Mahnbescheid online: So treiben Gläubiger ihr Geld effektiv ein

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 9 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Wenn Kunden nicht zahlen und Lieferanten auf den Ausgleich der Rechnung drängen, kann es finanziell eng werden. Offene Forderungen einzutreiben ist für beide Seiten nicht angenehm und es gibt einige Regeln, die dabei zu beachten sind. Wann und wie sich per Mahnbescheid online Forderungen durchsetzen lassen, ist Thema dieses Beitrags.  

Mahnverfahren im Fokus: Was steckt dahinter?

Der Begriff Mahnverfahren beschreibt den Vorgang, berechtigte Forderungen an einen Schuldner per Mahnbescheid durchzusetzen. Der Mahnbescheid ist das zentrale Instrument im Zuge eines Mahnverfahrens.

Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Gericht, dem sogenannten Mahngericht, beantragt. Dabei übernimmt das Gericht keine Kontrollfunktion. Der Gläubiger trägt in das Formular die notwendigen Angaben selbstständig ein. Sollten hier Fehler passieren, liegt das in der Verantwortung des Gläubigers.

Zuständigkeiten des Mahngerichts

Beim Mahnverfahren handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hierfür sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig und zwar unabhängig davon, wie hoch die Forderung ist. Falls Gläubiger den Antrag versehentlich beim falschen Amtsgericht stellen, kann es Probleme geben. Zwar leiten die Gerichte in der Regel den Antrag an die richtige Stelle weiter, doch hat dieser Vorgang Auswirkungen auf die Fristwahrung. Als Stichtag zählt der Tag, an dem der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingegangen ist. Auf der Website mahnbescheid24.online ist die Aufstellung der zuständigen Amtsgerichte sortiert nach Bundesland zu finden. 

Bekommt ein Schuldner einen Mahnbescheid, hat er drei Möglichkeiten.

  1. Entweder er zahlt den Betrag inklusive der zusätzlich entstandenen Kosten durch den Mahnbescheid an den Gläubiger, dann ist die Angelegenheit für beide Seiten rechtsverbindlich abgeschlossen.
  2. Oder er legt Widerspruch ein, um die Rechtmäßigkeit des Mahnbescheids offiziell, d. h. vor Gericht, anzuzweifeln. Darauf folgt in der Regel ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Verliert der Gläubiger, hat er keine Möglichkeit mehr, an das Geld zu kommen. Gewinnt der Gläubiger, hat er einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Dieser ermöglicht ihm die Durchsetzung seiner Forderungen für 30 Jahre. Zur Eintreibung der Forderungen kommt der Gerichtsvollzieher zum Einsatz.
  3. Die dritte Möglichkeit des Schuldners liegt darin, innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Zustellung nicht auf den Mahnbescheid zu reagieren und die Schulden nicht zu zahlen. Nach Ablauf der zwei Wochen stellt der Gläubiger einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Diesem Antrag wird mit einem vollstreckbaren Titel beim Mahngericht entsprochen. Der vollstreckbare Titel kommt einem Urteil gleich und erlaubt es dem Gläubiger, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dieses kann innerhalb der kommenden 30 Jahre geschehen.

Die nun folgenden Fragen werden im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid online sehr häufig gestellt und sollen im Folgenden detailliert beantwortet werden.

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Das zuständige Amtsgericht kümmert sich um Mahnverfahren. Bildquelle: pixabay.com © Kapa65 (CC0 Creative Commons)

Wie erstelle ich online einen Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid online lässt sich sehr einfach über das spezialisierte Portal mahnbescheid24.online erstellen. Dort wird der Nutzer mit Hilfe eines einfach und schnell auszufüllendem Formular in paar Minuten zum fertigen Mahnbescheid geführt. Gläubiger können sicher sein, dass der Mahnbescheid korrekt erstellt und beim richtigen Gericht eingereicht wird. Außerdem ist gewährleistet, dass die gesetzlichen Fristen gewahrt werden. Für Gläubiger ist dies ein effektiver und sicherer Weg, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.

Wie funktioniert das Online Mahnbescheid?

Das Online Mahnverfahren besteht aus drei Schritten.

  1. Der Mahnbescheid wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Danach wird er an das zuständige Mahngericht geschickt.
  3. Das Gericht erlässt einen Mahnbescheid und stellt diesen dem Schuldner zu.

Mit Zustellung des Mahnbescheids startet der Fristlauf von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann der Schuldner Einspruch erheben, zahlen oder schweigen. Die Konsequenzen daraus sind im Abschnitt weiter oben beschrieben.

Was kostet ein Mahnbescheid online?

Für den Mahnbescheid online werden mindestens 36 Euro fällig (ab 01.01.2021). Darüber hinaus kommen Gebühren hinzu, die sich an der Höhe des Streitwerts richten.

Wer bezahlt die Kosten für den Mahnbescheid?

Zunächst einmal zahlt der Gläubiger die anfallenden Gebühren und weiteren Kostenpositionen, zum Beispiel für einen Anwalt. Doch die Gerichtskosten und weitere Gebühren werden in der Regel der Forderung gegen den Schuldner zugeschlagen. Für den Gläubiger kann ein Mahnverfahren deshalb unterm Strich kostenfrei ablaufen. Dies gilt bei folgenden beiden Szenarien:

  1. Der Schuldner erhält den Mahnbescheid und zahlt diesen innerhalb der Frist von zwei Wochen inklusive der Kosten für den Mahnbescheid und das Gericht.
  2. Der Schuldner schweigt und wartet den Vollstreckungsbescheid ab. In diesem Fall enthält der Vollstreckungsbescheid sämtliche Kostenpositionen, gegebenenfalls inklusive Anwaltskosten und selbstverständlich inklusive der Kosten für den Mahnbescheid und das Gericht. Somit geht die Zahlungsverpflichtung im Rahmen des Vollstreckungsbescheid ebenfalls auf den Schuldner über.
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Bevor ein Mahnbescheid auf den Weg gebracht wird, bemühen sich viele Gläubiger um eine gütliche Einigung. Will der Schuldner dennoch nicht zahlen, führt der Weg über das Gericht meist zu einer schnellen Klärung. Bildquelle: pixabay.com © nastya_gepp (CC0 Creative Commons)

Kann ich privat einen Mahnbescheid beantragen?

Ja, privat kann man einen Mahnbescheid beantragen. Eine der Grundvoraussetzungen dafür ist eine nachweisbare Forderung. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Vertrag vorliegt, der die Forderung begründet. Im Privatbereich könnte das zum Beispiel ein Darlehen sein. Denn genauso, wie Selbstständige einen Kredit aufnehmen und zurückzahlen müssen, verpflichten sich Kreditnehmer eines Darlehens von privat dazu, dieses wieder zurück zu zahlen.

Welche Voraussetzungen sind für einen Mahnbescheid nötig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 286 (1) ist verankert, dass Schuldner in Verzug geraten müssen, um einen Mahnbescheid auslösen zu können. Zahlungsverzug entsteht, wenn eine Forderung nicht innerhalb einer festgesetzten Zeit ausgeglichen wird. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, zeitnah korrekte Rechnungen zu schreiben und jede einzelne Rechnung mit einem Zahlungsziel zu versehen. Die folgenden Voraussetzungen sind erforderlich, um das Mahnverfahren einzuleiten:

  • Es besteht eine Geldforderung aus einer Lieferung oder Leistung.
  • Die Lieferung bzw. Leistung ist erbracht worden.
  • Der Anspruch ist nachweisbar, zum Beispiel per Rechnung.
  • Die Geldforderung muss fällig sein.

Um welche Art Lieferung oder Leistung es sich handelt, ist zweitrangig. Es können Forderungen aus einem Darlehensvertrag, aus einer erbrachten Beratungsleistung oder einer erfolgten Möbellieferung sein. Ausschlaggebend ist, dass der Gläubiger seinen Teil der Vereinbarung erfüllt hat. Aus Gründen der Nachweisbarkeit ist es immer ratsam, die Ansprüche zu dokumentieren. Der Nachweis eines berechtigten Anspruchs kann sich aus Stundennachweisen oder Lieferpapierenergeben.

Fazit: Mahnbescheid ist ein probates Mittel zur Durchsetzung von berechtigten Forderungen

Gläubiger können sich viel Zeit, Mühe und Ärger ersparen, wenn sie ihre Forderungen über einen Mahnbescheid online geltend machen. Der Ablauf ist mit professioneller Unterstützung unkompliziert, es passieren keine Fehler bei der Beantragung und laufende Fristen werden eingehalten. Generell handelt es sich beim Mahnverfahren online buchstäblich um einen kurzen Prozess, der Gläubigern kostengünstig ermöglicht, ihre Forderungen geltend zu machen und darüber hinaus einen Vollstreckungsbescheid ohne Gerichtsverfahren zu erwirken.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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