Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung beantragen – so geht’s!

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 27 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen setzen Sie regelmäßig unter Stress, weil die Zeitspanne bis zur Abgabe viel zu knapp ist? Eine Lösung für dieses Problem ist die. Diese können Sie jederzeit beantragen. Lesen Sie in diesem Artikel, Dauerfristverlängerung wie das funktioniert, welche Termine Sie beachten müssen und was eine Sondervorauszahlung ist. Konkrete Beispiele veranschaulichen deren Berechnung in unterschiedlichen Situationen.  

Schnellcheck: Die wichtigsten Fragen zur Dauerfristverlängerung

Sie suchen Informationen zur Dauerfristverlängerung? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:

  • Was bedeutet eine Dauerfristverlängerung?
    Wenn Sie diese beantragt haben, dürfen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen fortlaufend einen Monat später abgeben.
  • Welche Fristen gelten für eine Dauerfristverlängerung?
    Sie müssen sie jährlich neu bis zum 10. Februar beantragen, sofern Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.
  • Wie kann ich eine Dauerfristverlängerung widerrufen?
    Der Widerruf ist jederzeit formlos möglich, vorzugsweise durch eine „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ über das ELSTER-Portal.

Erfahren Sie zunächst, wie die Dauerfristverlängerung grundsätzlich funktioniert und welche Unterschiede es zwischen Monatszahlern und Quartalszahlern gibt.

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Dauerfristverlängerung – das sollten Sie wissen

Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In diesen teilen sie dem Finanzamt monatlich oder quartalsweise mit, wie viel Umsatzsteuer im vergangenen Voranmeldungszeitraum den Kunden in Rechnung gestellt wurde und wie viel Vorsteuer sie für eigene Einkäufe gezahlt haben. Sie leisten daraufhin auf die jährliche Umsatzsteuer eine Vorauszahlung oder erhalten eine Vorsteuererstattung.

Der reguläre Termin für diese Umsatzsteuervoranmeldungen ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Dies ist eine relativ knappe Zeitspanne. Daher müssen Sie Ihre Buchhaltung stets aktuell halten, um die Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig abgeben zu können. Ansonsten riskieren Sie Säumniszuschläge. Vor allem in stressigen Zeiten ist diese kurze Frist oft schwer einzuhalten.

Was bewirkt eine Dauerfristverlängerung?

In diesen Situationen hilft Ihnen die Dauerfristverlängerung gemäß § 18 Abs. 6 UStG. Diese können Sie ohne Angabe eines Grundes beim Finanzamt beantragen. Sie verlängern damit die Frist für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung fortlaufend um einen Monat. Wenn Sie die Voranmeldungen monatlich abgeben, muss beispielsweise die für April nicht am 10. Mai, sondern erst am 10. Juni beim Finanzamt eingehen. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt jeweils der nächste Werktag.

Auch für Quartalszahler verschiebt sich der Termin um einen Monat. Zum Beispiel müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal mit Dauerfristverlängerung erst am 10. November statt regulär am 10. Oktober abgeben. Auf die Umsatzsteuererklärung hat die Verlängerung der Frist keinen Einfluss.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Quartalszahlern und Monatszahlern?

Quartalszahler geben ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich ab. Das ist möglich, wenn die Umsatzsteuerzahllast, das heißt die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer, im Vorjahr 7.500 € nicht überstiegen hat. Wenn Sie in diesem Fall eine Dauerfristverlängerung beantragen, ist das nur einmal notwendig und gilt dann bis zum Widerruf.

Lag Ihre Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr über 7.500 €, dann reichen Sie Ihre Voranmeldungen monatlich ein. Die Dauerfristverlängerung müssen Sie in diesem Fall jährlich neu beantragen, und zwar jeweils bis zum 10. Februar. Dabei berechnen Sie auch für die Umsatzsteuer eine Sondervorauszahlung, die sich an der Zahllast des Vorjahres orientiert. Diese zahlen Sie im Februar mit Abgabe des Antrags an das Finanzamt. Dies soll den Zinsvorteil ausgleichen, der durch die Verlängerung der Frist entsteht.

Wer kann eine Dauerfristverlängerung beantragen?

Alle Selbstständigen und Unternehmen mit Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Wer keine Voranmeldung abgeben muss, für den ist diese Möglichkeit nicht relevant. Dazu gehören generell alle Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, die umsatzsteuerbefreit und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Weiterhin betrifft das auch Unternehmen, die von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind, weil die USt-Zahllast im Vorjahr unter einem bestimmten Betrag lag. 2023 galten hierfür noch 1.000 € als Grenze, ab 2024 sind es 2.000 €. In der Praxis erfolgt die Befreiung durch das Finanzamt meist automatisch, andernfalls können Sie das formlos über „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ im ELSTER-Portal beantragen.

Unter diese Regelung fallen auch viele Selbstständige, die ausschließlich oder hauptsächlich umsatzsteuerbefreite Leistungen nach § 4 UStG erbringen. Dazu gehören unter anderem medizinische Heilbehandlungen, Versicherungsvermittlung oder bestimmte Tätigkeiten im Bildungsbereich. Werden zusätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht, erfüllen nur die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

Dauerfristverlängerung beantragen – so klappt’s

Sie können über ELSTER die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und auch die Dauerfristverlängerung schnell und unkompliziert beantragen. Nur in Ausnahmefällen genehmigt das Finanzamt die Abgabe des Papierformulars.

Wenn Sie die Dauerfristverlängerung erstmals beantragen, was jederzeit und auch mitten im Kalenderjahr möglich ist, dann spätestens bis zu dem Termin, an dem Sie Ihre nächste Umsatzsteuervoranmeldung regulär hätten abgeben müssen. Für Monatszahler ist das jeweils der 10. des Folgemonats und für Quartalszahler der 10. April, Juli, Oktober oder Januar.

Sie können die Dauerfristverlängerung sofort anwenden. Einen Bescheid erteilt das Finanzamt dafür nicht. Monatszahler, die wiederholt die jährliche Dauerfristverlängerung beantragen, müssen das bis zum 10. Februar des Kalenderjahres erledigt haben, da sie in diesem Zusammenhang auch die Sondervorauszahlung ermitteln.

Ausschnitt Antrag auf Dauerfristverlãngerung 2023

Auszug aus dem offiziellen Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung

Beantragung der Dauerfristverlängerung: Schritt für Schritt erklärt

  1. 1
    Loggen Sie sich in das ELSTER-Portal ein. Wählen Sie unter „Formulare“ den Bereich „Umsatzsteuer“ aus. Hier klicken Sie das für Sie relevante Formular an, entweder „Dauerfristverlängerung (vierteljährlich)“ oder „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich)“.
  2. 2
    Übernehmen Sie die allgemeinen Daten wie Name, Anschrift und Steuernummer aus Ihrem vorhandenen Profil. Die nächsten Felder sind nur relevant, wenn Ihr Steuerberater den Antrag stellt. Quartalszahler müssen sonst nichts ausfüllen, außer eventuell ergänzende Angaben in einem Freitextfeld. Mit der Abgabe ist der Antrag gestellt.
  3. 3
    Monatszahler geben in Zeile 6 gegebenenfalls an, ob sie ihre Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen möchten. Weiterhin müssen sie in Zeile 7 die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres eintragen. Daraufhin wird die Sondervorauszahlung in Zeile 8 automatisch berechnet.
  4. 4
    Zeile 9 ist nur relevant, wenn Sie einen Erstattungsbetrag verrechnen lassen möchten oder abgetreten haben. Senden Sie in diesem Fall zur Erläuterung zusätzlich eine „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
  5. 5
    In Zeile 10 haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, ein dem Finanzamt bereits erteiltes SEPA-Lastschriftverfahren ausnahmsweise zu widerrufen, zum Beispiel wegen einem Verrechnungswunsch. Falls ergänzende Angaben zum Antrag notwendig sind, nehmen Sie eine Eintragung in Zeile 11 vor und nutzen Sie das Freitextfeld.

Einen gesonderten Bescheid über die Genehmigung erhalten Sie nicht. Ablehnungen erfolgen nur bei Gefahr von Steuerverlusten, etwa aufgrund früherer Unregelmäßigkeiten. Das Verfahren der Dauerfristverlängerung ist in den §§ 46, 47 und 48 der UStDV geregelt.

Sondervorauszahlung: zusätzliche Pflicht für Monatszahler

Die Sondervorauszahlung ist nur für Monatszahler relevant und beträgt 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Einige Beispiele zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Anmeldung, Zahlung & Verrechnung

Sie sind selbst für die Anmeldung, Berechnung und Zahlung der Sondervorauszahlung verantwortlich, sofern Sie diese Aufgabe nicht an Ihren Steuerberater delegiert haben. Das erledigen Sie gemeinsam mit dem jährlichen Antrag auf Dauerfristverlängerung, den Sie jeweils bis zum 10. Februar gestellt haben müssen.

Wenn Sie dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag automatisch abgebucht. Andernfalls sollten Sie die Sondervorauszahlung sofort nach Abgabe des Antrags überweisen, denn innerhalb von drei Tagen muss der Betrag beim Finanzamt eingegangen sein. Sonst riskieren Sie einen Säumniszuschlag. In Ihrer USt-Voranmeldung für Dezember verrechnen Sie die für das Jahr geleistete Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuerzahllast.

Beispiel: 

Im Jahr 2023 zahlte ein Unternehmen 17.475 € Umsatzsteuer. 1/11 davon sind 1.587 €, die bis 10. Februar 2024 als Sondervorauszahlung fällig werden. Für den Voranmeldungszeitraum Dezember 2024 ergibt sich eine Umsatzsteuerzahllast von 1.678 €. Davon wird die Sondervorauszahlung von 1.587 € abgezogen, sodass für Dezember nur noch 91 € zu zahlen sind.

So berechnen Sie die Sondervorauszahlung

Ausgangspunkt der Berechnung ist die gesamte Umsatzsteuerzahllast einschließlich der Sondervorauszahlung des Vorjahres. Berechnen Sie dafür die Summe der Umsatzsteuerzahlungen, die sich aus den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres ergeben. Anschließend addieren Sie die im Vorjahr geleistete Sondervorauszahlung hinzu, da diese im Dezember verrechnet wurde.

Das Ergebnis geben Sie in Zeile 7 des Antrags auf Dauerfristverlängerung ein. Falls sich insgesamt ein Vorsteuerüberschuss ergibt, tragen Sie eine 0 ein. Wenn Sie die Summe durch 11 teilen, erhalten Sie die Sondervorauszahlung für das aktuelle Jahr. Im ELSTER-Portal wird dieser Wert in Zeile 8 automatisch berechnet.

Beispiel: 

Aus den Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2023 ergibt sich eine gesamte Zahllast von 55.519 €. Die Sondervorauszahlung für 2023 betrug 4.739 €. Dann berechnen Sie die Sondervorauszahlung für 2024 nach folgender Formel: (55.519 € + 4.739 €) / 11 = 5.478 €.

Wenn Sie sich als Monatszahler mitten im Kalenderjahr neu für die Dauerfristverlängerung entscheiden, ändert das nichts an der Höhe der Sondervorauszahlung. Diese beträgt trotzdem 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.

Sondervorauszahlung bei Gründung

Auch Gründer können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: die Gründung im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr. Wenn Sie im Vorjahr gegründet haben und die Fristverlängerung nutzen möchten, rechnen Sie die tatsächlich geleisteten Umsatzsteuerzahlungen auf eine fiktive Jahressumme hoch und teilen diese durch elf. Angefangene Kalendermonate behandeln Sie dabei wie volle Monate.

Beispiel: 

Ein Gründer startete am 14. Juni 2023. Bis zum Ende des Jahres, also innerhalb von 7 Monaten, wurden Umsatzsteuervorauszahlungen von insgesamt 2.506 € geleistet. Die Sondervorauszahlung für 2024 ergibt sich aus folgenden Schritten: 

  • Monatsbetrag: 2.506 € / 7 = 358 €
  • Fiktive Jahressumme: 358 € x 12 = 4.296 €
  • Sondervorauszahlung 2024: 4296 € / 11 = 390,54 €

Da die fiktive Jahressumme der Umsatzsteuerzahllast unter 7.500 € liegt, ist auch die quartalsweise Zahlung möglich. Für das Gründungsjahr und das Folgejahr müssen Sie das aber separat formlos beantragen.

Wenn Sie bereits im Gründungsjahr die Dauerfristverlängerung nutzen möchten, müssen Sie Ihre voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast für das gesamte Jahr schätzen, und diese Schätzung gegenüber dem Finanzamt auf einer separaten Anlage begründen. Als Ausgangswerte eignen sich die Prognosen aus Ihrem Businessplan.

Beispiel: 

Die Gründung erfolgt am 26. Mai 2024. Der Umsatzsteuersatz soll einheitlich bei 19 % liegen. Aus den im Businessplan dokumentierten Schätzungen ergeben sich folgende monatliche Durchschnittswerte: 

  • Umsatz (netto): 15.745 €
  • Einkäufe (netto): 2.147 €
  • 2.991,55 € (USt) - 407,93 € (Vorsteuer) = 2.583,62 €

Die geschätzte monatliche Umsatzsteuervorauszahlung beträgt 2.583,62 €. Dieser Betrag wird auch als Sondervorauszahlung fällig.

Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung: Termine für 2024

Folgende Tabelle zeigt die Termine für die Umsatzsteuervoranmeldungen für 2024, wenn Sie die Dauerfristverlängerung anwenden. Fällt der 10. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt jeweils der nächste Werktag.

MONATSZAHLER
QUARTALSZAHLER
Voranmeldungs-
zeitraum
Termin
Voranmeldungs-
zeitraum
Termin
Januar
11. März 
1. Quartal (Jan-März)
10. Mai
Februar
10. April
März
10. Mai
April
10. Juni
2. Quartal (Apr-Jun)
12. August
Mai
10. Juli
Juni
12. August 
Juli
10. September
3. Quartal (Jul-Sept)
11. November
August
10. Oktober
September
11. November
Oktober
10. Dezember
4. Quartal (Okt-Dez)
10. Februar
November
10. Januar
Dezember
10. Februar 

Wenn Sie Ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, beachten Sie, dass die 10-Tage-Regelung als Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip auch für Umsatzsteuervorauszahlungen gilt. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, werden dem Jahr ihrer wirtschaftlichen Entstehung zugerechnet. Eine Dauerfristverlängerung beeinflusst diese Zurechenbarkeit, da der 10-Tages-Zeitraum zu Jahresbeginn überschritten wird.

4 Tipps zur Dauerfristverlängerung

Beachten Sie außerdem folgende Tipps zum Thema Dauerfristverlängerung:

  • Um Säumniszuschläge zu vermeiden, erteilen Sie dem Finanzamt ein Lastschriftmandat.
  • Falls Sie eine Erstattung erwarten und diese abgetreten haben oder verrechnen lassen möchten, vermerken Sie das in Zeile 9 und erläutern es in einer separaten Nachricht an das Finanzamt.
  • Wenn Sie mit einer geringeren Umsatzsteuerzahllast rechnen als im Vorjahr, können Sie eine entsprechend niedrigere Sondervorauszahlung festsetzen. Tragen Sie dafür in Zeile 11 eine 1 ein und senden Sie die Begründung als sonstige Nachricht.
  • Die Dauerfristverlängerung gilt nur für die Umsatzsteuervoranmeldung, nicht für die zusammenfassende Meldung.

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So können Sie Ihre Dauerfristverlängerung widerrufen

Sie können die Dauerfristverlängerung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Dies kann für die Sicherung der Liquidität sinnvoll sein, wenn Sie mit einer größeren Vorsteuererstattung rechnen oder die Sondervorauszahlung nicht leisten möchten.

Schreiben Sie hierfür über das ELSTER-Portal eine „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“. Geben Sie dann die nächste USt-Voranmeldung regulär, also früher ab, und tragen Sie in Zeile 54 eine 1 ein. Die sonst im Dezember zu verrechnende Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird in dem Monat von der Umsatzsteuerzahllast abgezogen, in dem der Widerruf erfolgt. In begründeten Fällen kann auch das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen.

Fazit: Dauerfristverlängerung für weniger Stress bei der Voranmeldung

Mit einer Dauerfristverlängerung können Sie sich für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mehr Zeit lassen. Diese Möglichkeit ist beliebt, denn die sonst übliche Frist von 10 Tagen kann in stressigen Phasen zu knapp sein. Die Beantragung ist unkompliziert über das ELSTER-Portal möglich.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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