Arbeitsvertrag für den Minijob: Muster downloaden + Tipps & Tricks für geringfügige Beschäftigungen

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 17 April, 2024
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Es kann für Unternehmer gute Gründe geben, Arbeitnehmer geringfügig zu beschäftigen. Für diese Minijobs gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung und der Besteuerung. Zu Beginn eines solchen Arbeitsverhältnisses müssen Sie als Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung vorliegen. Auch der Arbeitsvertrag für einen Minijob muss einige spezielle Anforderungen erfüllen. Erfahren Sie hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Minijob.  

Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen

Die geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, existiert in zwei verschiedenen Varianten. Das ist einerseits der 450-Euro-Job und andererseits die kurzfristige Beschäftigung.

Bei einem 450-Euro-Job darf das regelmäßige monatliche Einkommen nicht mehr als 450 Euro betragen. Dabei sind gelegentliche Überschreitungen kein Problem, sofern die Entlohnung im Kalenderjahr 5.400 Euro nicht übersteigt. Ein in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Beschäftigter darf nebenbei einem Minijob nachgehen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann mehrere Minijobs annehmen, wobei der monatliche Gesamtverdienst 450 Euro nicht überschreiten darf.

Im Gegensatz zum 450-Euro-Job ist die kurzfristige Beschäftigung zeitlich begrenzt, wobei die Einkommenshöhe zur Beurteilung der Eigenschaft als Minijob keine Rolle spielt. Der Arbeitnehmer darf im Kalenderjahr bei einer fünftägigen Arbeitswoche höchstens drei Monate oder bei einer kürzeren Wochenarbeitszeit höchstens 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten. Dabei bezieht sich diese Frist nicht nur auf ein Arbeitsverhältnis, sondern auf fast alle kurzfristigen Jobs des Kalenderjahres zusammen. Eine weitere Voraussetzung für die Einordnung als Minijob ist, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeführt wird, das heißt für den Beschäftigten nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Als Arbeitgeber müssen Sie zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses beurteilen, ob eine dieser beiden Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung gegeben sind. Dabei hilft Ihnen der Personalfragebogen der BDA. Auch im Arbeitsvertrag für den Minijob sind einige Besonderheiten zu beachten. Das betrifft besonders die Hinweise zur Sozialversicherung und Besteuerung sowie die Vereinbarungen zu weiteren Beschäftigungen.

Arbeitsvertrag für die geringfügige Beschäftigung – Inhalte

Sie können den Arbeitsvertrag für einen Minijob theoretisch zwar auch mündlich abschließen, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Gerade aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten ist es wichtig, die Vereinbarungen eindeutig festzuschreiben. Der Arbeitsvertrag für einen Minijob sollte folgende Punkte regeln:

VERTRAGS-KLAUSELNBESCHREIBUNG
VertragsparteienFühren Sie Namen und Anschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auf, wobei sichtbar sein muss, wer in welcher Position den Vertrag abschließt.
Hinweis auf geringfügige BeschäftigungVereinbaren Sie, um welche Art von Minijob es sich handelt und weisen Sie auf die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten hin. Bei einem 450-Euro-Job gehört dazu auch der Hinweis, dass der Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen kann.
TätigkeitsbeschreibungIm Rahmen der beschriebenen Tätigkeit können Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Anweisungen erteilen. Je weniger konkret diese Beschreibung ist, desto flexibler sind Sie zwar, desto schwieriger ist aber auch eine Kündigung beim Wegfall der Aufgaben.
Beginn/Dauer des ArbeitsverhältnissesBei einem nicht befristeten 450-Euro-Job tragen Sie hier den Beginn des Arbeitsverhältnisses ein. Ist er befristet oder handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, erfassen Sie im Arbeitsvertrag für diesen Minijob zusätzlich das Ende.
Weitere BeschäftigungenWenn der Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen aufnimmt, kann sich das auf die Minijob-Eigenschaft des Arbeitsverhältnisses auswirken, weshalb Sie eine Informationspflicht vereinbaren sollten. Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen Sie auch wissen, ob der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bereits andere solche Arbeitsverhältnisse eingegangen ist.
ArbeitsortHier geben Sie die Anschrift des Unternehmens oder der Niederlassung an, welcher der Beschäftigte zugeordnet ist.
ArbeitszeitLegen Sie im Arbeitsvertrag für den Minijob die Anzahl der Wochenstunden und die Verteilung fest. Achten Sie bei 450-Euro-Jobs darauf, dass die Einkommensgrenze unter Berücksichtigung der Stundenvergütung nicht überschritten wird.
VergütungBei Minijobs ist eine Vergütung auf Stundenbasis üblich, wobei Sie zur Wahrung des Mindestlohns die Arbeitsstunden dokumentieren müssen. Führen Sie im Arbeitsvertrag für den Minijob auch eventuelle Zuschläge und Sonderzahlungen auf, die jedoch beim 450-Euro-Job nicht zum Überschreiten der kalenderjährlichen Geringfügigkeitsgrenze führen dürfen.
UrlaubsanspruchDen Vollzeit-Urlaubsanspruch rechnen Sie herunter, indem Sie die Anzahl der regelmäßigen Wochenarbeitstage mit vier multiplizieren (24 Tage gesetzlicher Anspruch bei 6 Werktagen pro Woche) oder einen höheren Jahresurlaub zugrunde legen. Wie viele Stunden der Minijobber pro Tag arbeitet, spielt dabei keine Rolle.
KündigungRegeln Sie die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Dabei gelten für Minijobber die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für alle anderen Beschäftigten.
ProbezeitAuch im Arbeitsvertrag für einen Minijob können Sie eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbaren.
ArbeitsunfähigkeitVereinbaren Sie, dass der Beschäftigte Sie bei Arbeitsunfähigkeit umgehend informieren und ab dem 3. Tag oder eher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Ist er bereits vier Wochen oder länger bei Ihnen beschäftigt, hat der Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
VerschwiegenheitspflichtAuch mit geringfügig Beschäftigten sollten Sie eine Verschwiegenheitspflicht und gegebenenfalls eine damit zusammenhängende Vertragsstrafe vereinbaren.
AusschlussfristMit der Ausschlussklausel vereinbaren Sie eine Frist, innerhalb der, ausgehend von der Fälligkeit, Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander erlöschen.

Hinweis: Falls für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt, müssen Sie im Arbeitsvertrag für einen Minijob darauf hinweisen.

Arbeitsvertrag für einen Minijob als Muster zum Download

Nutzen Sie die nachfolgende Vorlage, um einen Arbeitsvertrag für den Minijob aufzusetzen. Sie berücksichtigt alle Anforderungen des Arbeitsrechts. Möglicherweise wird es notwendig sein, die Vorlage an Ihre individuellen Anforderungen anzupassen. Deshalb stellen wir Ihnen sie als Word-Datei zur Verfügung.

Auszug Arbeitsvertrag Minijob 450 Euro

Verschiedene Arten von Arbeitsverträgen – die wichtigsten Vorlagen

Ein Muster hilft Ihnen nicht nur beim Arbeitsvertrag für einen Minijob, sondern auch bei vielen anderen speziellen Arbeitsverträgen und jedem Vertrag, den Sie im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis schließen. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele und Bezugsquellen.

GmbH Geschäftsführervertrag

GmbH-Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschafterversammlung bestellt, die auch den Vertrag mit ihm abschließt. Entsprechend der hohen Verantwortung, welche diese Position mit sich bringt, ist der Geschäftsführervertrag regelungsintensiver als gewöhnliche Arbeitsverträge.

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

Mit einem befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren Sie, dass das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet. Ohne speziellen Grund können Sie ein Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre befristen, sofern der Arbeitnehmer nicht bereits vorher bei Ihnen beschäftigt war.

Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Beim Vertrag mit einem freien Mitarbeiter kommt es darauf an, eine Scheinselbständigkeit auszuschließen. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Arbeitsvertrag im engeren Sinne, sondern um einen Werkvertrag.

Arbeitsvertrag Gleitzone

Arbeitsvertrag Gleitzone

Die Gleitzone liegt zwischen Minijob und regulär sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Man spricht dabei auch von einem Midijob. Der regelmäßige monatliche Verdienst liegt zwischen 450 und 850 Euro. Für den Beschäftigten besteht Versicherungspflicht, jedoch mit reduzierten Beiträgen.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Wenn Sie Leiharbeiter beschäftigen möchten, schließen Sie den Vertrag nicht direkt mit den Arbeitnehmern, sondern mit der Zeitarbeitsfirma. Die vereinbarten Bedingungen gelten dann für alle Arbeiter, die in der Anlage zum Vertrag aufgeführt sind.

Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis

Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beenden möchten, schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigungsfrist müssen Sie in diesem Fall nicht einhalten. Wichtige Besonderheiten sind Regelungen zur Abfindung und zum Resturlaub.

Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis

Geheimhaltungsvereinbarung für Mitarbeiter

Wenn schützenswerte Informationen durch Mitarbeiter nach außen gelangen, kann das dem Unternehmen schaden. Vereinbaren Sie deshalb, welche Informationen geheim zu halten sind, welche Vertragsstrafen drohen und bei wem die Beweislast liegt.

Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis

Geheimhaltungsvereinbarung freie Auftragnehmer

Freie Mitarbeiter kommen leider häufig oft mit schützenswerten internen Informationen in Kontakt. Treffen Sie deswegen ähnliche Vereinbarungen über die Geheimhaltung wie mit Ihren Mitarbeitern.

Wichtig für Arbeitgeber: Besonderheiten der geringfügigen Beschäftigung

Minijobber zahlen selber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie als Arbeitgeber müssen für Ihre 450-Euro-Jobber trotzdem 13 % Krankenversicherungsbeitrag (außer bei privat Versicherten) zahlen.

Daneben zahlen Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 %. Der Minijobber zahlt zusätzlich einen Eigenanteil von 3,7 % an die Rentenversicherung, sofern er sich nicht durch einen an Sie gerichteten schriftlichen Antrag von dieser Pflicht befreien lässt. Für kurzfristig beschäftigte Mini-Jobber (Beschäftigung kleiner 3 Monate oder 70 Arbeitstage) müssen Sie keine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung abführen.

Für einen nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiten 450-Euro-Job führen Sie pauschal 2 % für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Ist er befreit, betragen die Pauschalen 20 % für die Lohnsteuer, 1,1 % für den Solidaritätszuschlag und höchstens 1,8 % für die Kirchensteuer. Für kurzfristig beschäftigte Minijobber fallen pauschal 25 % Lohnsteuer, 1,375 % Solidaritätszuschlag und maximal 2,25 % Kirchensteuer an oder Sie legen die Lohnsteuerkarte zugrunde.

Sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die pauschal berechnete Lohnsteuer zahlen Sie an die Minijob-Zentrale, bei der Sie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auch anmelden müssen. Eine Anmeldung ist ebenso bei der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich, denn alle Minijobber sind gesetzlich unfallversichert, wofür Sie ebenfalls Beiträge zahlen. Ebenso führen Sie für jeden Minijobber die Umlagen U1, U2 und U3 ab.

Abgesehen von diesen Besonderheiten gilt das Arbeitsrecht für Minijobber wie auch für versicherungspflichtig Beschäftigte. Das betrifft unter anderem den Anspruch auf Feiertagsvergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wann lohnt sich die Beschäftigung von Minijobbern?

Ob sich die Einstellung von geringfügig Beschäftigten für Sie als Arbeitgeber lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Folgende Überlegungen können Ihnen bei einer individuellen Entscheidung helfen:

Vorteile
  • Durch Abrechnungen über die Minijob-Zentrale geringer bürokratischer Aufwand
  • Aufgrund geringerer Arbeitszeit flexibel einsetzbar (entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag für den Minijob notwendig)
  • Kurzfristige Beschäftigung ideal für Saisonbetriebe
  • Möglichkeit der Einarbeitung als Basis für eine versicherungspflichtige Stelle
  • Arbeitsausfälle wegen geringerer Arbeitszeit weniger störend im Betriebsablauf
Nachteile
  • Bei 450-Euro-Jobs höhere Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherung als bei regulär versicherungspflichtigen Jobs
  • Begrenzter Arbeitsumfang und daher weniger Routine
  • Meist geringere Identifikation mit dem Unternehmen

FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

Die folgenden Fragen zählen zu den meist gestellten Fragen, wenn es um Arbeitsverträge im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungen geht:

1. Gibt es hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Unterstützung für Arbeitgeber?

2. Muss ich als Arbeitgeber auch für geringfügig beschäftigte Altersrentner den Rentenversicherungsanteil bezahlen?

3. Haben Minijobber Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?

4. Entfällt die Minijob-Eigenschaft, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro durch eine Sonderzahlung überschritten wird?

Fazit zum Arbeitsvertrag für den Minijob

Minijobs ermöglichen Flexibilität und halten den bürokratischen Aufwand in Grenzen, was auch für viele Gründer interessant sein dürfte. Mit der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung gibt es zwei verschiedene Varianten davon.

Der Arbeitsvertrag für einen Minijob regelt alle wichtigen Punkte, die auch Verträge für versicherungspflichtige Stellen enthalten. Zusätzlich sollte daraus hervorgehen, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und wie Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erfolgt.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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