchtigt oder beendet haben?

Ich kenne nur meine internen Zahlen dazu. Soviel ich weiß, gibt es dazu keine wirklich objektiven Zahlen. Wenn ein Unternehmen ein Fahrverbot nicht übersteht, muss schon gefragt werde, ob die Ursachen nicht doch andere waren. Bei Entziehungen der Fahrerlaubnis z.B. wegen regelmäßigem Cannabiskonsum, kann es schon mehr als ein Jahr dauern, bis man wieder den Führerschein in den Händen hält. Das kann ein Startup schon „in die Knie zwingen“, zumal solche Risiken in der Regel zuvor nicht einkalkuliert werden.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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