Honorartarife in der Altersvorsorge werden auch als Nettotarife bezeichnet und die dazugehörigen Versicherungsscheine bezeichnet man als Nettopolice. Diese Honorartarife sind komplett frei von Provisions- oder Courtagekosten. Sie enthalten keine Abschlussprovisionen und keine fortlaufenden Betreuungsprovisionen oder im Falle einer Maklerbetreuung, keine Courtagen. Mehr über die Altersvorsorge mit Honorartarifen lesen Sie in diesem Gastbeitrag von Tino Baumgart.
Selbständigkeit und Alterssicherung
Dass die Vorsorge für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben in der heutigen Zeit immer wichtiger wird, dürfte mittlerweile jedem einleuchten. Im Besonderen gilt dieser Fakt jedoch für Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer, denn diese fallen, bis auf einige Ausnahmen, wie z.B. Handwerker oder Künstler, in der Regel aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht heraus. Ein Selbständiger übernimmt damit von Beginn an Eigenverantwortung für seine private Alterssicherung.
Möglichkeiten zur Altersvorsorge
Um für sein Alter vorzusorgen gibt es verschiedene Wege. Zur Auswahl für Selbständige stehen die folgenden versicherungsförmigen Lösungen:
- die Basisrente oder auch Rürup Rente,
- die Riester Rente (z.B. für Handwerker und Künstler),
- die betriebliche Altersvorsorge (z.B. für Geschäftsführer) oder
- die flexible private Rentenversicherung.
Sie können all diese Arten von Rentenversicherungen in Form von herkömmlichen Bruttotarifen (mit Provisionskosten) erwerben oder sich ganz bewusst für einen Honorartarif (ohne Provisionskosten) entscheiden.
Diese Thematik hat zwar allgemeingültigen Charakter, jedoch sollten sich gerade besser Verdienende, Selbständige und Unternehmer mit den Honorartarifen beschäftigen, denn deren Versorgungslücken sind erfahrungsgemäß größer. Aus diesem Grund legen diese Personenkreise oft höhere Sparbeiträge oder Kapitalbeträge zur Alterssicherung zurück.

Altersvorsorge mit Honorartarifen – Die bessere Wahl für Unternehmer, selbststaendigkeit.de
Kosten in der Altersvorsorge
Dass sich die Höhe der Sparbeiträge zur Altersvorsorge auch auf die Kosten in den Verträgen und damit auch auf die gesamte Kapitalleistung bzw. Rentenleistung über die Vertragslaufzeit hinweg auswirken, wissen jedoch die wenigsten.
Deshalb soll eine kleine Beispielrechnung zu einem Bruttotarif für etwas Klarheit sorgen und den Blick in Richtung Kosten-Nutzen-Rechnung schärfen.
Beispielrechnung
Sie haben sich entschlossen, monatlich 400,- Euro für Ihre private Rentenversicherung (z.B. Rürup, bAV, Riester oder die flexible Privatrente) zurückzulegen. Das sind bei Selbständigen durchaus übliche Sparbeiträge.
Wir gehen in unserer Beispielrechnung davon aus, dass Sie noch 35 Jahre bis zum Renteneintritt haben. Weiter rechnen wir mit der aktuell üblichen und öffentlich kommunizierten Abschlussprovision von 2,5 % auf die geplanten Gesamteinzahlungen. Gleichzeitig beziehen wir in die Berechnung auch die Betreuungsprovision von 2% über die Vertragslaufzeit mit ein. Die Provisionssätze können natürlich von Anbieter zu Anbieter etwas variieren.
Berechnung der Provisionskosten im Detail
Sparbeitrag x Monate pro Jahr x Jahre der Beitragszahlung = Bemessungsgrundlage für die Provisionshöhe
400,- Euro x 12 Monate x 35 Jahre = 168.000 Euro
Bemessungsgrundlage x Abschlussprovisionssatz = Abschlussprovision
168.000 Euro x 2,5% = 4.200,- Euro. Die Abschlussprovision wird dem Vermittler sofort zu Beginn ausgezahlt und fehlt damit Ihrem Guthaben.
Bemessungsgrundlage x Betreuungsprovisionssatz = Betreuungsprovision
168.000 Euro x 2% = 3.360,- Euro. Die Betreuungsprovision wird dem Vermittler über die Jahre verteilt ausgezahlt und fehlt damit Ihrem Guthaben.
Allein nur durch die Provisionen ohne Zuzahlungen fehlen Ihnen in unserem Beispielvertrag 7.560,- Euro. Dieser Betrag kann nicht an der Wertentwicklung ihres Vermögens teilnehmen. Um diese Provisionskosten wieder zu erwirtschaften, bedarf es sehr viel Zeit und einer wirklich guten Anlagestrategie.
Wenn Sie über die Vertragslaufzeit, was gerade von Selbständigen und besser Verdienenden gern genutzt wird, auch noch Zuzahlungen tätigen, dann werden diese Zuzahlungen in der Regel nochmals mit 4 bis 5% Abschlussprovisionen belastet. Das bedeutet je mehr Geld Sie einzahlen, desto mehr Provisionskosten fallen an. Hier liegt das Problem in der prozentualen Kopplung an die jeweiligen Gesamtguthaben.
Zusätzlich zu diesen Provisionskosten fallen noch die Kosten der Versicherungsgesellschaft selbst und bei fondsgebundenen Produkten die Kosten für die Fondsverwaltung an. Alles in allem Kosten, die in der Regel in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Beratungs- und Vermittlungsaufwand stehen.
Mit den herkömmlichen Bruttotarifen kommt es für die meisten Selbständigen, die gerade auch zwischendurch auf ihr Kapital zugreifen wollen oder müssen (z.B. für kurzfristige Investments oder als Zwischenfinanzierung), zu herben Enttäuschungen, denn die Verträge sind zwar in einigen Bereichen flexibel, doch haben sie die Kosten, die für Provisionen und Gebühren erhoben wurden noch lange nicht erwirtschaftet.
Im Ergebnis steht oft eine große Differenz zwischen dem eingezahlten Kapital und dem tatsächlichen Guthaben. Mit Honorartarifen können Sie solche Erfahrungen von Beginn an umgehen.
Was ist ein Honorartarif zur Altersvorsorge?
Honorartarife in der Altersvorsorge werden auch als Nettotarife bezeichnet und die dazugehörigen Versicherungsscheine bezeichnet man als Nettopolice. Diese Honorartarife sind komplett frei von Provisions- oder Courtagekosten. Sie enthalten keine Abschlussprovisionen und keine fortlaufenden Betreuungsprovisionen oder im Falle einer Maklerbetreuung, keine Courtagen.
Bei besonders fortschrittlichen Anbietern (Versicherungsgesellschaften) erhalten Verbraucher nochmals verbesserte vertragliche Rahmenbedingungen, wodurch die Anpassung an den tatsächlichen Lebenslauf gewährleistet ist.
Einige Versicherer gewähren innerhalb der Honorartarife für den Endkunden extra Nachlässe auf Verwaltungsgebühren.
Bei der Nutzung von fondsgebundenen Produkten fallen immer häufiger die Provisionen an Versicherungen und Banken (Kick-Back-Zahlungen) weg, die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften rückvergütet werden. Dadurch ergibt sich für den Sparer ein weiteres Plus im Sparguthaben. In dem Fall erhalten die Kunden diese Provisionen als Kick-Back-Erstattung direkt gutgeschrieben und erhöhen so ihr Grundkapital.
Unterschiede zwischen Honorar- und Bruttotarifen zur Altersvorsorge
Leistung
Ein Honorartarif ist von der Grundstruktur und den gewünschten Leistungsparametern mindestens genauso gut wie ein Bruttotarif. Aufgrund der günstigeren Kostenstruktur, werden Sie jedoch mit einem Honorartarif in der Altersvorsorge meist bessere Leistungen erzielen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Honorartarifen und Bruttotarifen liegt in dem Wegfall der Abschlussprovisionen und Betreuungsprovisionen. Das reduziert die Kosten von Beginn an und erhöht gerade in der Altersvorsorge die Rentenleistung oder die zu erwartende Kapitalleistung.
Kostentransparenz
Die Provisionskosten für Vermittler und Berater werden bei Bruttotarifen einfach mit den Sparbeiträgen und dem Guthaben des Verbrauchers verrechnet. Der dadurch für den Kunden entstehende Verlust ist in der Regel erst bei der Auszahlung in voller Höhe ersichtlich und kann über die Jahre sehr hohe Summen erreichen, denn diese Provisionskosten nehmen nicht an der Wertentwicklung zum Kapitalaufbau oder auch am Aufbau einer Zusatzrente teil.
Bei einem Honorartarif dagegen werden vorab sämtliche Kosten genau offen gelegt. Da sich innerhalb der Produkte zur Altersvorsorge keine Provisionskosten befinden dürfen, gilt es sich ausreichend über die separate Vergütung (Gebührenmodelle) der Vermittler von Honorartarifen zu informieren.
Bei einem Honorartarif bezahlen Sie als Endverbraucher den Berater oder Vermittler separat. Dieser Punkt der separaten Vergütung bei Honorartarifen führt in der Regel und unter der Annahme einer verbraucherorientierten Vermittler- und Beraterleistung zu einer Besserstellung des Kunden. Es kann aber auch Produktsegmente geben (z.B. Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder KFZ), bei denen es nicht sinnvoll ist auf einen Honorartarif zu bestehen. Diese Tarife sind meist schon so günstig kalkuliert, dass die Kosten für eine Beratung mit Honorarvereinbarung weitaus teurer werden würden.
Hierzu ist es empfehlenswert, sich mit den Gebührenmodellen für Honorarberater bzw. Honorartarifvermittler zu beschäftigen. Diese Vergütungen fallen z.B. für die reine Beratung, für die Beantragung/ Vermittlung oder auch für die fortlaufende Betreuung oder den individuellen Service an.
Je nach Geschäftsmodell sind diese Berater- oder Vermittlungskosten individuell vereinbar. Dadurch können sich mit etwas eigenem Engagement enorme Einsparungen für den Kunden ergeben.
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