Was Selbstständige bei Internet und Telefon beachten sollten

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Bei einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit werden in der Regel moderne Kommunikationsmittel genutzt. Internet und Telefon zählen hierbei zu den wichtigsten Medien im Arbeitsalltag. Sie unterstützen zentrale Tätigkeitsabläufe und erleichtern Geschäftsprozesse und Kundenkontakte. Die Kosten für den Internetanschluss, sowie für Internet Tarife und Telefontarife lassen sich als sogenannte Betriebsabgaben von der Steuer absetzen. Erfahren Sie in diesem Beitrag was Sie bei der Tarifauswahl und der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten berücksichtigen sollten.  

Unterscheidung berufliche und private Nutzung

Bei der Verwendung von Telefon und Internet Flat beziehungsweise einer individuellen Telefonflat oder Internettelefonie muss klar definiert werden, welcher Anteil beruflichen und welcher privaten Zwecken vorbehalten ist. Um diese Abgrenzung treffen zu können, sind Einzelkostennachweise hilfreich. Falls eine volle steuerliche Anerkennung angestrebt wird, müssen Internet Tarife und Telefontarife ausschließlich für den beruflichen Zweck eingesetzt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bedeutet dabei eine berufsbezogene Nutzung von mindestens 90 Prozent. Dies betrifft auch die Gerätenutzung, beispielsweise eine VoIP Telefonanlage.

Die Nachweise über die geschäftliche Nutzung von Telefon und Internet Flat werden vom Finanzamt zwingend vorausgesetzt. Auch wenn bei einem Anschluss mit mehreren Telefonnummern nur eine davon für die selbstständige Tätigkeit verwendet wird, muss der berufliche Kostenanteil dennoch nachgewiesen werden. Für diesen Zweck eignen sich Einzelverbindungsnachweise, die sich mit einer VoIP Telefonanlage problemlos erfassen lassen. Werden Internet und Telefon nur teilweise beruflich eingesetzt, kann eine Pauschalabrechnung sinnvoll sein. Hierbei wird ein pauschaler Anteil von 20 Prozent der monatlichen Gebühren für Internetanschluss beziehungsweise Telefon und Internet Flat anerkannt. Ein gesonderter Nachweis über einzelne Verbindungen ist in dem Fall nicht erforderlich.

Steuerlich absetzbare Kosten

Nicht alle Gebühren für die täglichen Kommunikationsabläufe lassen sich auch tatsächlich von der Steuer absetzen. Selbstständige können jedoch zahlreiche Aufwendungen ihrer beruflichen Mediennutzung geltend machen. Bei einem Telefonanschluss sind der dienstlich genutzte Anteil der Grundgebühr sowie die Kosten für Gespräche absetzbar. Bei einer Telefon Flat sowie einer Telefon und Internet Flat werden die gleichen Kriterien angelegt. Ein Internetanschluss, der für die fortlaufenden Arbeitsabläufe genutzt wird, zählt ebenfalls zu den steuerlich relevanten Mitteln. Voraussetzung ist jedoch immer, dass eine berufliche Nutzung der Anschlüsse gegenüber dem Finanzamt tatsächlich plausibel gemacht werden kann.

Auch die Geräte, die zur Nutzung der Internettelefonie oder der Telefon Flat verwendet werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Ein Beispiel wäre eine VoIP Telefonanlage, die für die Nutzung von Internet und Telefon angeschafft wird. Sowohl die Mietgebühren als auch im Erwerbsfall die Kosten für den Kaufpreis lassen sich geltend machen. Wenn die VoIP Telefonanlage nicht allein beruflich genutzt wird, ist der Anteil einer privaten Verwendung kenntlich zu machen. Ist ein Nachweis der Einzelkosten nicht durchführbar, wird eine Schätzung des betriebsbedingen Anteils vorgenommen. Dieser darf jedoch nicht einfach nur angenommen werden, sondern unterliegt grundsätzlich einer objektiven Begründung.

Was Selbstständige bei Internet und Telefon beachten sollten_TB

Was Selbstständige bei Internet und Telefon beachten sollten, Bildquelle: Selbststaendigkeit.de

Passende Tarife für Selbstständige

Günstige Internet Tarife oder Telefontarife sind nur mit einem umfangreichen Rechercheaufwand zu finden. Wenn jedoch einige Aspekte beachtet werden, lässt sich die Suche bereits erheblich eingrenzen und dementsprechend vereinfachen. Gerade der selbstständig tätige Personenkreis ist in Bezug auf den reibungslosen Ablauf von Arbeits- und Kommunikationsprozessen auf eine zuverlässige Verbindung ins Internet angewiesen. Wer dabei nicht durch ein begrenztes Volumen oder gesonderte kostenpflichtige Zeiten eingeschränkt sein möchte, ist mit einer Flatrate gut beraten. Der feste pauschale Betrag bietet eine Nutzung zu jeder Zeit und ermöglicht dadurch ein unkompliziertes Arbeiten. Bei der Auswahl sind Internet Tarife ohne Datenlimit wesentlich besser. Nach Verbrauch des Limits wird die Verbindung ins Netz ansonsten gedrosselt. Der Internetanschluss wird dadurch oft so stark verlangsamt, dass ein Transfer von Daten häufig nicht mehr gewährleistet ist. Darauf sind jedoch die meisten Selbstständigen in der Regel angewiesen.

Für Gründer ist zum Beispiel das Starterpaket von Unitymedia Business empfehlenswert. Dieses kann innerhalb von 3 Jahren nach Firmengründung in Anspruch genommen werden. Es beinhaltet Internet und Telefon, umfasst eine schnelle Datenverbindung von bis zu 150 Mbit pro Sekunde sowie eine AVM Fritz!Box. Existenzgründer müssen keine Bereitstellungsgebühr zahlen und in den ersten sechs Monaten auch keine Grundgebühr. Zudem gibt es eine Vitaminspritze: 56 Smoothie-Flaschen von true fruits geschenkt. Bei Geschäftsaufgabe ist der Vertrag jederzeit kündbar.

Internet und Telefon

Viele Selbstständige stellen sich die Frage, ob sich ein Telefon und eine damit verbundene Telefon Flat für den beruflichen Kontext überhaupt rentieren. Dies hängt vor allem von der Art der geschäftlichen Tätigkeit ab. Personen, die regelmäßige Kundengespräche als Bestandteil ihrer täglichen Arbeit haben, sind mit einer Telefon Flat gut beraten. Viele Kunden bevorzugen das klassische Telefongespräch und kommunizieren nur wenig via E-Mail oder Internettelefonie. Telefontarife lassen sich idealerweise gemeinsam mit einer DSL-Verbindung auswählen. Eine entsprechende Bündelung der verschiedenen Tarife und Features beim gleichen Anbieter ist meist profitabler als Angebote bei unterschiedlichen Providern.

Ein Gesamtpaket lässt sich auch preissparend im Sinne einer Mehrfachnutzung für den beruflichen und privaten Kontext einsetzen. Neben mobilem Telefonieren, Festnetzgesprächen und Internetnutzung können weitere Medienpakete hinzugebucht werden, darunter Fernsehen oder Musikstreaming-Dienste.

In Bezug auf die Laufzeit kann es sinnvoll sein, auf einen langen Vertrag von 24 Monaten Dauer Wert zu legen. Hierbei werden oft günstige Tarife angeboten, die bei Kurzverträgen von nur wenigen Monaten weitaus teurer sind. Auch versteckte Kosten, beispielsweise nicht unmittelbar erkennbare Bereitstellungsgebühren, können ein vermeintlich günstiges Angebot preislich deutlich erhöhen.


Weitere hilfreiche Beiträge

Je besser Sie sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten, umso leichter wird es Ihnen später fallen, ein profitables Business aufzubauen. Typischerweise... Mehr lesen.
Tipps zum erfolgreichen Start ins eigene Business
Das Internet hat viele neue Businessmodelle entstehen lassen. Leider beschränken sich bei Online-Geschäften die persönlichen Gedanken auf die virtuelle Ebene.... Mehr lesen.
Geschäftsideen mit direktem Kundenkontakt
Sie überlegen, in der handwerklichen Branche Fuß zu fassen oder Ihre Karriere weiter voranzutreiben? Dann ist der Meisterbrief ein Begriff,... Mehr lesen.
Selbstständig ohne Meister: Ist das im Handwerk möglich?
Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

Kritische Infos und Tools für Ihren Gründungserfolg direkt ins Postfach.
  • Praxisbezogene Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
  • Wichtige Tools und exklusive Sonderrabatte für unsere Leser.
  • Umfassende Übersichten und Entscheidungshilfen für Ihren nächsten Schritt.
* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Success message!
Warning message!
Error message!