Selbstständig als Arzt – Welche Versicherungen sind unabdingbar?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 14 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Sobald die Approbation in der Tasche ist, denken viele Ärzte über die Eröffnung einer eigenen Praxis nach. Doch in Deutschland ist der Weg in die Selbstständigkeit, insbesondere für Ärzte, mit einigen Überlegungen verbunden, die man im Vorhinein gewissenhaft überprüfen sollte. Gerade dem versicherungstechnischen Aspekt wird häufig zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Wer sich als Arzt selbstständig machen möchte, sollte sich von Beginn an bestmöglich gegen existenzielle Risiken absichern. Dazu gehört insbesondere ein individuell angepasster Versicherungsschutz.  

Welche Besonderheiten gibt es?

Ein Arzt hat aufgrund der Art seines Berufes in vielerlei Hinsicht ein größeres Berufsrisiko als andere Berufsgruppen zu tragen. Die Arbeit als Arzt birgt zahlreiche Risiken, sowohl im Bereich Behandlungs- und Therapie-bezogene Schäden, wie auch im Bereich Personen-, Sach- und Eigenschäden. Die ersten beiden Bereiche sind unmittelbar mit der ärztlichen Tätigkeit verbunden, wer als selbstständiger Arzt mit eigenen Praxisräumen und Mitarbeitern auf Nummer sicher gehen will, kommt an einer separaten Versicherung für Personen-, Sach- und Eigenschäden nicht umher. Was sollte man hier also beachten?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wer als Arzt beispielsweise einem Patienten, durch falsche Beratung einen finanziellen Schaden zufügt, kann schnell mit hohen Regressansprüchen konfrontiert werden. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sorgt in solchen Fällen dafür, dass der jeweilige Arzt nicht selber auf diesen Kosten sitzen bleibt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

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Selbstständig als Arzt – Welche Versicherungen sind unabdingbar, Selbststaendigkeit.de

Spezialfall Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört für Ärzten und Medizinern zu den Standardabsicherungen. Eine solche Versicherung greift immer dann, wenn Patienten Schadensersatzansprüche im Personen-, Sach- oder Vermögensschadensbereich geltend machen, die unmittelbar oder indirekt im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Der Versicherer prüft im individuellen Einzelfall die Forderungen aufgrund der jeweiligen Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Darüber hinaus leistet der Versicherer in berechtigten Fällen einer Schadensersatzforderung finanzielle Entschädigung und schützt den versicherten Arzt somit vor Vermögensverlusten.

  • Bei einem Sach- oder Personenschaden, der auf die ärztliche Tätigkeit zurückzuführen ist greift die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
  • Auch außerdienstliches Risiko, beispielsweise erste Hilfe Leistungen oder Behandlungen im Bekanntenkreis sind abgesichert
  • Wird die Arbeit freiberuflich ausgeübt greift die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ebenfalls
  • Bei einer eigenen Niederlassung sind auch die Praxisangestellten über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert
  • Auch bei unerlaubten Handlungen während des Studiums kann eine entsprechende Versicherung Haftung übernehmen

Worauf kommt es bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte an?

Meist ist man als Mediziner während des Studiums oder auch als Angestellter Assistenzarzt über das Krankenhaus abgesichert. Bei niedergelassenen Ärzten und Freiberuflern ist ein solcher Versicherungsschutz unabdingbar, um nicht Gefahr zu laufen ernsthafte Vermögensschäden zu erleiden, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Doch auch für angestellte Ärzte kann eine separate Berufshaftpflicht einen wichtigen zusätzlichen Schutz bieten. Wichtig ist vor allem, auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten, eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro sollte hier nicht unterschritten werden. Die Experten von Moneycheck etwa, raten die Deckungssumme gerade bei Ärzten genau zu überprüfen – diese sollte „lieber zu hoch, als zu niedrig sein“. (Quelle: Moneycheck).

Insbesondere bei schwerwiegenden Personenschäden bis hin zur Todesfolge, muss die Versicherungssumme um ein Vielfaches höher ausfallen. Der Versicherungsschutz umfasst meist auch Fahrlässigkeit, wird jedoch Absicht des Arztes festgestellt, wird die Versicherung nicht greifen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist zwar auch gesetzlich vorgeschrieben, die Deckungssummen jedoch nicht. Wie hoch genau die Deckungssumme ausfallen sollte, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, vielmehr ist immer der individuelle Einzelfall zu betrachten und das Risiko abzuwägen. Weiterhin ist zu beachten, dass das Deckungskonzept zu dem jeweiligen Tätigkeitsfeld und den Schwerpunkten des Arztes passt (Quelle: Ärztezeitung).

Geschäftsinhaltsversicherung

Jeder Arzt, der eine eigene Praxis betreibt, sollte eine Geschäftsinhaltsversicherung in Betracht ziehen. Diese umfasst alle Schäden die an eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögensgegenständen entstehen. Versichert sind dabei Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse (Feuer, Wasserschäden, Sturm, Hagel oder auch Einbruch) entstehen.

Zusätzlicher Versicherungsschutz nach Bedarf

Es gibt eine Reihe zusätzlicher Versicherungen über die sich selbstständige Ärzte oder solche die es werden wollen Gedanken machen sollten. Dazu gehört beispielsweise die Lebensversicherung von Anbietern wie diesem oder natürlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Unter Umständen kann auch eine spezielle Versicherung für IT-Geräte in der Praxis sinnvoll sein, gerade wenn sich besonders teure Geräte in der Praxis befinden. Solche Versicherungen werden meist im Rahmen einer Elektronik- und Rechtsschutzversicherung angeboten.

Wie man sieht, gibt es eine Reihe an unterschiedlichen Versicherungsaspekten zu beachten, um das Risiko finanzieller Schäden weitgehend zu minimieren. Es lohnt sich in jedem Fall, den komplexen Bereich Versicherungen genau zu prüfen, bevor man sich als Arzt in die Existenzgründung begibt. Nur mit einem individuell angepassten Versicherungsschutz kann man dem Risiko einer hohen finanziellen Belastung, bis hin zum Vermögensverlust entgegenwirkten.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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