Für die meisten Unternehmen ist es sinnvoll, als vorgefertigten Rahmen für zukünftige Vertragsverhältnisse allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren. Dabei sind einige Besonderheiten wie Klauselverbote oder Anforderungen an die Veröffentlichung zu beachten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was hinter den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, warum Sie sie benötigen, welche Punkte zwingend hineingehören und welche AGB-Muster sich für Sie eignen können.
Inhaltsverzeichnis |
Was sind AGB und wann sind sie notwendig?
AGB sind vorformulierte Vertragsinhalte, die grundsätzlich für alle Geschäfte mit dem jeweiligen Unternehmen gelten. Individuelle Abreden sind darüber hinaus möglich und haben Vorrang. Was hinsichtlich der AGB zu beachten ist, regeln die §§ 305 bis 310 BGB. Diese gelten übrigens auch für das Arbeitsrecht, speziell für vorformulierte Arbeitsverträge.
Es existiert grundsätzlich keine Pflicht, für das eigene Unternehmen AGB zu erstellen. Wenn keine vorhanden sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon unterliegen viele Unternehmen und vor allem Onlinehändler jedoch umfangreichen Informationspflichten, unter anderem hinsichtlich der Widerrufsbelehrung. AGB zu erstellen ist die beste Möglichkeit, diese Pflichten zu erfüllen.
Aus § 310 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass hinsichtlich der AGB im B2C-Bereich höhere Anforderungen gelten als für B2B-Kunden. Der Grund dafür liegt darin, dass private Verbraucher im Geschäftsverkehr als weniger erfahren und daher schützenswerter gelten. So müssen Sie einen privaten Endverbraucher vor Vertragsschluss auf die AGB hinweisen. Weiterhin gelten für B2C-AGB die Klauselverbote der §§308 und 309 BGB.
Wenn Sie sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden tätig sind, empfiehlt es sich, für beide Fälle separate AGB zu erstellen. AGB-Muster bieten Ihnen Anregungen dafür. Alternativ können Sie auch allgemeine AGB erstellen und gesonderte sowie entsprechend gekennzeichnete Formulierungen für die unterschiedlichen Adressaten einfügen.
Auszug der AGB von Selbststaendigkeit.de
AGB-Muster verwenden oder vom Anwalt AGB erstellen lassen?
Alternativ zur Verwendung von AGB-Mustern und Vorlagen können Sie auch von einem Anwalt Ihre AGB erstellen lassen. Rechtlich sind Sie damit auf der sicheren Seite, denn das AGB-Recht ist nicht ganz einfach und Fehler können nicht nur zu ungültigen Klauseln, sondern auch zu Abmahnungen führen. Weiterhin kann der Rechtsanwalt die AGB individuell an Ihr Unternehmen anpassen und Sie dazu beraten. Das gilt nicht nur für die Formulierung, sondern auch für die Einbindung auf der Website oder generell in den Geschäftsablauf.
Die anwaltliche Leistung verursacht Kosten und vor allem Gründer möchten natürlich jede zusätzliche finanzielle Belastung vermeiden. Ob Sie einen Anwalt beauftragen oder mit einem Muster selbst Ihre AGB erstellen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört, wie gut Sie sich selbst mit dem AGB-Recht auskennen und wie komplex oder individuell Ihr Geschäftsmodell ist. Beachten Sie auch, dass sich gesetzliche Vorschriften ändern können.
Sollten Sie hier einen Beratungsbedarf sehen und sich von einem Anwalt bei der Erstellung Ihrer AGB beraten lassen wollen, dann empfehlen wir Ihnen eines der Angebotspakete von yourxpert.
Hier können Sie individuell aus einem von vier Angeboten wählen, das zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Innerhalb dieser Angebotspakete profitieren Sie mindestens von folgenden Leistungen:
- Kontaktaufnahme durch den Experten, telefonisch oder per E-Mail, zur Vorbesprechung Ihrer AGB
- Erstellung rechtssicherer AGB
- Kostenlose telefonische Erstberatung zur AGB-Erstellung möglich
- Kostenlose Beantwortung von Nachfragen nach der Erstellung der AGB
- Ggf. erforderliche Anpassungen der AGB bis zu Ihrer vollen Zufriedenheit
- Siegel „AGB anwaltlich erstellt“ zur Einbindung auf Ihrer Website
- Erstellung innerhalb von 5 Tagen garantiert
AGB vom Anwalt erstellen lassen
Hinweis: Kopieren Sie AGB niemals von einer anderen Unternehmenswebsite, da Sie damit das Urheberrecht verletzen. AGB-Muster und Vorlagen, die Ihnen gratis oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, dürfen Sie unter Nennung der Quelle natürlich verwenden, wenn Sie eigene AGB erstellen. |
Typische Inhalte der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Inhalte der AGB hängen vom Geschäftsmodell ab. Wenn es um den Verkauf von Produkten geht, ist auf andere Dinge zu achten als bei Dienst- oder Werkverträgen. Darüber hinaus gibt es viele Sonderfälle, zum Beispiel beim Vertrieb von digitalen Inhalten, individualisierten Produkten oder Gebrauchtwaren. Selbst für Blogs, mit denen Sie durch Werbung Geld verdienen, müssen Sie individuelle AGB erstellen.
Wenn Sie gewerblich Waren über eBay oder Amazon Marketplace verkaufen, genügen dafür nicht die allgemeinen AGB dieser Handelsplattformen. Sie müssen eigene AGB erstellen, die an Ihr Angebot angepasst sind. Auch dafür gibt es spezielle AGB-Muster.
Die folgende Tabelle zeigt typische Positionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei einige nur für bestimmte Geschäftsmodelle infrage kommen. Grundsätzlich können Sie mit den AGB alles regeln, was zu einem geschäftlichen Vertrag gehört.
Geltungsbereich und Anbieter | Hier legen Sie fest, wofür die AGB gelten, also beispielsweise für Warenbestellungen in einem Onlineshop, oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen. Führen Sie auch Ihr Unternehmen als Anbieter mit Name, Anschrift und Ansprechpartner sowie gegebenenfalls die Webadresse des Onlineshops auf. Wenn sowohl Unternehmer als auch Endverbraucher zu Ihren Kunden gehören, sind Definitionen dieser Begriffe sinnvoll. |
Vertragsschluss | Formulieren Sie, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Bei Onlineshops ist das nicht unbedingt die Bestellung oder die Bestellbestätigung. Sie können festlegen, dass der Vertrag durch eine separate Auftragsbestätigung, bei Lieferung der Ware oder mit der Bezahlung durch den Kunden geschlossen wird. |
Preise | Informieren Sie darüber, ob die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten und welche Kosten zusätzlich anfallen, zum Beispiel für Verpackung und Transport. Auch die Währung geben Sie hier an. AGB-Muster bieten Ihnen Formulierungshilfe. |
Zahlungsmethoden | Führen Sie alle Bezahlmethoden auf, die Sie akzeptieren, zum Beispiel Rechnung, Lastschrift oder PayPal. Informieren Sie auch darüber, durch welche Methoden zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Nachnahme). Wenn Sie sich in bestimmten Fällen den Vorbehalt sichern möchten, nur gegen Vorkasse zu liefern, formulieren Sie das hier ebenfalls. |
Fälligkeit der Zahlung | Legen Sie fest, dass Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen wurde. So können Sie immer noch individuelle Fristen vereinbaren. |
Zahlungsverzug | Erläutern Sie, nach welchen Fristen Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden und welche Verzugszinsen und Mahngebühren dadurch entstehen. Weisen Sie auch auf das gerichtliche Mahnverfahren als letzten Schritt hin. |
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht | Klären Sie, in welchen Fällen bei Gegenforderungen ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht. Voraussetzung dafür kann die Anerkennung der Forderung oder eine rechtskräftige Feststellung sein. |
Lieferung | Klären Sie Details, zum Beispiel dass Sie nicht zur Lieferung verpflichtet sind, wenn Sie ohne eigene Schuld selbst nicht beliefert worden sind. Weiterhin können Sie festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Liefertermine verbindlich sind. |
Eigentumsvorbehalt | Diese Klausel ist typisch für den Versandhandel. Sie besagt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt. |
Rücksendung | Erläutern Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Rücksendungen zu erfolgen haben und wer die Kosten dafür trägt. Auch dafür halten AGB-Muster geeignete Formulierungen bereit. |
Widerruf | Eine Widerrufsbelehrung ist für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Sie können Sie direkt in den AGB unterbringen oder dort darauf hinweisen. Die Widerrufsfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Ausnahmen, zum Beispiel für individualisierte Artikel, sind möglich. |
Gewährleistung | Als Händler sind Sie gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Die Frist dafür beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate. Formulieren Sie auch, dass die Garantien der Hersteller unabhängig davon gelten. |
Transportschäden | Nehmen Sie als Versandhändler in die AGB auf, dass der Kunde Transportschäden beim Zusteller beanstanden und Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen soll. Die Gewährleistungsansprüche dürfen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden. |
Haftungsausschluss | Hinsichtlich der Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses lässt sich Ihre Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließen. Bei Schäden, welche die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen, ist ein Haftungsausschluss nicht möglich und das müssen die AGB auch vermitteln. Achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf die Formulierung und nutzen Sie als Vorlage ein geeignetes AGB-Muster. |
Nutzungsrechteübertragung | Klauseln zur Nutzungsrechteübertragung beziehen sich hauptsächlich auf Verträge zwischen Urhebern und Verwertern. Obwohl es sich hier in den meisten Fällen um B2B-Verträge handelt, dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden. Wenn es bei Ihrem Geschäftsmodell auch um Nutzungsrechte geht, sollten Sie ein speziell dafür konzipiertes AGB-Muster verwenden. |
Mitwirkungspflichten | Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen ist es erforderlich, dass Sie die Mitwirkungspflichten des Kunden regeln. Zum Beispiel müssen Handwerker angemessene Arbeitsbedingungen inklusive notwendiger Strom- und Wasseranschlüsse vorfinden. Berater brauchen Zugang zu allen wichtigen Informationen. |
Abnahme durch den Kunden | Bei Werkverträgen, zum Beispiel bei Handwerksleistungen, ist es empfehlenswert, die Modalitäten der Abnahme durch den Kunden zu vereinbaren. Dazu gehören die Abnahmefrist und auch die Festlegung, dass geringfügige Mängel nicht zur Verweigerung der Abnahme führen dürfen. |
Geheimhaltung | Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen können Geheimhaltungsvereinbarungen sinnvoll sein, vor allem wenn Einblicke in Betriebsgeheimnisse möglich sind. Auch der Datenschutz kann eine solche Regelung erfordern. |
Schlichtungsverfahren | Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie in Ihren AGB darüber informieren, ob Sie verpflichtet oder dazu bereit sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn das der Fall ist, nennen Sie zusätzlich die Anschrift und Webadresse Ihrer Streitbeilegungsstelle. |
Schlussbestimmungen | Zu den Schlussbestimmungen gehören die salvatorische Klausel und der Hinweis, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Wenn Sie hier auch den Gerichtsstand angeben, achten Sie auf den Zusatz, dass sich diese Bestimmung nur auf Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bezieht. |
Download-Tipps: AGB-Muster für Onlineshops und Dienstleistungen
Der Erwerb einer AGB-Vorlage hilft Ihnen dabei, wenn Sie Ihre AGB erstellen. Für Onlineshops und Dienstleistungsbetriebe empfehlen wir Ihnen die folgenden zwei AGB-Muster in Word.
Hier erhalten Sie hochwertige Vorlagen, mit denen Sie in puncto Rechtssicherheit auf der sicheren Seite sind. Beide Vorlagen können Sie Punkt für Punkt durchgehen und bei Bedarf individuell anpassen.
AGB-Vorlage für Online Shops (B2C)
Insbesondere bei Internetgeschäften sollten Sie beachten, dass Ihre Ein- und Verkäufe auf einer sicheren und aktuellen Vertragsbasis fußen. Ohne entsprechende AGB ist dies kaum möglich.
Mit diesem AGB-Muster für den Handel mit Gütern im Internet treffen Sie klare Vereinbarungen für Geschäfte zwischen Kunden und Unternehmern. Sie können diese AGB einfach Ihrem persönlichen Angebot anpassen und auf Ihrer Website veröffentlichen.
AGB-Vorlage für Dienstleistungen
Die einzelnen Punkte für jeden Dienstleistungsvertrag neu zu gestalten, ist aufwendig. Gleichzeitig wird dadurch nicht gewährleistet, dass jedes Vertragsverhältnis den gleichen Bedingungen unterliegt.
Mit diesem Muster gehen Sie auf Nummer sicher und regeln bei Ihren AGB für ein Dienstleistungsunternehmen alle Fragen der Vergütung, der Haftung und der Gewährleistung.
Weitere AGB-Vorlagen und Generatoren
Die folgende Tabelle führt einige Quellen auf, die Ihnen nützlich sein können, wenn Sie Ihre AGB erstellen. Das sind zum einen kostenfreie und kostenpflichtige AGB-Muster als PDF- oder Word-Datei, auch für spezielle Geschäftsformen. Zum anderen stehen Ihnen auch Generatoren zur Verfügung, mit denen sich eine AGB-Vorlage nach Ihren individuellen Eingaben erstellen lässt.
Inhalt und Quelle | Format mit Link | Kosten |
---|---|---|
Allgemeiner Onlineshop (bevh) | kostenfrei | |
Online-Apotheke (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Downloads (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Lebensmittel (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshop für Textilien (bevh) | kostenfrei | |
Onlineshops (Advocado) | Generator | kostenfrei |
B2C-AGB für Handwerksbetriebe (handwerk-magazin) | kostenfrei | |
Allgemeines Muster (horak.rechtsanwälte) | Online-Muster | kostenfrei |
Muster für Onlineshops (Website Tutor) | Online-Muster | kostenfrei |
Online-Versandhandel (agb.de) | Generator | kostenfrei |
Onlineshops, auch andere Rechtstexte (Trusted Shops) | Generator | kostenfrei |
AGB und andere Rechtstexte inkl. Schnittstelle zur Einbindung und Serviceleistungen (Händlerbund) | Generator | kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich |
Zahlreiche spezielle Muster (Liesegang & Partner) | Word | kostenpflichtig |
Onlineshop oder eBay (Liesegang & Partner) | Generator | kostenpflichtig |
Onlineshop für Waren oder Software (Smartlaw) | Generator | kostenpflichtig |
Onlineshop für Waren oder Dienstleistungen oder beides (Wonder.Legal) | Generator | kostenpflichtig |
Häufige Fragen zu den AGB
- Kann ich meine AGB selbst schreiben?
Das ist erlaubt, aber nur bei einem einfachen Geschäftsmodell und juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet empfehlenswert. Denn um rechtssichere AGB zu erstellen, müssen Sie einige individuelle Besonderheiten und Stolpersteine beachten. - Wie müssen AGB in eine Website eingebunden sein?
Sofern Sie AGB haben, muss der Vertragspartner die Möglichkeit haben, diese ohne Probleme zur Kenntnis zu nehmen. Sie sollten demnach gut sichtbar verlinkt werden. Im B2C-Bereich ist es zusätzlich erforderlich, den Kunden noch vor dem Vertragsschluss aktiv darauf hinzuweisen. Bei Onlineshops bestätigt der Kunde deshalb üblicherweise noch vor dem Kauf, dass er die AGB gelesen hat. - Wo nutze ich die AGB außer auf der Website?
Als Anlage zu einem Vertragsangebot werden die AGB häufig schriftlich oder per E-Mail mitgesendet. Oft stehen sie auf der Rückseite von Schriftstücken wie Verträgen oder Bestellformularen. In Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr müssen sie gut erkennbar aushängen oder -liegen. - Ist es Pflicht, für einen Onlineversand AGB zu erstellen?
Nein, aber für den Onlinehandel bestehen bestimmte Informationspflichten gemäß BGB und EGBGB. Diese Hinweise werden zwar in der Praxis häufig in die AGB integriert, können aber auch unabhängig davon vermittelt werden. - Wann ist eine AGB-Erstellung verpflichtend?
Kein Unternehmen ist zur Erstellung verpflichtet. Wenn keine AGB vorhanden sind, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen, die hauptsächlich im BGB und HGB zu finden sind. - Was kostet es, wenn Sie von einem Anwalt Ihre AGB erstellen lassen?
Je nach Komplexität des Geschäftsmodells liegt die Spanne etwa zwischen 200 und 1.000 €. Einige Kanzleien bieten auch die abschließende Prüfung von AGB an, die Sie selbst erstellt haben, gegebenenfalls mit einem Muster oder Generator. - Wie viel kostet es, die AGB durch einen Generator erstellen zu lassen?
Es gibt kostenfreie Angebote, aber auch kostenpflichtige in einer Preisspanne zwischen 20 und 50 € oder in Verbindung mit einer Mitgliedschaft bzw. einem Abonnement inklusive zusätzlichen Leistungen. Mitunter können auch die AGB gratis erstellt werden, aber für die nachträgliche anwaltliche Überprüfung fallen Kosten an. - Woher weiß ich, ob die Inhalte der Muster-AGB ausreichend sind?
Dafür gibt es keine Garantie. Aber relativ sicher können Sie sein, wenn das Muster auf Ihr spezielles Geschäftsmodell zugeschnitten ist. - Welches Risiko besteht bei der Nutzung von Muster-AGB?
Es können Fehler auftreten, wenn das Muster nicht hundertprozentig zu Ihrem Unternehmen passt. Diese haben möglicherweise Nachteile gegenüber Ihren Vertragspartnern zur Folge oder führen zu unzulässigen Klauseln, wegen denen Sie von Verbraucherschützern oder Wettbewerbern abgemahnt werden können. - Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?
Ja, er ist auch ohne AGB gültig. AGB zu erstellen, ist eine Option mit mehreren Vorteilen, aber keine Pflicht. - Was passiert, wenn ich keine AGB habe?
Dann gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die im Wesentlichen im BGB, EGBGB und HGB zu finden sind. - Was darf nicht in den AGB stehen?
Generell dürfen dort keine Klauseln stehen, die intransparent, missverständlich oder unüblich und deshalb überraschend sind, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Detaillierte Klauselverbote für den B2C-Bereich sind in den §§ 308 und 309 BGB definiert. - Wann sind AGB unwirksam?
Die gesamten AGB sind verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden, das heißt, wenn der Vertragspartner nicht rechtzeitig Gelegenheit zur Kenntnisnahme erhält. Falls nur einzelne Klauseln unzulässig sind, bleiben die sonstigen AGB wirksam. - Reichen AGB in deutscher Sprache aus?
Wenn Sie ausschließlich auf dem deutschsprachigen Markt agieren, genügen AGB in deutscher Sprache. Bei internationalen Vertragspartnern sollten sie auch in einer englischsprachigen Version oder in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein. Falls Sie Ihre Webseite in mehreren Fremdsprachen anbieten, sind auch jeweils AGB in diesen Sprachen erforderlich. - Was ist bei Geschäften mit ausländischen Vertragspartnern zu beachten?
Stellen Sie die AGB in Englisch oder in der jeweiligen Sprache Ihrer Vertragspartner zur Verfügung. Beachten Sie aber auch, dass sich die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der AGB in anderen Ländern von denen in Deutschland unterscheiden können. Die Beratung durch einen auf internationale AGB spezialisierten Anwalt ist deshalb empfehlenswert. - Welche Unterschiede gibt es zwischen den AGB für B2B und B2C?
Im B2C-Bereich sind die Anforderungen an die AGB höher als gegenüber Geschäftskunden. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sie einen privaten Verbraucher vor dem Vertragsabschluss separat auf die AGB hinweisen müssen, was gegenüber Geschäftskunden nicht unbedingt notwendig ist. Weiterhin gelten auch nur für B2C-Kunden die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB. - Was gilt, wenn sich die AGB zweier B2B-Geschäftspartner widersprechen?
Solche kollidierenden AGB kommen nicht zur Anwendung, sondern stattdessen die gesetzlichen Regelungen oder individuelle Vereinbarungen. Es bleiben aber alle Klauseln gültig, die sich nicht widersprechen.
Kostenlose telefonische Erstberatung zur AGB Erstellung
Fazit: AGB-Recht mit einigen Fallstricken
Es ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, AGB zu erstellen. Damit werden einerseits wichtige Informationspflichten erfüllt und andererseits Vertragsbeziehungen vereinfacht. Für B2C-Geschäftsbeziehungen greifen stärkere gesetzliche Regulierungen als im B2B-Bereich.
Wenn Sie AGB erstellen, müssen diese jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte AGB können im schlimmsten Fall Abmahnungen zur Folge haben, wenn sie ungültige Klauseln enthalten oder wenn Pflichtangaben fehlen. Falls Sie sich unsicher sind oder ein weniger standardisiertes Geschäftsmodell betreiben, ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.