Nebenverdienst als Haushaltshilfe

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 30 März, 2024
Lesezeit Minuten.
In diesem Minijob ist man nur selten mit nur einem Aufgabengebiet beschäftigt. Die Haushaltshilfe übernimmt alle anfallenden Arbeiten im Haushalt und ist daher ein echtes Allround-Talent. Man bezeichnet sie auch als Putzfrau, Putzperle, oder aber Haushälterin. Ausgeübt wird diese Tätigkeit zumeist im privaten Haushalt, die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht.  

Diese Aufgaben hat eine Haushaltshilfe

Die Arbeit als Haushaltshilfe ist eine von vielen Möglichkeiten, um im Nebenverdienst Geld zu verdienen. Der Aufgabenbereich einer Haushälterin erstreckt sich auf viele unterschiedliche Fachgebiete. Mit dazu gehört grundsätzlich das

  • Putzen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Geschirr spülen

Grundlegend geht es darum, den Haushalt so gut wie möglich zu reinigen. Sie muss daher auch wissen, wie verschiedene Geräte bedient werden. Bei einer Spülmaschine meist nicht schwer, bei Waschmaschine oder Waschtrockner aber schon heikler. Gerade beim Waschtrockner ist es wichtig, dass einige Kleidungsstücke nicht heiß getrocknet werden dürfen. Beim Waschen wiederum kommt es ebenfalls auf die Temperatur an. Beim Bügeleisen ist auch die Anwendung wichtig, beim Geschirr muss hygienisch abgespült und eingeräumt werden. Aufräumen gehört hingegen nicht zum Aufgabenbereich, bedingt dadurch, dass Putzhilfen meist nur eine vorgegebene Zeit zur Erledigung haben. Dieser Zeitrahmen erstreckt sich in der Regel auf etwa zwei bis drei Stunden, ein- bis zweimal die Woche.

Hin und wieder kommen jedoch noch andere Arbeiten dazu, beispielsweise das Fenster putzen, oder der jährliche Frühjahrsputz. Gegebenenfalls erledigt die Haushaltshilfe, je nach Vereinbarung, noch weitere Aufgaben, die oftmals extra bezahlt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten steht häufig:

  • Botengänge
  • Erledigung kleinerer Einkäufe
  • Päckchen zur Post bringen
  • Kleidung aus der Reinigung abholen
  • Versorgung eines Haustieres

Wie man sieht, ist die Haushaltshilfe nicht nur eine reine Putzfrau. Sie ist eine Entlastung des gesamten Alltags. Je nach Verhältnis zum Arbeitgeber entsteht daraus auch eine vertrauliche Gegenseitigkeit. Denn nicht selten werden Haushälterinnen bei älteren Personen beschäftigt, für die sie auch kleinere Näharbeiten erledigen, oder ihnen helfen, Kleinigkeiten zu erledigen.

Beim Verdienst und der Ausübung der Extra-Aufgaben ist jedoch eines wichtig: Monatlich darf am Ende nicht mehr als 450 Euro verdient werden. Alles andere gilt sonst nicht mehr als Minijob.

Welche Voraussetzungen benötigt man als Haushaltshilfe?

Als Haushaltshilfe ist keine besondere Ausbildung vonnöten. Es kommt eher auf das Vorhandensein anderer Attribute an, welche die meisten Haushaltshilfen schon in ihrem eigenen Haushalt ausüben:

  • Gründlichkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • ein gutes Auge für Details

Außerdem sollte man ihr vertrauen können, denn die wenigsten Arbeitgeber sind zu Hause, während die Haushaltshilfe dort tätig ist. Ihr sollte es wichtig sein, die Arbeit so gut wie möglich zu erledigen und gleichzeitig diskret zu sein, beziehungsweise ein hohes Maß an Privatsphäre zu respektieren.

Gründlichkeit und ein gutes Auge sind die wichtigsten Voraussetzungen bei Ausübung dieser Tätigkeit. Sie sollte nichts übersehen.

Weitere wichtige Eigenschaften umfassen die Kondition und das Durchhaltevermögen. Denn als Haushaltshilfe muss ein gewisses Maß an Beweglichkeit vorhanden sein. Ein gutes Beispiel ist hierbei der Stieg auf die Leiter. Sie muss einen sicheren Halt haben und trotzdem die Tätigkeit korrekt und gewissenhaft ausführen können.

Wer als Haushaltshilfe arbeitet, weiß abends oftmals, was er geschafft hat. Es ist also kein Job, den man ohne eine gewisse Fitness ausüben kann.

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Gründlichkeit und ein gutes Auge sind die wichtigsten Voraussetzungen als Haushaltshilfe, Selbststaendigkeit.de

Rechtliche Aspekte bei der Anmeldung

Noch heute entscheiden sich zahlreiche Arbeitgeber dafür, Haushaltshilfen vorwiegend in einem Verhältnis der Schwarzarbeit zu beschäftigen. Sie zahlen bar und schaffen somit den Verdienst am Finanzamt vorbei.

Dass dieses Verhalten jedoch nicht unbedingt zum Vorteil ist, macht sich spätestens dann bemerkbar, wenn der Arbeitnehmer stürzt und er durch diesen Unfall sein Leben lang mit Behandlungen leben muss. Ähnlich sieht es aus, wenn die illegal beschäftigte Haushaltshilfe auffliegt. In diesem Fall muss vor allem der Arbeitgeber mit Steuernachzahlungen und der Verhängung von Bußgeldern rechnen.

Um eines sofort zu sagen: Die Anmeldung eines Kleingewerbes bringt sowohl dem Arbeitgeber als auch -nehmer Vorteile. Deshalb ist sie auch so wichtig, abgesehen davon, dass der Arbeitgeber dazu ohnehin verpflichtet ist.

Grundsätzlich haben Minijobber die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Urlaubsanspruch, und Lohnfortzahlungen inklusive. Was die Wenigsten dabei sehen: Der Arbeitgeber bekommt etwa 80 Prozent dieser Auslagen zurück, wenn er seinen Arbeitnehmer angemeldet hat.

Die Vorteile für den Arbeitgeber umfassen:

  • niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich
  • steuerliche Vorteile in Höhe von 20 Prozent, bis zu 510 Euro pro Jahr
  • bei der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

Die Vorteile für den Arbeitnehmer umfassen:

  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Lohnfortzahlungen bei Krankheit
  • Rentenansprüche
  • volle Leistung im Fall eines Unfalls, dank Unfallversicherung

Prinzipiell lohnt es sich also nicht, das Risiko einzugehen und die Haushaltshilfe auf Basis von Schwarzarbeit zu beschäftigen. Mit der Anmeldung sichern sich beide Parteien ab. Weitere Informationen hierzu sind direkt bei der Minijob-Zentrale nachzulesen.

Der separate Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Arbeitgeber übrigens nicht erforderlich.

Alternative Midijob

Fallen im Haushalt mehrere Aufgaben an, die regelmäßig aufkommen und die der Arbeitgeber gerne extra vergüten möchte, kommt eventuell auch eine Ausübung in Form des Midijobs in Frage. Arbeitnehmer im Rahmen eines Midijobs verdienen zwischen 450 und 850 Euro monatlich. Einziges Manko: Der Arbeitgeber muss die vollen Abgaben übernehmen.

Der Übergang zur Teil- oder Vollzeit ist trotzdem nicht sinnvoll, da hierfür ein noch höherer Abrechnungsaufwand vonnöten ist. In den meisten Fällen wird es dann sogar erforderlich, hierfür einen Steuerberater zu beschäftigen, der die Lohnabrechnung übernimmt.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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