Das Leben kann ungerecht sein. Doch lassen sich auch grundlegende Gegebenheiten wie unser familiäres Umfeld oder genetische Anlagen nicht ändern, können wir gegen Schädigungen durch Dritte durchaus etwas unternehmen. Dabei reicht die Spanne von Kleinigkeiten wie einer ungerechtfertigten Beschwerde des Nachbarn über zu lautes Hundebellen bis hin zu unlauteren Handlungen eines Konkurrenten mit Auswirkungen auf die Existenz eines gesamten Betriebes. So zum Beispiel bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Schäden in Millionenhöhen
Innerhalb der EU werden aufgrund diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht regelmäßig Milliardenstrafen gegen international tätige Unternehmen wie Google, Banken oder auch die Autoindustrie verhängt. Aber auch weniger bekannte Betriebe sind betroffen: Allein in Deutschland erreichen die Schadenssummen aufgrund entsprechender Klagen jedes Jahr Millionenhöhen. Die Gründe können dabei vielfältiger Natur sein – doch immer ist unlauterer Wettbewerb im Spiel.

Verdacht auf Wettbewerbsverstoß: Ein Detektiv kann helfen! Bildquelle: Selbststaendigkeit.de
Nach Anstand und Sitte: Wann ist Wettbewerb „unlauter“?
Grundsätzlich genießen Gesetzesvorschriften der Europäischen Union Vorrang vor nationalen Regelungen. Nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Jahr 2005 hat Deutschland sein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den grenzübergreifenden Vorgaben angepasst und Regeln zum geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern festgelegt.
Dabei wird die sogenannte Unlauterbarkeit mit einem Verstoß gegen die „guten Sitten“ durch Unternehmen und Organisationen im wirtschaftlichen Wettbewerb definiert – und damit durch einen undefinierten Rechtsbegriff, der eine weite Auslegung erlaubt: dem Anstandsgefühl moralisch gerecht denkender volljähriger Personen.
Ein wenig konkreter: Sämtliche Handlungen eines Konzerns oder Betriebes mit Auswirkungen auf das Verhalten von Konsumenten müssen der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen. Doch nicht nur Verbraucher werden im Rahmen des UWG geschützt. Auch Sie können sich gegen Mitbewerber wehren, die Ihrem Unternehmen durch unlauteres Verhalten schaden. Unter anderem aufgrund folgender Tatbestände:
- Herabsetzung der Konkurrenz
- Aggressive Handlungen
- Irreführende Vergleichswerbung
- Unzumutbare Belästigung
- Verschleierung der Identität
- Lockvogelangebote
- Rufschädigung
- Verletzung von Patentrechten
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Als Selbstständiger haben Sie schon genug zu tun, da sollten Sie sich nicht auch noch über Ihre Arbeit hinaus mit unfairen Verhaltensweisen Ihrer Konkurrenz auseinandersetzen müssen – insbesondere dann, wenn Sie gerade Ihr Start-up zum Laufen gebracht haben oder sich noch in der ersten Phase Ihrer Existenzgründung befinden. Dabei können die Eingriffe von außen vielfältiger Natur sein. Bereits das Überkleben Ihrer Plakatwerbung kann als unlautere Geschäftspraxis geltend gemacht werden, ebenso stehen Ihnen bei übler Nachrede oder einer widerrechtlichen Abwerbung Ihrer Kunden Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz zu.
Doch die Beweislast liegt bei Ihnen: Ohne stichhaltige Indizien werden Sie bei einem Gerichtsverfahren kein Urteil in Ihrem Sinne erwirken können. Im Alleingang gegen Großkonzerne vorzugehen heißt allerdings, gegen Windmühlen zu kämpfen. Mit der Inanspruchnahme einer Detektei schlagen Sie drei Fliegen mit einer Klappe:
- Sie können sich auf Ihren Unternehmensalltag konzentrieren
- Sie erhalten gerichtsverwertbare Beweismaterialien
- Sie weisen Ihre unlautere Konkurrenz in die Schranken
Ein Partner an Ihrer Seite
Durch die effiziente Unterstützung einer Detektei sagen Sie den Folgen von Wettbewerbsverstößen den Kampf an. Schützen Sie sich vor entgangenen Gewinnen, zusätzlichen Kosten oder einer existenzgefährdenden Rufschädigung durch die Einschaltung professioneller Ermittler. Vielfach bereits sind einzig aufgrund von Detektivbüros Urteile zugunsten geschädigter Solo-Selbstständiger oder Kleinbetriebe gesprochen worden – von der Unterlassung unzulässiger Werbung durch Influencer auf Social-Media-Kanälen über die Verpflichtung zu einer exakten Preisangabe auf Konkurrenzprodukten bis hin zu Schadensersatzansprüchen aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen durch unzulässige Geschäftsbedingungen.
Welcher Tatbestand auch immer bei Ihnen einschlägig sein mag – schalten Sie eine Detektei ein, können Sie sich einer kompetenten Unterstützung sicher sein. Auch in Zweifelsfällen haben Sie binnen kurzem die Gewissheit, ob Sie sich einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sehen oder die Grenzen des Legalen nicht überschritten worden sind. Denn auch wenn Sie der Auftraggeber sind, wird Ihr Anliegen objektiv und rein sachlich überprüft.
Ist die Einschaltung einer Detektei legal?
Dass Sie selbst durch die Einschaltung eines Detektivbüros möglicherweise unlauter handeln, davor müssen Sie sich nicht sorgen. Die Arbeit aller seriösen Ermittler steht bis ins kleinste Detail unter der geltenden Rechtsordnung und entspricht hinsichtlich Persönlichkeitsrechten und Datenschutz den strikten Anforderungen der Richtlinien der Berufsordnung des Bundesverbandes Deutscher Detektive. Einbrüche, Einschüchterungen, Entführungen …? Das alles gibt es nur in Hollywood-Filmen.
Tipp: So umgehen Sie schwarze Schafe
Die Berufsbezeichnung eines Privatdetektivs ist in Deutschland bislang nicht gesetzlich geschützt – wer ein entsprechendes Gewerbe anmeldet, darf ermitteln. Um einen verlässlichen Partner im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb zu finden, setzen Sie auf
- langjährige Berufserfahrung
- jederzeitige Erreichbarkeit per E-Mail oder Telefon
Mit einer Detektei das eigene Business schützen
Die einzige Bedingung für das Einschalten eines Detektivbüros: Sie müssen ein berechtigtes Interesse für die Wahrung Ihrer Rechte im Sinne des §193 Strafgesetzbuch vorweisen können. Legen Sie die weitere Vorgehensweise beruhigt in die Hände der Experten, deren Ermittlungsergebnisse seitens der obersten Justizbehörden garantiert Anerkennung finden. Möglicherweise sparen Sie sich aber auch den Gang vor Gericht. Nicht selten werden aufgrund der Detektivarbeit auch außergerichtliche Einigungen erzielt.
Bei allen Detekteien gilt absolute Verschwiegenheit als oberstes Gebot. Sind Sie dennoch unsicher, schalten Sie einfach über Ihren Anwalt eine Detektei ein und lassen sich von ihm über den jeweils aktuellen Sachstand informieren.
Keine Angst vor unlauterem Wettbewerb
Steht Ihre Existenz aufgrund unlauterer Verhaltensweisen der Konkurrenz auf dem Spiel, lassen Sie sich von Profis unterstützen! Eine Detektei analysiert das Fehlverhalten Ihres Mitbewerbers und untermauert es durch beweiskräftige Ermittlungsergebnisse. So können Sie sich voll und ganz auf das Kerngeschäft Ihrer Selbstständigkeit konzentrieren – ohne Sorge vor unlauterem Wettbewerb.
Neuen Kommentar schreiben
* Pflichtangaben