Gründungszuschuss beantragen: Fragen und Antworten auf einen Blick + Schritt-für-Schritt-Anleitung

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 23 Februar, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie erhalten Arbeitslosengeld I und ziehen eine berufliche Selbstständigkeit in Betracht? Dabei kann der Gründungszuschuss Starthilfe leisten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie die Förderung beantragen. Zusätzlich erläutern FAQ-Antworten wichtige Details und Sie lernen einige weitere Fördermöglichkeiten für Gründer kennen.  

Schnellcheck Gründungszuschuss – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sie möchten aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und mehr zum Gründungszuschuss wissen? Dabei tauchen oft folgende Fragen auf:

  • Wer hat einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?
    Einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt es nicht. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld I / ALG I.
  • Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
    Er entspricht in den ersten 6 Monaten Ihrem Arbeitslosengeld zuzüglich 300 € und beträgt in den folgenden 9 Monaten, falls er weiter gewährt wird, nur noch 300 €.
  • Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
    Nein, den Gründungszuschuss müssen Sie – selbst beim Scheitern Ihrer Gründung – nicht zurückzahlen.
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Erfahren Sie im nächsten Abschnitt, welche Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses gegeben sein müssen.

Voraussetzungen für die Förderung durch den Gründungszuschuss

Ob Sie den Gründungszuschuss erhalten, liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt sein:

  • Anspruch auf ALG I
    Zum Zeitpunkt der Gründung muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld I seit wenigstens einem Tag und mindestens noch für weitere 150 Tage bestehen.
  • Hauptberuflichkeit
    Die geförderte Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, d.h. Sie investieren dafür mindestens 15 Stunden pro Woche und gehen keiner weiteren Erwerbsarbeit in größerem Umfang nach.
  • Tragfähiges Gründungskonzept
    Sie brauchen ein ausgereiftes Gründungskonzept, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. Mit den Einnahmen sollen Sie Ihren Lebensunterhalt dauerhaft decken können.
  • Persönliche und fachliche Eignung
    Sie müssen die für eine langfristig erfolgreiche Selbstständigkeit notwendigen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie Ihre persönliche Eignung als Gründer nachweisen können.
  • Abstand zu früherer Gründungszuschuss-Förderung
    Falls Sie den Zuschuss schon einmal bezogen haben, die Gründung aber gescheitert ist, müssen seit dem Ende der Förderung mindestens 24 Monate vergangen sein.
  • Vermittlung hat Vorrang
    Der Gründungszuschuss soll grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die Vermittlung einer geeigneten Stelle auf dem Arbeitsmarkt aktuell nicht möglich ist. Das liegt wiederum bis zu einem gewissen Grad im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Bundesagentur für Arbeit.

Tipp:

Wichtig ist die gute Vorbereitung des Antrags. Dann steigen Ihre Chancen auf eine Bewilligung.

Gründungszuschuss: Dauer und Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird maximal 15 Monate lang gezahlt. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen, deren Dauer nicht durch den noch verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld begrenzt wird. Sobald Sie jedoch das Alter für die Regelaltersrente erreichen, werden die Zahlungen eingestellt.

1. Phase – 6 Monate

Sie bekommen 6 Monate lang Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld. Zusätzlich erhalten Sie monatlich eine Pauschale von 300 Euro, die für die soziale Absicherung gedacht ist. Denn mit Beginn der Selbstständigkeit sind Sie nicht mehr über die Agentur für Arbeit kranken- und rentenversichert.

2. Phase – 9 Monate

Für Phase 2 müssen Sie die Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit erneut beantragen und dafür nachweisen, dass Sie Ihrer Selbstständigkeit hauptberuflich nachgehen. Weiterhin wird geprüft, inwiefern sich Ihr Konzept in der ersten Periode bewährt hat, und was Sie für die Zukunft planen. Wenn die Förderung weiterhin bewilligt wird, erhalten Sie 9 Monate lang nur noch die Pauschale von 300 Euro.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ihr Weg zum Gründungszuschuss

Einen Gründungszuschusses zu beantragen, ist relativ aufwendig, aber dennoch lohnenswert. Gehen Sie systematisch vor und achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt für Ihren Antrag. Folgende Schritte haben sich bewährt:

1. Businessplan erarbeiten

Für Ihre berufliche Selbstständigkeit sollten Sie zur eigenen Orientierung und für die Beantragung von Fördermitteln und Krediten einen Businessplan erstellen. Es bietet sich an, zur Unterstützung eine Beratung für Existenzgründer zu nutzen, für die Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ebenfalls eine Förderung von der Agentur für Arbeit erhalten können. Für den Antrag auf den Gründungszuschuss brauchen Sie keinen vollständigen Businessplan, sondern nur die aussagekräftige Beschreibung des Geschäftskonzepts, den Kapital- und Finanzierungsplan sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

2. Antragsformular persönlich abholen

Sie müssen persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner. Dort besprechen Sie Ihr Vorhaben, und wenn keine Einwände bestehen, erhalten Sie das Antragsformular. Es ist wichtig, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell gegründet haben.

3. Lebenslauf aktualisieren

Ihr Lebenslauf gehört zu den Anlagen für die Anforderung einer Tragfähigkeitsbescheinigung, die Sie wiederum für die Beantragung des Gründungszuschusses brauchen. Besonders wichtig ist es, dass Sie neue Berufserfahrungen und absolvierte Weiterbildungen mit aufnehmen.

4. Nachweise fachlicher Qualifikationen zusammenstellen

Stellen Sie alle Zeugnisse und Nachweise für Weiterbildungen zusammen, die im Hinblick auf Ihre Existenzgründung wichtig sind. Denn diese müssen Sie sowohl der fachkundigen Stelle vorlegen, die Ihr Konzept auf Tragfähigkeit prüft (siehe Punkt 6), als auch der Agentur für Arbeit mit dem Antrag auf den Gründungszuschuss (siehe Punkt 9).

Neben den Ausbildungs- oder Studienzeugnissen gehören Nachweise über betriebliche, von der Arbeitsagentur angebotene oder privat organisierte Weiterbildungen dazu. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Ansprechpartner, welche Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet werden. In seinem Ermessen liegt es auch, Sie zur Teilnahme an einem Existenzgründerseminar zu verpflichten. Das ist häufig der Fall, wenn es noch an Gründerwissen und betriebswirtschaftlichem Know-how fehlt.

5. Feedback einholen

Legen Sie Ihren Businessplan erfahrenen Freunden oder Bekannten bzw. einem Gründungsberater vor und holen Sie Feedback zu Ihrer Geschäftsidee ein. Eventuell erhalten Sie dadurch wertvolle Hinweise, an die Sie selbst noch nicht gedacht haben. Wenn Sie zur Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit ein Gründercoaching in Anspruch genommen haben, hatten Sie diese Möglichkeit bereits.

6. Tragfähigkeitsbescheinigung anfordern

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Geeignete Ansprechpartner sind z. B. die IHK, die Handwerkskammer oder ein Fachverband. Ebenso dürfen viele Unternehmensberater die Bescheinigung ausstellen, weshalb Sie die diese auch im Rahmen eines Gründercoachings erhalten können.

Das Formular für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle gehört als Anlage zu Ihrem Antrag für den Gründungszuschuss. Die 1. Seite füllen Sie selbst aus. Mit dieser fordern Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle an. Dort ist auch aufgeführt, welche Anlagen Sie beifügen müssen, und zwar:

  • aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf inklusive der Zeugnisse und Befähigungsnachweise
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • gegebenenfalls Begründung der letzten Geschäftsaufgabe

Die 2. Seite ist die Stellungnahme an sich, die von den fachkundigen Stellen ausgefüllt wird.

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Schritt 7: Unternehmen anmelden

Wenn Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, stehen die Chancen für eine Bewilligung des Gründungszuschusses gut. Daher können Sie jetzt Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt bzw. als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben möchten, holen Sie vorher die entsprechenden Genehmigungen bzw. Konzessionen ein. Bestimmte Handwerksbetriebe müssen zudem in der Handwerksrolle eingetragen werden.

Schritt 8: Antrag ausfüllen

In das Formular für den Gründungszuschuss tragen Sie zunächst einige allgemeine Informationen zum Gründungsvorhaben wie das Datum, die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit und den Ort ein. Beachten Sie darüber hinaus folgende Tipps:

  • Mit den auf den allgemeinen Teil folgenden Fragen soll eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen werden. Von einer echten Selbstständigkeit kann ausgegangen werden, wenn Sie weder von einem Auftraggeber abhängig noch in seine Organisation eingebunden sind, selbst unternehmerisches Risiko tragen und einen eigenen Marktauftritt haben.
  • Danach geht es um den hauptberuflichen Charakter Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dieser ist gegeben, wenn Sie dafür pro Woche mindestens 15 Stunden aufwenden und für einen eventuellen Nebenerwerb weniger als 15 Stunden. Im Normalfall müssen Sie jedoch vor allem in der Gründungsphase deutlich mehr als 40 Wochenstunden in Ihre Selbstständigkeit investieren, was Sie auch so angeben sollten.
  • Als Bankverbindung tragen Sie die Nummer Ihres Privatkontos ein, da der Gründungszuschuss für die Deckung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist.
  • Das Formular enthält weiterhin eine Anlage zur Begründung der Förderung. Erläutern Sie anhand konkreter Zahlen aus der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und Ihren Lebenshaltungskosten, warum die Einnahmen in den ersten 6 Monaten nach der Existenzgründung noch nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, in Zukunft aber voraussichtlich genügen werden. Diese Begründung können Sie auch als Anlage beifügen.

Schritt 9: Unterlagen zusammenstellen und abgeben

Welche Anlagen Sie dem Antrag beilegen müssen, ist auf dem Formular angegeben. Das sind im Einzelnen:

  • Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit
  • Belege über fachliche und unternehmerische Qualifikationen
  • Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. als Freiberufler beim Finanzamt
  • ggf. Bestätigung der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
  • Anlage zur Begründung der Förderung inkl. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Schritt 10: Gründungszuschuss für Phase 2 beantragen

Denken Sie daran, den Zuschuss auch für die Phase 2 rechtzeitig zu beantragen. Der Entscheidung liegen hauptsächlich Ihre Einnahmen und Ausgaben zugrunde. Darüber hinaus sollten Sie eine aktive Unternehmertätigkeit nachweisen können, wofür Sie z. B. die Teilnahme an Messen, Vertragsverhandlungen oder ähnliche Aktivitäten protokollieren können.

FAQ Gründungszuschuss – die wichtigsten Fragen und deren Antworten

Sie haben noch Fragen zum Gründungszuschuss? Die folgenden FAQ-Antworten liefern weitere wichtige Details.

1. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss?

2. Wo und wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

3. Was ist, wenn mein Gründungsvorhaben scheitert?

4. Erhalte ich den Gründungszuschuss, wenn ich selbst gekündigt habe oder nur, wenn mir gekündigt wurde?

5. Welche Rolle spielt die Rechtsform für den Gründungszuschuss?

6. Wie bin ich krankenversichert, wenn ich den Gründungszuschuss beziehe?

7. Kann ich den Gründungszuschuss auch als ALG-II-Empfänger beantragen?

8. Wie schreibe ich einen Businessplan für den Gründungszuschuss?

9. Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

10. Darf ich bei Bezug des Gründungszuschusses nebenher dazuverdienen?

11. Darf ich Aus- und Weiterbildungen besuchen, während ich den Gründungszuschuss beantrage?

12. Wann muss ich meinem Sachbearbeiter mitteilen, dass ich den Gründungszuschuss beantragen will?

13. Muss ich mich trotzdem auf vorgeschlagene Stellenausschreibungen bewerben, wenn ich den Gründungszuschuss beantragen will?

14. Wie viel Geld erhält man minimal beim Gründungszuschuss?

15. Wie viel Geld erhält man maximal beim Gründungszuschuss?

Gründungszuschuss abgelehnt – welche Alternativen habe ich jetzt?

Lassen Sie sich noch vor der Beantragung des Gründungszuschusses einen AVGS ausstellen und nutzen Sie diesen für ein Gründercoaching, um Ihre Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen.

Falls der Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit dennoch abgelehnt wurde, oder auch ergänzend dazu, gibt es für Gründer aus der Arbeitslosigkeit noch weitere Fördermöglichkeiten. Der Zuschuss des BAFA für die Beratung von Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie die günstigen Finanzierungslösungen der KfW können bundesweit in Anspruch genommen werden.

Informieren Sie sich auch über die speziellen Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland. Das sind zum einen günstige Kredite und Bürgschaften der Landesbanken. Zum anderen gibt es länderspezifische Zuschüsse für das Vorgründungscoaching, falls Sie keinen AVGS erhalten oder diesen anderweitig verwendet haben.

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Fazit: Gründungszuschuss rechtzeitig beantragen

Der Gründungszuschuss ist eine attraktive Fördermöglichkeit von der Agentur für Arbeit, die sich an Gründungswillige richtet, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Sprechen Sie noch vor der offiziellen Gründung persönlich bei der Arbeitsagentur vor und berichten Sie von Ihrem Vorhaben einer Existenzgründung. Unabhängig davon ist es empfehlenswert, vorher ein Gründercoaching zu absolvieren, wofür Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nutzen können.


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