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Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich versus privat – der große Check [inkl. FAQ]

Als hauptberuflicher Unternehmer sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert. Trotzdem besteht für jeden eine Versicherungspflicht. Erfahren Sie, welche Krankenversicherung für Selbstständige jetzt für Sie infrage kommt, welche Wahlmöglichkeiten Sie haben und was Sie bei Ihrer Entscheidung beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • Möglichkeiten
  • PKV oder GKV?
  • Geringes Einkommen oder Gründer?
  • Nebenberuflich selbstständig
  • Künstlersozialversicherung
  • NEU 2020
  • FAQ – 10 wichtige Fragen
  • Tarifvergleich
  • Fazit

Krankenversicherung für Selbstständige – das sind Ihre Möglichkeiten

Hinsichtlich der Krankenversicherung für Selbstständige gibt es zwei Möglichkeiten: die private Krankenversicherung (PKV) oder die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die private Krankenversicherung schließen Sie bei einem Versicherungsunternehmen ab. Dabei richtet sich der Beitrag nach Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand, den individuell gewählten Leistungen und einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie profitieren von einer bevorzugten medizinischen Behandlung und der schnelleren Terminvergabe bei Ärzten.

Mit der freiwilligen Krankenversicherung für Selbstständige bleiben Sie Mitglied der GKV. Der Beitrag richtet sich nach dem gesamten Einkommen, inklusive anderer Einkunftsarten, und gegebenenfalls abgeschlossenen Zusatzversicherungen. Die mit dem Beitragssatz der Krankenkasse abgedeckten Leistungen (ohne Zusatzversicherung) variieren auch bei den einzelnen Kassen, liegen insgesamt aber unter dem Niveau einer Privatversicherung.

Die Tabelle zeigt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Selbstständige:

 

GKV

PKV

Aufnahmevoraussetzungen

Kein Gesundheitscheck: Aufnahme kann nicht abgelehnt werden.

Gesundheitscheck: Aufnahme kann abgelehnt werden.

Kostenzusammensetzung

14 % oder 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) + individueller Zusatz-Prozentsatz der Krankenkasse vom Einkommen (Gewinn)

Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und wird versicherungsmathematisch aus den Risikofaktoren (Gesundheit und Alter), dem Leistungsanspruch und der Selbstbeteiligung berechnet. Ein zusätzlicher Aufschlag federt Beitragserhöhungen im Alter ab.

Mindestkosten pro Monat

Rund 160 € (ohne Krankengeldanspruch und bei einer Krankenkasse mit 0 % Zusatzbeitrag)

Keine verbindliche Grenze

Höchstkosten pro Monat

Rund 735 € (mit Krankengeldanspruch und bei einer Krankenkasse mit 1,6 % Zusatzbeitrag)

Keine verbindliche Grenze

Familienversicherung

Kostenfreie Familienversicherung ist möglich.

Kostenfreie Familienversicherung ist nicht möglich.

Rolle des Alters

Spielt keine Rolle.

Wirkt sich auf den Beitrag aus.

Rolle des Gesundheitszustandes

Spielt keine Rolle.

Wirkt sich auf den Beitrag aus und kann die Aufnahme verhindern.

Zusatzleistungen

Die im Tarif enthaltenen Zusatzleistungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Kassen. Weitere Zusatzversicherungen sind möglich.

Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart und beeinflusst den Beitrag. Das Niveau ist insgesamt höher als bei der GKV.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird 2020 bei 0,9 % liegen.

Da die Beitragsberechnung hier ganz anders erfolgt, lässt sich kein durchschnittlicher Zusatzbeitrag angeben.

Anspruchsmöglichkeiten auf Krankengeld

Ist beim Grund-Beitragssatz von 14,6 % ab der 7. Woche enthalten. Für den früheren Krankengeldbezug ist eine Zusatzversicherung erforderlich.

Lässt sich individuell vereinbaren und beeinflusst die Höhe des Beitrags.

Wechsel-Möglichkeiten

Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist jederzeit möglich.

Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist nur bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit möglich und ab 55 Jahren nur über die Familienversicherung.

Wartezeiten auf Arzttermin

Länger

Kürzer

Behandlung Ärzten und im Krankenhaus

Nachrangig

Vorrangig

Versicherung bei finanziellem Engpass

Beitrag passt sich dem geringen Einkommen bis zum Mindestbeitrag an.

Besondere Tarife mit Beitragsbegrenzung und staatlicher Zuschussmöglichkeit (Standardtarif für langjährig Versicherte oder Basistarif) bzw. Notlagentarif bei Verschuldung

Versicherung im Alter

Über die Krankenversicherung der Rentner mit halbem Beitrag

Weiterhin privat, Abfederung der Beitragserhöhungen durch Altersrückstellungen

Wenn Sie sich für die private Krankenversicherung für Selbstständige entschieden haben, kommt es darauf an, den besten Anbieter für Ihre individuelle Situation zu finden. Unser Vergleich der privaten Krankenversicherungen hilft Ihnen dabei:

PKV oder GKV – welche Krankenversicherung ist für Selbstständige günstiger?

Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung sind die Kosten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige hängen diese vom Einkommen ab. Dabei beschränkt die Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 €/Monat diese Berechnungsgrundlage nach oben und die Mindestbemessungsgrundlage von 1.142 €/Monat nach unten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14 Prozent ohne und 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen. Dazu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2020 im Durchschnitt bei 0,9 Prozent liegt. Einige Kassen verzichten auch darauf.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige berechnen sich nach versicherungsmathematischen Verfahren, wobei das Alter, der Gesundheitszustand, die gewünschten Leistungen und die Selbstbeteiligung eine Rolle spielen. Vorerkrankungen führen zu einem höheren Beitrag oder es werden Leistungen, die mit dieser Erkrankung zusammenhängen, ausgeschlossen.

Beispiel 1: Eine 30-jährige verdient als Selbstständige im Schnitt monatlich 4.100 €. Für die gesetzliche Krankenversicherung müsste sie mit einem Beitragssatz von 14,6 % + 0,9 % = 15,5 % monatlich 635 € bezahlen. Ein PKV-Vergleich ergibt Beiträge ab 463 €. Falls noch zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren zur Familie gehören würden, wären diese bei der GKV kostenfrei mitversichert, aber bei der PKV würden zusätzliche Kosten von circa 300 € anfallen. Falls der Ehepartner gesetzlich versichert ist, wäre eine Familienversicherung für die Kinder möglich, wenn er regelmäßig mehr verdienen würde als seine Partnerin.

Beispiel 2: Ein 35-jähriger Selbstständiger verdient durchschnittlich 1.000 € pro Monat. Zur Berechnung der Beiträge wird die Mindestbemessungsgrundlage von 1.142 € herangezogen. Bei den gleichen Beitragssätzen wie im 1. Beispiel zahlt er für die gesetzliche Krankenversicherung monatlich 177 €. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Selbstständige ergibt für dieses Alter, ein durchschnittliches Leistungsniveau und 0 € Selbstbeteiligung einen Beitrag von 516 €. Das wäre mehr als die Hälfte des Einkommens.

Die folgende Tabelle vergleicht die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Selbstständige für verschiedene Einkommen und Alter. Bei den GKV-Beispielen wurden der Beitragssatz mit Krankengeldanspruch und ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent zugrunde gelegt. Hinsichtlich der PKV-Leistungen wurden die kostengünstigsten Angebote aus den Vergleichen ausgewählt, wobei jeweils ein ähnlicher Leistungsumfang ohne Selbstbeteiligung zugrunde liegt.

Monatseinkommen

Beitrag GKV

Alter

Beitrag PKV

Empfehlung

5.000 €

703 €

25

423 €

PKV

4.100 €

635 €

30

463 €

PKV

3.800 €

589 €

50

699 €

GKV

2.600 €

403 €

55

783 €

GKV

1.500 €

232 €

40

560 €

GKV

1.000 €

177 €

35

516 €

GKV

600 €

177 €

45

625 €

GKV

Die Beispiele zeigen: Wenn man nur die Beiträge betrachtet, ist die PKV für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Einkommen kostengünstiger. Dazu kommen die umfangreicheren Leistungen und die bevorzugte Behandlung beim Arzt als weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Bei einem niedrigen Gewinn und höherem Alter können die PKV-Beiträge jedoch auch das Einkommen übersteigen, wie das letzte Beispiel zeigt.

Dass die Beiträge für die private Krankenversicherung mit dem Alter steigen, kann für Selbstständige zu einem Problem werden. Denn diese sind auch fällig, wenn das Unternehmen nicht so gut läuft. Sie passen sich nicht, wie bei der GKV, der Einkommensentwicklung an. Beispiel: Für den gleichen Tarif mit mittleren Leistungen zahlt ein 40-jähriger monatlich 420 €, ein 50-jähriger 560 € und ein 60-jähriger 675 €.

Bei der Entscheidung ist aber auch ein Blick in die Zukunft empfehlenswert, da ein Wechsel von der PKV in die GKV ohne Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht möglich ist. Ist eine Familiengründung geplant? Dann ist die gesetzliche Krankenversicherung günstiger, da sie die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder erlaubt. Können Sie davon ausgehen, dass Sie langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein werden und die steigenden PKV-Beiträge tragen können? Das ist ein Argument für die private Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen oder bei Gründung

Für freiwillig in der GKV versicherte Gründer und Selbstständige mit geringem Einkommen gab es bis Ende 2018 die Möglichkeit, eine niedrigere Mindestbemessungsgrundlage zu beantragen. Da mit Beginn des Jahres 2020 die allgemeine Mindestbemessungsgrenze halbiert wurde und damit unter dem bislang ermäßigten Wert liegt, hat diese Sonderregelung keine Bedeutung mehr.

Bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung generell keine Rolle. Daher hat auch ein Status als Gründer keinen Einfluss auf die Beiträge.

Nebenberuflich selbstständig: das ist zu beachten

Wenn Ihre Selbstständigkeit einen nebenberuflichen Charakter hat, brauchen Sie dafür keine extra Krankenversicherung für Selbstständige abzuschließen. Sie sind dann entweder gesetzlich als Arbeitnehmer, Student, Rentner, Arbeitsloser oder Familienangehöriger versichert oder sowieso bereits PKV-Mitglied.

Es ist allerdings wichtig, dass die Krankenkasse im Fall der gesetzlichen Versicherung Ihre selbstständige Tätigkeit auch als nebenberuflich einstuft. Dafür gibt es einige Richtlinien wie eine Arbeitszeit von weniger als 20 Wochenstunden und ein Monatsverdienst von weniger als 2.336,25 € (75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße für 2020). Die Tätigkeit muss insgesamt für Sie auch eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung haben. Das heißt, jeder Fall ist individuell zu bewerten. Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

Erfahren Sie mehr zum Thema Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige.

Freiberufler & Krankenversicherung: Ist die Künstlersozialversicherung möglich?

Für Freiberufler gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften und Möglichkeiten hinsichtlich der Krankenversicherung wie für alle anderen Selbstständigen. Wer als Freiberufler gilt, regelt § 18 EStG.

Eine Besonderheit gilt für künstlerische und publizistische Berufe. Diese sind ab einem Jahreseinkommen von 3.900 € grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen über die Künstlersozialkasse pflichtversichert, wobei die Mitgliedschaft beantragt werden muss. Wenn die Einnahmen die Versicherungspflichtgrenze (2020: 60.750 Euro pro Jahr) überschreiten, kann man sich aber auch als Mitglied der Künstlersozialkasse privat kranken- und pflegeversichern. Das Gleiche gilt für Berufseinsteiger in den ersten drei Jahren.

Diese Krankenversicherungen gibt es für Freiberufler

Die Künstlersozialversicherung bietet zwei Vorteile: Der GKV-Beitrag wird zur Hälfte durchden Bund und die Abgaben leistungsverwertender Unternehmen gestützt und für die PKV gibt es ebenfalls einen Zuschuss. Weiterhin ist die Mindestbemessungsgrundlage mit 6.090 €/Jahr niedriger als bei anderen Selbstständigen.

NEU 2020: Mindestbeitrag für Kleinselbstständige in der GKV wird halbiert

Seit Anfang 2020 entlastet eine Neuregelung gesetzlich versicherte Selbstständige mit geringen Einnahmen deutlich. Die Mindestbemessungsgrundlage wurde halbiert, das heißt von 2.284 €/Monat auf 1.142 €/Monat abgesenkt. Das ist das Mindesteinkommen, welches der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, auch wenn der Gewinn geringer war oder sogar Verlust entstanden ist.

Wer zum Beispiel durchschnittlich 1.000 € pro Monat verdient, musste mit einem Beitragssatz von 14,6 % und einem Zusatzbeitrag von 1 % im Jahr 2018 pro Monat 356 € tragen, und zahlt ab 2020 178 €.

Diese Neuregelung hat auch zur Folge, dass die bis Ende 2018 noch gültige Sonderregelung für Bezieher des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sowie Selbstständige mit geringem Einkommen keine Gültigkeit mehr hat. Denn diese hatten damals die Möglichkeit, eine niedrigere Mindestbemessungsgrundlage zu beantragen, die aber mit 1.522,50 € noch höher war als der ab 2020 generell gültige Wert von 1.142 €.

Bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung generell keine Rolle. Daher hat auch ein Status als Gründer keinen Einfluss auf die Beiträge.

FAQ – 10 wichtige Fragen zum Thema Krankenversicherung & Selbstständige

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung für Selbstständige tauchen oft noch weitere Detailfragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

1. Als Selbstständiger krankenversichern – was muss ich Schritt für Schritt tun?

Entscheiden Sie sich, ob Ihnen die private oder die freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige Vorteile bringt. Falls Sie sich privat versichern möchten, suchen Sie mithilfe des Online-Vergleichs einen geeigneten Tarif und schließen Sie einen Vertrag ab. Erklären Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit dem Nachweis der neuen Versicherung innerhalb von 2 Wochen den Austritt.

Wenn Sie sich freiwillig versichern möchten und bisher bereits Mitglied der GKV waren, läuft die gesetzliche Versicherung aufgrund der obligatorischen Anschlussversicherung automatisch weiter. Informieren Sie Ihre Krankenkasse trotzdem und teilen Sie Ihr voraussichtliches Einkommen mit.

In seltenen Situationen, zum Beispiel nach einer Krankenversicherung im Ausland, müssen Sie der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit im Inland den Beitritt erklären.

2. Welche Krankenzusatzversicherungen sind für Selbstständige sinnvoll?

Während Sie bei der privaten Krankenversicherung Ihren Tarif so wählen können, dass er die gewünschten Leistungen enthält, müssen Sie bei der GKV für bestimmte Sonderleistungen zusätzliche Versicherungen abschließen. Sinnvoll für viele Selbstständige ist die frühere Zahlung von Krankengeld. Standardmäßig haben Sie erst nach 6 Wochen Anspruch darauf. Gegen einen zusätzlichen Beitrag können Sie vereinbaren, dass sie im Krankheitsfall bereits eher Krankengeld beziehen.

Es gibt aber noch weitere mögliche Zusatzversicherungen: Zum Beispiel können Sie sich für höhere Zuschüsse zum Zahnersatz sowie zu Brillen und Hörgeräten oder für die bevorzugte Behandlung im Krankenhaus zusätzlich versichern.

3. Lohnt es sich, die Krankenversicherung für Selbstständige zu wechseln, um Kosten zu sparen?

Das kann sich lohnen, wobei Sie auch immer die Leistungen im Blick behalten müssen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist es der Zusatzbeitrag, der die Kosten beeinflusst. Die Kosten der privaten Krankenversicherung werden durch den individuellen Tarif beeinflusst, der natürlich mit ähnlichen Leistungen bei einem anderen Versicherer deutlich günstiger sein kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

4. Wie werden die Beiträge der Krankenkassen festgesetzt, wenn ich mich gerade erst selbstständig mache?

Grundsätzlich bildet immer der Einkommensteuerbescheid die Grundlage für die Beitragsberechnung. Als Gründer können Sie diesen noch nicht vorweisen. Deshalb müssen Sie Ihr voraussichtliches Einkommen schätzen. Wenn Sie dieses der Krankenkasse nicht melden, wird automatisch die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt, sodass Sie den Höchstbetrag zahlen.

Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt für die letzten 12 Monate eine Verrechnung. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, erhalten Sie eine Erstattung. Waren Ihre Beitragszahlungen zu niedrig, müssen Sie nachzahlen.

5. Kann ich die Kosten für die Krankenversicherung für Selbstständige von der Steuer absetzen?

Sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige sind Sonderausgaben. Tragen Sie den Betrag in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ der ESt-Erklärung ein.

6. Was sollten Selbstständige über die Pflegeversicherung wissen?

Die Pflegeversicherung ist immer an die Krankenversicherung gekoppelt. Wenn Sie sich privat krankenversichern, müssen Sie sich auch privat pflegeversichern. Das Gleiche gilt für die gesetzliche Variante. Bei der privaten Versicherung vereinbaren Sie die Pflegeleistungen durch Auswahl des Tarifs individuell.

Für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen Sie im Jahr 2020 einen einkommensabhängigen Beitrag von 3,05 Prozent, wenn Sie Kinder haben oder unter 23 Jahre alt sind. In allen anderen Fällen sind es 3,3 Prozent.

7. Wie wirkt sich ein Gewinneinbruch oder Insolvenz auf meine Krankenversicherung aus?

Ein Gewinneinbruch ist bei einer Versicherung über die GKV weniger problematisch, da sich die Beiträge nach dem Einkommen richten. Bei einer PKV-Versicherung kann es dagegen schnell zu einer Überschuldung kommen, da die Beiträge im fortgeschrittenen Lebensalter recht hoch sind. In beiden Fällen ist es wichtig, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und sich entweder eine Anstellung zu suchen, sich arbeitslos zu melden oder in die Familienversicherung zu wechseln.

Für privat Versicherte, die in der PKV bleiben möchten oder aus Altersgründen müssen, gibt es günstigere Sondertarife wie den Standardtarif für langjährig Versicherte oder den Basistarif. Die Beitragshöhe des Basistarifs darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit wird sie auf die Hälfte reduziert. Auch zahlt das Jobcenter für Alg-2-Empfänger Zuschüsse. Der Leistungsumfang entspricht ungefähr dem der GKV.

PKV-Versicherte, die bereits insolvent sind und ihre Schulden bei der Krankenversicherung abbauen möchten, können einen Notfalltarif nutzen. Dabei zahlt die Versicherung nur für Notfall- und Schmerzbehandlungen.

8. Selbstständig mit Gründungszuschuss – wie viel kostet meine Krankenversicherung?

Der Gründungszuschuss zählt, abzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, bei der Berechnung des GKV-Beitrags mit zum Einkommen. Die bis Ende 2018 gültige Sonderregelung für Gründer hinsichtlich einer günstigeren Mindestbemessungsgrundlage gibt es nicht mehr. Diese ermöglichte es Beziehern des Gründungszuschusses, bei der Berechnung der GKV-Beiträge 1.522,50 € statt normal 2.284 € als Mindestwert zugrunde zu legen. Da seit Anfang 2020 generell die noch geringere Mindestbemessungsgrundlage von 1.142 € gilt, ist die Sonderregelung obsolet.

9. Welche Möglichkeiten gibt es, von der privaten Versicherung in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?

Wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind, müssten Sie dafür ein Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze eingehen. Falls Sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben und Anspruch auf Alg 1 haben, würde auch eine Arbeitslosmeldung wieder in die GKV zurückführen. Alg 2 hat hingegen keine gesetzliche Versicherungspflicht zur Folge. Für PKV-Versicherte ab 55 Jahren ist eine Familienversicherung die einzige Rückkehrmöglichkeit.

10. Wie lässt sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige senken?

Sie können zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder einen anderen Tarif mit geringerem Leistungsumfang wählen. Mitunter lohnt sich auch die Suche nach einem anderen Anbieter.

Private Krankenversicherung für Selbstständige: Tarifvergleich

Die Tarife der privaten Versicherer unterscheiden sich. Nutzen Sie den Vergleich um eine passende private Krankenversicherung für Selbstständige zu finden.

Vergleich der privaten Krankenversicherungen

Hier vergleichen

Fazit zur Auswahl Ihrer Krankenversicherung

Die Wahl zwischen der freiwilligen und der privaten Krankenversicherung für Selbstständige ist gut abzuwägen. Dabei lassen sich keine pauschalen Empfehlungen aussprechen, denn es kommt immer auf die individuellen Voraussetzungen an.

Bedenken Sie bei der Auswahl nicht nur die aktuellen Beiträge. Beziehen Sie auch zukünftige Entwicklungen in die Überlegung mit ein.

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