Patent- und Markenrecht: Warum Patent- und Markenschutz von Anfang an wichtig ist

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 Januar, 2024
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Gerade bei frisch gegründeten Unternehmen hat immaterielles Eigentum in Form von Ideen und kreativen Leistungen einen hohen Wert. Jedoch unterschätzen viele Gründer den Wert ihrer geistigen Werke. Sie fokussieren sich anfangs vor allem auf ihr Geschäftsmodell, andere Dinge, wie der Schutz ihres geistigen Eigentums, vernachlässigen sie oftmals. Erfahren Sie in diesem Beitrag von Achim von Michel welche Rolle das Patent- und Markenrecht bei der Unternehmensgründung einnimmt.  

Den Schutz von Patent- und Gebrauchsmustern Ernst nehmen

Opfer von Produktpiraterie gibt es häufiger, als man denkt: Insgesamt werden die jährlichen Schäden, die der Weltwirtschaft dadurch entstehen, auf derzeit 16 bis 25 Mrd. US-Dollar geschätzt. Experten wie Michael Klein, Vertriebschef Deutschland beim US-amerikanischen Entwickler von Patentmanagement-Systemen Anaqua empfehlen darum, dass sich auch junge Unternehmen frühzeitig mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums beschäftigen.

Expertenrat ist dabei seiner Meinung nach unverzichtbar: „Schutzrechte sind eine sehr komplexe Materie. Es gilt darüber hinaus, Fristen zu beachten und Amtsformulare richtig zu verstehen“, betont Michael Klein. Daher sei eine Beratung durch einen Patentanwalt oder einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt oft sinnvoll. „Leider gibt es im deutschen Anmeldeverfahren keine ermäßigten Gebühren für Gründer. Trotzdem lohnt sich Investition in vielen Fällen, denn Patente und andere Schutzrechte gehören zum ‚Kapital‘ eines Unternehmens und können irgendwann sehr viel wert sein“, so Klein.

Schutz durch Patente und Gebrauchsmuster

Doch welche konkreten Maßnahmen kann der Unternehmer zum Schutz seiner immateriellen Werte treffen? Das sicher bekannteste Schutzrecht ist das Patent. Dieses wird erteilt für neuartige technische Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Je nachdem, wo das Patent wirken soll, wird ein unterschiedliches Anmeldeverfahren benötigt. Wenn es nur für den heimischen Markt gelten soll, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dafür zuständig. Aber auch ein europaweiter Schutz ist denkbar, wenn die Erfindung beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingereicht wird.

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Der Nachteil eines Patents sind die relativ hohen Kosten: Neben den Patentgebühren, die in regelmäßigen Abständen neu anfallen, werden bei einem länderübergreifenden Schutzbereich auch umfangreiche Übersetzungen des Patents benötigt, die schnell ins Geld gehen können. Dafür ermöglicht ein Patent aber umfangreichen Schutz für bis zu 20 Jahre. Wenn man es günstig haben will und selber recherchiert, selber das Patent schreibt und anmeldet, gibt es ein deutsches Patent im günstigsten Fall schon ab 390 Euro. Bei komplexen Anmeldungen macht jedoch meist eine professionelle Beratung durch einen Patentanwalt Sinn, dann ist mit Kosten ab ca. 5.000 Euro für ein deutsches Patent zu rechnen. Diese können aber auch – je nach Komplexität der Erfindung und der Dauer des Verfahrens – höher liegen.

Welche Gebühren genau bei einer Patentanmeldung anfallen und viele weitere Informationen finden Sie auch bei den Websites der jeweiligen Patentämter EPA und DPMA.

Eine Alternative zum Patent, die auch viele Start-Ups gerne wählen, ist der „Gebrauchsmusterschutz“. Das Gebrauchsmuster ähnelt dem Patent, eine umfassende Prüfung der Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit) wird jedoch vom Patentamt nicht vorgenommen. Um möglichen Konflikten mit anderen Rechteinhabern im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, sollte der Anmelder deshalb diese Prüfung bereits durchgeführt haben. Im Gegensatz zum Patent hält der Gebrauchsmusterschutz höchstens zehn Jahre. Außerdem eignet er sich nicht für internationalen Schutz, denn nicht alle Staaten erkennen Gebrauchsmuster an. Aus diesem Grund nimmt auch das Europäische Patentamt keine Anmeldungen für Gebrauchsmuster entgegen. Ein Vorteil gegenüber dem Patent ist aber die kürzere Dauer bis zur Erteilung. Aufgrund des deutlich reduzierten Prüfungsaufwands wird ein Gebrauchsmuster deutlich schneller erteilt als ein Patent, das frühestens nach 18 Monaten, oft aber erst sehr viel später erteilt wird.

Auch Marken und Produktdesigns lassen sich schützen

Drittens können Gründer den Auftritt des Unternehmens über den Markenschutz vor Kopien sichern. Als Marke geschützt werden können dabei alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dieses Prinzip schützt also vor allem Logos, Wortmarken und andere grafische Identifikationsmerkmale von Unternehmen und Produkten. Auch hier prüft das zuständige Patentamt ganz genau die Einzigartigkeit der eingereichten Marke, bevor diese in das Markenregister eingetragen wird. Für Unternehmen auf internationalen Märkten ist auch internationaler Markenschutz möglich, beispielsweise über die World Intellectual Property Organization (WIPO).

Zudem kann man das Design eines Produktes vor Nachahmern schützen. So kann man sich mit einem Geschmacksmuster für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren die Rechte an einem Produktdesign sichern. Die Kriterien hierfür sind, dass das eingereichte Design „neu ist und Eigenart hat“ (§ 2 Geschmacksmustergesetz). Da wie beim Gebrauchsmuster auch beim Geschmacksmuster nicht geprüft wird, ob mit der Anmeldung ältere Schutzrechte verletzt werden, entscheidet hier im Streitfall ein Zivilgericht.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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