Selbstständig als Tagesmutter? Möglichkeiten und Tipps

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 30 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Jede Idee, sich selbstständig zu machen, sollte mit ehrlichen Überlegungen zu den Ausgangsbedingungen einhergehen. Das heißt, dass all jene, die mit der Idee liebäugeln, sich als Tagesmutter selbstständig zu machen, nicht nur ihre Motivation auf den Prüfstand stellen sollten, sondern auch fachliche und persönliche Voraussetzungen, Rechtliches und etwaige Versicherungen. Wissenswertes rund ums Thema Selbstständigkeit als Tagesmutter, hält dieser Beitrag vor.  

Die Marktlage ist gut: Kinderbetreuung wird immer wichtiger

Wer einen Blick in die Presse wirft, merkt schnell: Kindertagesstätten schießen überall aus dem Boden. Sie sollen die Infrastruktur dafür bilden, was seitens der Politik jungen Familien versprochen wurde: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch Theorie und Praxis klaffen hier oftmals gehörig auseinander, denn selbst wenn neue Krippen und Kindergärten gebaut werden, löst das noch lange nicht die Belegungsengpässe, mit denen Eltern oftmals konfrontiert werden.

Wer sich also nicht rechtzeitig um einen Betreuungsplatz kümmert (und rechtzeitig bedeutet in Großstädten heute sogar schon, einen Krippenplatz zu reservieren, bevor die Frau entbunden hat), der muss nach Alternativen suchen. Tagesmütter sind und bleiben eine gute Alternative und der Bedarf an gut qualifizierten Betreuungskräften, die deutlich individueller mit dem Nachwuchs umgehen können als die pädagogischen Angestellten in einer Regeleinrichtung, sind gefragt. Wie groß der Bedarf ist, zeigt ein Blick auf die lange Liste an Tagesmutter-Gesuchen.

Diese Rahmenbedingungen in puncto Raumgröße und Ausstattung sind wichtig

Bei der Standortwahl ist eine detaillierte Standortanalyse im Vorfeld wichtig, allerdings weniger aufgrund des Bedarfs, sondern vielmehr aufgrund der logistischen Möglichkeiten, die der Standort bieten sollte. Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, sollte gut erreichbar sein und Platz haben. Platz bedeutet, dass der zur Verfügung stehende Raum den Kindern angepasst sein muss, die zu betreuen sind.

Als Faustregel gilt: Kleineren Kindern muss ein Ort zum Schlafen bereitstehen. Das bedeutet zwar mitunter einen höheren Aufwand für die Tagesmutter bzw. umfassendere Ansprüche an die Raumsituation, aber auch einen größeren Kundenkreis, denn viele junge Eltern reservieren sich nicht schon Monate vor der Schwangerschaft einen Krippenplatz, sondern werden erst mit dem Ultraschallbild in Händen mit dem Problem konfrontiert, dass erst in einigen Jahren ein Betreuungsplatz im Ort zur Verfügung steht.

Darüber hinaus müssen Babysitter ausreichend Raum zum Spielen zur Verfügung stellen. Auch Spielmaterialien sowie Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten sind mittlerweile zwingend vorgeschrieben, um sich als Tagesmutter überhaupt selbstständig machen zu können. Darüber hinaus sind unfallverhütende Maßnahmen und Hygienestandards Pflicht.

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Wer heutzutage Tagesmutter wird, übernimmt einen Auftrag. Es geht nicht nur darum, die Kinder zu betreuen, sondern auch darum, sie altersgerecht zu fördern, pixabay.com © picjumbo (CC0 Public Domain)

Zwischen Kinderliebe und Berufswunsch: Voraussetzungen ehrlich beleuchten

Es gibt nichts Schlimmeres für alle Beteiligten – für Eltern, Kinder und die Tagesmutter – wenn sich eine ambitionierte Frau unter den falschen Voraussetzungen als Babysitter selbstständig macht. Wer selbst Kinder hat, weiß, dass der Nachwuchs das größte Geschenk aber eine nicht minder große Herausforderung darstellt, die es tagtäglich aufs Neue zu meistern gilt. Deswegen müssen potentielle Tagesmütter sich vor dem Sprung in die Selbstständigkeit selbst auf den Prüfstand stellen und ehrlich die folgenden Fragen beantworten:

  • Ist die Motivation, Kinder zu betreuen und altersgerecht zu fördern, langfristig vorhanden? Die Selbstständigkeit als Babysitter sollte inhaltlich langfristig angelegt werden, denn eine Tagesmutter ist auch eine Bezugsperson, die nicht etwa mit Waren im Regal, sondern mit kleinen Menschen zu tun hat.
  • Sind die Fähigkeiten und Voraussetzungen gegeben, fremde Kinder nicht nur nach bestem Wissen und Gewissen, sondern auch unter den rechtlichen Vorgaben zu betreuen? Das bedeutet, dass nicht nur Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren sind, sondern auch administrative Aufgaben zu bewerkstelligen sind, wie etwa Dokumentationspflichten.

Mit Blick auf die Voraussetzungen, um Babysitter zu werden, gilt: Eine Pflegeerlaubnis ist die Grundausstattung jeder Babysitter. Die Regelungen, um diese zu erhalten, sind in jedem Bundesland Deutschlands unterschiedlich. Grundsätzliches ist im Sozialgesetzbuch dokumentiert. Dort steht geschrieben, dass das Jugendamt die Pflegeerlaubnis erteilt. Wer Tagesmutter werden möchte, bekommt diese, wenn die angebotene Betreuungsleistung offiziell vergütet wird (ansonsten ist es ein Babysitter-Job ohne rechtliche Grundlage). Die Arbeitszeit muss über 15 Wochenstunden liegen, die Tätigkeit als Babysitter muss mindestens drei Monate lang ausgeführt werden. Die Betreuung der Kinder findet nicht etwa bei den Eltern zuhause statt. Maximal dürfen fünf Kinder von einer Babysitter betreut werden.

Die Ausbildung zur Tagesmutter umfasst 160 Stunden. Die Inhalte, die darin vermittelt werden, obliegen den einzelnen Bundesländern. In aller Regel jedoch erfolgt eine berufspraktische Qualifizierung inklusive einem Erste-Hilfe-Kurs.

Verdienst, Steuern und Versicherungen

Tagesmütter müssen kein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden, sondern können freiberuflich tätig sein. Der Steuerpflicht unterliegen sie dennoch. In Bezug auf die Buchführung reicht hier in der Regel eine einfache Einnahmenüberschussrechnung aus.

Experten empfehlen werdenden Babysitter, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für eben diese Tätigkeit abzuschließen. Im Falle eines Unfalls würde die Landes-Unfallversicherung nur dann aufkommen, wenn eine offizielle Pflegeerlaubnis vorliegt. Der Abschluss weiterer Versicherungen ist natürlich zu prüfen.

Bezüglich der Verdienstoptionen gibt es kaum Grundregeln. Allerdings zeigen Erhebungen, dass ein Stundensatz pro Kind zwischen drei und sieben Euro liegt. Bei fünf möglichen Kindern, die zeitgleich betreut werden können, beläuft sich der Stundenlohn auf 15 bis 35 Euro.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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