Gut krankenversichert. Diese Möglichkeiten gibt es

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 14 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Die Krankenversicherung ist der mitunter wichtigste Baustein, den es in der Riege der unterschiedlichen Versicherungen für Unternehmer gibt. Und auch wenn die Krankenversicherung nicht den Zusatz „Pflicht“ im Namen trägt, so ist es doch genau das: eine Pflicht-Versicherung für jeden deutschen Bürger. Welche Möglichkeiten es gibt, diese Pflicht-Versicherung zu erhalten, verrät dieser Ratgeber.  

Die Gesetzeslage: Pflichtversicherung, Strafen, etc.

Es ist schon einige Jahr her als die Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde, die regeln sollte, dass – je nach Versicherung – bestimmte Leistungen für Zahnarzt- und Arztbesuche, Behandlungen sowie Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rehamaßnahmen von einer Versicherung übernommen werden und, dass jeder Otto-Normalverbraucher eben diese Versicherung haben muss. Festgeschrieben ist diese Pflicht im Sozialgesetzbuch (SGB). Die meisten Menschen halten sich mittlerweile an ihre Pflicht, heißt es seitens des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2007 waren 196.000 Personen ohne Krankenversicherung, 2016 waren es nur noch 80.000 Menschen.

Der Grund für die stark sinkenden Zahlen ist die gesetzlich verbriefte Pflicht sowie die Tatsache, dass Strafzahlungen für jene möglich sind, die sich nicht daran halten. Um die Angst vor einem großen Schuldenberg bei der Krankenversicherung zu verringern (der viele davon abhält, sich bei der Krankenversicherung zu melden), gab es im zweiten Halbjahr 2013 das Beitragsschuldengesetz, das die Nicht-Versicherten straffrei ausgehen ließ. Für all jene, die diesen Zeitraum verpasst haben, gibt es bis heute die Möglichkeit, die Schulden abzustottern.

Zwei Optionen für Selbstständige: die freiwillige und die private Krankenversicherung

Wer bis dato in einem Angestelltenverhältnis tätig war, kennt es vermutlich nicht anders: Die gesetzliche Krankenversicherung ist dann der Normalzustand, der ins Wanken gerät, weil mit dem Arbeitgeber auch die Standardversicherung „entfällt“. Da die Versicherungspflicht nach wie vor Bestand hat, gibt es nun für Unternehmer zwei Optionen:

  1. die freiwillige Krankenversicherung
  2. oder die private Krankenversicherung

Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Versicherungsvariante die jeweils passende ist, hilft ein Blick auf diese FAQs:

Wer darf sich versichern?

Beamten, Studenten, Selbstständigen und Freiberuflern ist es grundsätzlich erlaubt, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Angestellte dürfen nur dann diese Versicherungsart wählen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 5.212,50 Euro (bzw. 62.550 Euro) im Jahr liegt.

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Selbstständige und Unternehmer haben die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bildquelle: Depositphotos.com

Ist die Versicherung von Familienmitgliedern möglich?

Die private Krankenversicherung sieht keine Familienversicherungsvariante vor, wie das etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Bei der gesetzlichen Variante sind geringfügig erwerbstätige Partner und Kinder bis 25 Jahren in der Familienversicherung mitversichert.

Was ist versichert?

Eine private Krankenversicherung ermöglicht die Absicherung nach individuellen Wünschen – ebenso wie es jede andere, private Versicherung auch tut. Neben Basistarifen, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sehr ähnlich sind, gibt es zusätzliche Versicherungspakete für Sehhilfen und Zahnbehandlungen sowie die Möglichkeit, Krankenhausleistungen zu optimieren. Zu den größten Vorteilen der privaten Krankenversicherung gehören Tarifgestaltung und Leistungsgarantie. Möglicherweise werden anderweitig, zusätzlich abgeschlossene Krankenversicherungen dann überflüssig. Ein Vergleich der einzelnen Leistungsbausteine lohnt sich, denn so manche private Versicherung lockt mit Beitragsrückerstattungen, wenn kein Arztbesuch nötig war. Auch moderne Leistungen, wie beispielsweise das Konsultieren des Online-Arztes, werden bei manchen Versicherungen, wie etwa bei HanseMerkur, übernommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Basistarif sowie Zusatzleistungen, die kostenpflichtig seitens der Versicherungen angeboten werden dürfen. Hier setzen viele gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bonusleistungen – beispielsweise für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Check-Ups und Sport.

Wie teuer ist die jeweilige Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Betrag wird im Fachjargon als „Sockelbetrag“ bezeichnet. Hinzu kommen individuelle Zusatzbeiträge. Ist ein Unternehmer freiwillig gesetzlich versichert, muss er den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil bezahlen. Die Krankenkasse rechnet im Leistungsfall direkt mit der Versicherung ab. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Beruf, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Im Leistungsfall muss zunächst der Versicherte bezahlen, um dann anschließend die Gegenrechnung mit der Krankenkasse anzustoßen.

In welchem Bereich gilt die Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Darunter fallen die Länder Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn und Zypern. Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ist hingegen eher spekulativ. Experten gehen davon aus, dass die Beiträge steigen werden, auch Leistungskürzungen sind denkbar. Die private Versicherung gilt europaweit, temporär begrenzt sogar außerhalb Europas. Über einen Zusatzbetrag lässt sich die private Krankenversicherung auf den weltweiten Geltungsbereich aufstocken. Während Beitragserhöhungen denkbar sind, sind Leistungskürzungen unwahrscheinlich.

Alternative: Künstlersozialkasse?

Wer beruflich in der Riege der „Künstler“ aktiv ist (dazu zählen Künstler, Publizisten, Musiker und andere), kann einen Antrag auf Aufnahme an die Künstlersozialkasse stellen. Wer berechtigt ist, meldet sein Einkommen an die Künstlersozialkasse, woraufhin diese einen Gebührenbescheid erlässt. Die Künstlersozialkasse übernimmt (ähnlich wie ein Arbeitgeber bei einer Festanstellung) einen Anteil an den Kosten, die für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Der Vorteil ist: Der Versicherungsbetrag bemisst sich nach den Einkünften, die Zugehörigkeit zur Bestandsversicherung kann erhalten bleiben und auch ein Beitrag an die Rentenversicherung wird im Zuge der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse bezahlt.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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