E-Rechnung wird EU-Standard – warum hinkt Deutschland hinterher?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 9 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Einige Länder wie Mexiko, Brasilien, Spanien oder Portugal haben die E-Rechnung bereits vor einiger Zeit eingeführt und sind somit die Vorreiter der elektronischen Rechnungsstellung, die ab dem Jahr 2020 verpflichtend für alle EU-Länder eingeführt werden soll. Erfahren Sie in diesem Beitrag welche Vorteile die E-Rechnung hat und warum gerade Mexiko hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat.  

Vorteile der E-Rechnung

Die Einführung des E-Rechnungsgesetzes birgt viele Vorteile für das jeweilige Land und ermöglicht eine nie dagewesene Transparenz einzelner Unternehmen gegenüber dem Staat.

Die Vorteile der elektronischen Rechnung im Einzelnen:

  1. Die Rechnungen sind EU-übergreifend standardisiert.
  2. Die Rechnungsstellung kann bei Bedarf jederzeit von öffentlichen Verwaltungsstellen kontrolliert werden.
  3. Es besteht enormes Einsparpotential durch mögliche Einführung übergreifender Software.
  4. Ressourcen und Umwelt werden geschont.

Während einzelne Länder diese Form der Rechnungsstellung bereits vereinheitlicht haben und seit längerer Zeit erfolgreich umsetzen, hinkt Deutschland immer noch hinterher.

Mexiko als Paradebeispiel für die elektronische Rechnungsstellung

In Mexiko gehört die elektronische Rechnungsstellung mittlerweile seit Jahren zum Alltag. Dadurch konnte die dortige Mehrwertsteuerlücke in einer Höhe geschlossen werden, die 21 % des jährlichen Landesbudgets entspricht.

Dies war in einem solch großen Maßstab möglich, weil in Mexiko Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 250.000 Mexikanische Pesos, also umgerechnet ca. 11.000,- €, jährlich eine elektronische Rechnung stellen müssen. Diese wird vom Staat kontrolliert, wodurch Steuerhinterziehung ausgeschlossen werden kann. Dabei wird die Mehrwertsteuer einer Rechnung direkt vom Staat eingezogen, wodurch eine nachträgliche Überweisung durch die einzelnen Firmen unnötig wird. Dies ist nicht nur praktisch für Unternehmen, die einen niedrigeren Aufwand betreiben müssen, sondern auch für den Staat, der nicht mehr auf die Überweisung durch die einzelnen Unternehmen angewiesen ist und diese nicht mehr nachträglich kontrollieren muss.

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E-Rechnung wird EU-Standard – warum hinkt Deutschland hinterher? Quelle: Depositphotos.com

Ein weiterer großer Vorteil, den sich die mexikanische Regierung zunutze macht, ist eine Blacklist, auf welche nicht kooperative Unternehmen gesetzt werden können. Im Einzelnen bedeutet dies: Versäumt ein Unternehmen eine staatlich gesetzte Frist, kann es auf eine solche Liste gesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass keine Rechnungsstellung seinerseits möglich ist. Damit hat die Regierung ein effektives Druckmittel in der Hand und kann Unternehmen zwingen Fristen einzuhalten.

Mexiko & Co. im Vergleich zu Deutschland

Was die zuvor erwähnten vier Staaten, allen voran Mexiko, bereits auf nationaler und internationaler Ebene vereinheitlicht haben, soll nun nach und nach auch in der EU zur Norm werden. Ab dem 27.11.2018 sind die obersten Bundesbehörden verpflichtet, auf E-Rechnungen umzustellen. Genau ein Jahr später, am 27.11.2019, sollen alle weiteren öffentlichen Auftraggeber des Bundes hinterherziehen. Ein weiteres Jahr später, am 27.11.2020, soll die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend werden. Ausnahme: Umsatzsteuerfreie Direktaufträge mit einem Auftragswert von weniger als 1.000,- €

Nun steht Deutschland vor der Aufgabe, schrittweise zur elektronischen Rechnungsstellung zu wechseln. Doch zuvor müssen die vorerst betroffenen Organisationen über ein standardisiertes System verfügen, mit welchem die Rechnungen erstellt, versendet und auch leserlich empfangen werden können.

Eine europaweite Umstellung wird insofern schwierig, als dass einzelne Länder, beispielsweise Italien, bereits jetzt eine individuelle Normung der E-Rechnung angekündigt haben. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand vor allem für starke Exportländer unnötig vergrößert, weil dadurch keine einheitliche, länderübergreifende Rechnungsstellung möglich sein wird.

Dennoch rechnen Experten durch die Einführung einer staatenübergreifend verpflichtenden E-Rechnung mit einem jährlichen Einsparpotenzial von über 4 Milliarden Euro.

Die Frage, ob zukünftig auch private Unternehmen bezüglich der verpflichtenden E-Rechnung nachziehen müssen, erübrigt sich. Die einzige Variable liegt beim verpflichtenden Zeitpunkt.

Unternehmern ist bereits jetzt die Umstellung auf elektronischen Rechnungsverkehr und die Ausnutzung der zuvor genannten Vorteile möglich. Für diesen Zweck eignet sich die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware. Alternativ eignen sich auch kostenlose Rechnungsvorlagen, die Sie online kostenlos herunterladen und nutzen können. Dabei sollten Sie, um spätere Unannehmlichkeiten im Voraus auszuschließen, auf eine GoBD konforme Ablage und Aufbewahrung der Rechnungen achten.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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