Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstandsmitglieder und andere Führungskräfte übernehmen besondere Verantwortung. Fehler dieser Personen lassen sich nie ganz ausschließen, können aber hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Eine Versicherung dieser Risiken ist deshalb nicht über eine normale Betriebshaftpflicht möglich. Die Lösung ist eine D&O-Versicherung. Erfahren Sie, wann diese leistet, wie viel sie ungefähr kostet und auf welche Klauseln Sie achten müssen.
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D&O-Versicherung – die Absicherung für Führungsorgane
Im Gegensatz zu anderen Angestellten haften Führungskräfte persönlich mit dem Privatvermögen für ihre Fehler, denn diese ziehen meist ungleich höhere Schadenssummen nach sich. Falls durch die Fehlentscheidung eines Führungsgremiums ein Schaden entstanden ist, haften sogar alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.
Dieses Risiko federt die Directors-and-Officers-Versicherung ab. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Haftpflichtversicherung für Führungskräfte und -organe
- Versichert Vermögensschäden
- Abschluss durch das Unternehmen für seine Führungskräfte oder von einer Person für sich selbst
Das sind die wesentlichen Unterschiede zur herkömmlichen Vermögensschadenshaftpflicht:
- Auch Versicherung von Schäden, die dem eigenen Unternehmen entstanden sind (nicht nur Schadenersatzansprüche Dritter)
- Abdeckung spezieller Risiken von Führungsaufgaben
- Entsprechend hohe Deckungssummen
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Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?
Wie der Name andeutet, ist die D&O-Versicherung für Manager und Geschäftsführer konzipiert. Die Zielgruppe ist jedoch nicht nur auf diese Funktionen beschränkt. Auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder Beiräten und leitende Angestellte wie Prokuristen werden versichert. Zudem eignet sich die Versicherung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige Vereine und Genossenschaften.
Folgende Personen lassen sich mit einer D&O-Versicherung haftpflichtversichern:
- Manager (u. a. CEO, CTO, CCO, CFO, COO)
- Interimsmanager
- Geschäftsführer
- geschäftsführender Gesellschafter
- Vorstände
- Aufsichtsräte
- Verwaltungsräte
- Beiräte
- Prokuristen
- Generalbevollmächtigte
- Sonstige leitende Angestellte
Auch für Start-ups und andere Existenzgründer ist die D&O-Versicherung ein Thema. Allerdings braucht man im Normalfall für den Abschluss der Versicherung zum Zweck der Risikobewertung die Bilanzen der letzten drei Jahre. Diese sind nach einer Neugründung natürlich noch nicht vorhanden. Es gibt jedoch vereinzelt auch Versicherer mit Angeboten für Gründer, die anhand des Businessplans eine Bewertung vornehmen und so auch für junge Unternehmen einen Versicherungsschutz bieten.
D&O-Versicherungen für die eigenen Angestellten und Führungsorgane können grundsätzlich nur juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine) abschließen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist diese Versicherung unüblich, da die Geschäftsführungsbefugnis beim Inhaber beziehungsweise bei den Gesellschaftern liegt. Selbst wenn es sich um relativ große Unternehmen mit mehreren angestellten Führungskräften handelt, so ist deren Haftung als Angestellte beschränkt.
Aber auch für juristische Personen ist eine D&O-Versicherung nicht in jedem Fall sinnvoll. Folgende Punkte sprechen jedoch dafür:
- Das Unternehmen ist relativ groß und verzweigt.
- Bei Fehlern stehen große Summen auf dem Spiel.
- Es gibt mehrere Personen mit Führungsverantwortung, die persönlich haftbar gemacht werden können.
- Die Entscheidungswege sind komplex.
- Im Alltagsgeschäft sind umfassende Vertragsbedingungen und/oder Compliance-Regelungen zu beachten.
Diese Risiken deckt die Directors-and-Officers-Versicherung ab
Bei der D&O-Versicherung unterscheidet man die Innen- und die Außenhaftung. Die Innenhaftung bezieht sich auf Schäden, die dem Unternehmen selbst aufgrund falscher Handlungen oder Entscheidungen eines leitenden Angestellten oder Funktionsträgers entstehen. Bei der Außenhaftung geht es um Schäden, die Dritten entstehen, zum Beispiel einem Kunden, einem Gläubiger oder der öffentlichen Hand.
Abgesichert sind dabei Vermögensschäden, die ihre Ursache in einer falschen Auswahlentscheidung, unzureichender Überwachung oder allgemein im Rahmen der organisatorischen Tätigkeit haben. Die Pflichtverletzung darf jedoch nicht mit Vorsatz oder wissentlich begangen worden sein.
Beispiele für Schadensfälle:
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Zu den Leistungen der Versicherung gehört zum einen die Rechtsschutzfunktion zur Abwehr unbegründeter Ansprüche. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Zum anderen begleicht sie Vermögensschäden bei begründeten Forderungen, aber keine Sach- und Personenschäden. Zu beachten ist, dass immer die versicherte Person anspruchsberechtigt ist, nicht das Unternehmen als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Tarifen auch im Ausland. Einschränkungen gibt es lediglich für Australien, die USA, Kanada und Hongkong.
Grenzen der D&O: Diese Risikoabdeckungen sind nicht in der Versicherung enthalten
Es gibt Situationen, in denen eine D&O-Versicherung nicht oder nur eingeschränkt leistet. Das betrifft im Wesentlichen folgende Fälle, wobei es zwischen den einzelnen Tarifen auch Unterschiede gibt. Achten Sie deshalb auf entsprechende Klauseln im Vertrag:
- Vorsatz: Wurde der Fehler vorsätzlich begangen, ersetzt die Versicherung den Schaden nicht. Dafür muss der Vorsatz jedoch rechtskräftig festgestellt worden sein.
- Nicht nachgewiesene Ansprüche: Wer Forderungen stellt, muss das Fehlverhalten der versicherten Person nachweisen können, also nicht nur eine Behauptung aufstellen. Wurde jedoch ein Schaden festgestellt, kommt es zur Beweislastumkehr und der Versicherte muss beweisen, dass er seine Pflichten nicht verletzt hat.
- Eigenschäden: Hält die versicherte Person Anteile am Unternehmen über einer vereinbarten Geringfügigkeitsgrenze, wird die Erstattung der Schadenssumme entsprechend der Beteiligungsquote gemindert. Viele Versicherer verzichten jedoch auf diesen Eigenschadenausschluss.
- Mangelnde Eignung: Die Versicherung kann ihre Leistung verweigern, wenn die versicherte Person für ihre Aufgabe unzureichend qualifiziert oder erfahren ist.
- Dienstleistungsausschluss: Es sind nur Handlungen versichert, welche die Person in ihrer Führungsfunktion erbracht hat, aber keine zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht in diesen Bereich gehören.
- Aufgebrauchte Deckungssumme: Die Versicherungssumme wird pro Periode (meist pro Jahr) vereinbart. Ist diese aufgebraucht, zahlt die Versicherung auch bei berechtigten Ansprüchen nichts.
Damit die Versicherung leistet, muss ein Schadenersatzanspruch gegen die versicherte Person bestehen. Das heißt, es ist nachzuweisen, dass eine Person gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verletzt hat. Dafür sind im Normalfall gerichtliche Einzelfallprüfungen erforderlich. Grundlagen für den Nachweis können Gesetze wie das AktG, GmbHG oder GenG, Verträge (auch der Arbeitsvertrag für Führungskräfte) oder interne Compliance-Regelungen sein. Letztere regeln z.B., ab welcher Investitionssumme die Zustimmung welcher Personen notwendig ist. Zu den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen gehört auch, dass betriebswirtschaftliche Grundregeln eingehalten werden müssen, was natürlich oft Auslegungssache ist.
Wie viel kostet eine Directors-and-Officers-Versicherung?
Die Kosten für eine D&O-Versicherung hängen im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Deckungssumme
- Versicherungsumfang (Zusatzleistungen, Ausschlüsse)
- Anzahl der zu versichernden Personen
- Tochterunternehmen
- Unternehmensgröße
- Branche und Unternehmensgegenstand
- Umsatzhöhe
Betrachten Sie für die Wahl der Deckungssumme, welche im Schadenfall maximal gezahlt wird, 10 bis 15 Prozent des Jahresumsatzes als Richtwert. Es spielen aber auch individuelle Faktoren wie Rechtsform, Branche, Anzahl der versicherten Personen, Konzernstrukturen sowie die üblichen Auftragswerte eine Rolle. Für kleinere Betriebe gibt es Verträge mit einer Deckungssumme ab 100.000 Euro. Im Mittelstand sind zwischen 1 und 5 Mio. Euro üblich.
Selbstbehalte zur Minderung der Versicherungsbeiträge sind bei der D&O-Versicherung eher unüblich. Eine Ausnahme gilt jedoch für Vorstände von Aktiengesellschaften. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 10 % der Schadenssumme und maximal das 1,5-fache ihres Jahresfestgehaltes selbst zu tragen. Es ist den Vorständen jedoch erlaubt, sich mit einer privaten D&O-Selbstbehaltsversicherung auch gegen dieses Risiko abzusichern.
Während der Jahresbeitrag bei großen Aktiengesellschaften mit Konzernstrukturen mehrere Tausend Euro beträgt, lassen sich kleinere, gemeinnützige Vereine schon ab 500 Euro pro Jahr versichern. Wenn Sie sich selbst als Einzelperson versichern möchten, ist das bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro für etwa 300 Euro pro Jahr möglich.
Die folgende Tabelle zeigt weitere Beispiele:
BEISPIEL | DECKUNGSSUMME | JAHRESBEITRAG (CIRCA) |
---|---|---|
GmbH, IT-Dienstleistung, 2 Mio. € Jahresumsatz | 250.000 € | 700 € |
500.000 € | 1.000 € | |
GmbH, Metallverarbeitungsbetrieb, 5 Mio. € Jahresumsatz | 500.000 € | 1.300 € |
1 Mio. | 1.700 € | |
Gemeinnütziger Verein im sozialen Bereich, 2 Mio. € Jahresumsatz | 250.000 € | 500 € |
500.000 € | 800 € |
Lassen Sie sich Angebote vorschlagen, die zu Ihrem Betrieb passen. Das ist mit dem folgenden Vergleich möglich. Wählen Sie dafür die Managerhaftpflicht aus.
2023: Anbieter für D&O-Versicherungen
Achten Sie beim Vergleich der Tarife verschiedener Versicherer nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die eingeschlossenen Leistungen. Die Tabelle zeigt eine Auswahl der wichtigsten Kriterien.
ANBIETER | NACHMELDE-FRIST* | RÜCKWÄRTS-DECKUNG** | DECKUNGS- SUMME SACHSCHADEN | KÜNDIGUNGS- VERZICHT IM SCHADENSFALL | KONTAKT |
---|---|---|---|---|---|
Gothaer | 12 Monate, Verlängerung auf 5 Jahre möglich | ja | Widerspruchsrecht | nein | HIER KLICKEN |
Hiscox | 120 Monate | ja | Zustimmung des Versicherers erforderlich | ja | HIER KLICKEN |
Allianz | Optional 3 oder 5 Jahre bzw. unbegrenzt | ja | Zustimmung des Versicherers erforderlich | nein | HIER KLICKEN |
Zurich Gruppe Deutschland | 60 Monate | ja | Versicherer hat Widerspruchsrecht | nein | HIER KLICKEN |
HDI Gerling | 5 Jahre, bei Ausscheiden durch Ruhestand oder aus gesundheitlichen Gründen 10 Jahre | ja | Versicherer hat Widerspruchsrecht | nein | HIER KLICKEN |
* NACHMELDEFRIST (Haftung nach Vertragsende)
** RÜCKWÄRTSDECKUNG (Regulierung vor Versicherungsbeginn entstandener Schäden)
Persönliche D&O-Versicherung versus D&O-Versicherung für Unternehmen
Die klassische Variante der D&O-Versicherung besteht darin, dass ein Unternehmen als Versicherungsnehmer die eigenen Führungskräfte absichert. Diese profitieren davon, da ihr Privatvermögen geschützt wird. Aber auch das Unternehmen zieht einen Nutzen daraus, denn mitunter sind sonst im Ernstfall hohe Schadenssummen nicht vollstreckbar. Denn bei einem Schaden im Innenverhältnis ist es ohne Versicherung möglich, dass die zum Schadenersatz verpflichtete Person diesen nicht begleichen kann und das Unternehmen keine oder eine verminderte Entschädigung erhält. Auch psychologische Faktoren spielen eine Rolle, denn ein übervorsichtiges Management beeinflusst die Führungsqualität in der Regel eher negativ.
Alternativ oder ergänzend zur Versicherung über das Unternehmen gibt es aber auch die Möglichkeit, dass sich Führungskräfte privat selbst versichern. Das kann sinnvoll oder notwendig sein, wenn das Unternehmen keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat oder die Deckungssumme zu gering ist. Empfehlenswert ist die D&O-Versicherung auch für AG-Vorstände als Selbstbehaltsversicherung. Denn wie oben bereits erwähnt, müssen diese im Schadensfall einem bestimmten Anteil der Summe selbst tragen.
Eine private Versicherung bietet aber auch noch weitere Vorteile:
- Die Person kann auch für Führungsaufgaben in mehreren Firmen oder Organisationen versichert werden.
- Beim Wechsel des Unternehmens bleibt die Versicherung bestehen, sollte aber angepasst werden.
- Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen können Manager noch haftbar gemacht werden. Wenn die Unternehmensversicherung diese Nachhaftung nicht ausreichend abdeckt, bietet die private Versicherung weiterhin Schutz.
- Die Versicherungsbedingungen können selbst ausgehandelt werden.
- Eine private Versicherung erlaubt größeren Einfluss bei der Schadensabwicklung, sodass sich persönliche Ansprüche besser durchsetzen lassen.
- Der Versicherungsschutz kann nicht durch Zahlungsverzug des Unternehmens erlöschen.
- Der private Versicherungsschutz erlischt nicht, wenn die Unternehmensversicherung gekündigt wird.
- Die Deckungssumme muss im Schadenfall nicht mit anderen Personen geteilt werden.
Diesen Vorteilen stehen einige mögliche Nachteile gegenüber:
- Die Beiträge müssen selbst gezahlt werden.
- Die Deckungssummen sind im Normalfall geringer.
- Der Leistungsumfang ist im Vergleich zur Unternehmensversicherung oft eingeschränkt.
Rundum abgesichert: Diese Versicherungen lohnen sich in Kombination mit der D&O-Versicherung
Es gibt noch eine Reihe weiterer Versicherungen, die für Ihr Unternehmen wichtig oder zumindest sinnvoll sein können, zum Beispiel diese:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Damit schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schadenersatzforderungen bei Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten entstanden sind.
- Berufshaftpflichtversicherung: Diese versichert die speziellen Risiken bestimmter Berufe und wird jeweils von der Person abgeschlossen, die sich selbst versichern möchte.
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Sie kann zusätzlich als Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden und greift bei echten Vermögensschäden, die nicht als Folge von Sach- oder Personenschäden entstanden sind.
- Inhaltsversicherung: Schäden an der Betriebseinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und gegebenenfalls weiteren Ursachen werden dadurch abgesichert.
- Warenkreditversicherung: Damit schützen Sie sich vor dem Kreditausfallrisiko bei gewährten Lieferantenkrediten.
Denken Sie als Unternehmer aber auch an Ihre privaten Versicherungen. Dazu gehört die private oder freiwillige Krankenversicherung. Natürlich ist die Krankenversicherung für Freiberufler ebenfalls von Bedeutung. Gleiches gilt für die Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige. Aber auch Altersvorsorge, Unfallversicherung und Lebensversicherung sind wichtige Themen.
Fazit zur D&O-Versicherung
Manager und Mitglieder von Führungsorganen tragen eine besonders hohe Verantwortung und sind dem Risiko hoher Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Eine Versicherung über die Betriebshaftpflicht ist deshalb oft nicht möglich, was aber erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße gilt.
In diesem Fall hilft die D&O-Versicherung, das Risiko abzufedern. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Unternehmen Versicherungsnehmer, aber die Führungskräfte die versicherten Personen sind. Alternativ kann auch eine private Directors-and-Officers-Versicherung Vorteile bieten.