Kleingewerbe anmelden – das Wichtigste auf einem BlickDie Kleingewerbeanmeldung selbst müssen Sie persönlich beim Gewerbeamt vornehmen. Manche Ämter bieten inzwischen auch Mehr lesen...
Gewerbe anmelden 2024 - Der Ratgeber für alles, was Sie wissen müssen.
Schnellcheck Gewerbe anmelden: FAQs
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung auf einen Blick:
Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Wie viel kostet es ein Gewerbe anzumelden?
Wie lange dauert es ein Gewerbe anzumelden?
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Die berufliche Selbstständigkeit bedeutet entweder, dass Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind. Im letzteren Fall müssen Sie dann dementsprechend ein Gewerbe anmelden. Das Einkommenssteuergesetz definiert in §15 Gewerbetreibende als alle, die keinen freien Beruf ausüben und nicht in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. So gehören zu den gewerblichen Branchen z.B.:
Arbeiten Sie als Selbstständiger in der Wissenschaft, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Bildung oder als Schriftsteller, dann gelten Sie in der Regel als Freiberufler. Somit müssen Sie also keine Gewerbesteuer zahlen und daher das Gewerbe auch nicht anmelden. Allerdings müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und sich beim Finanzamt melden. Dieses entscheidet dann auch, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt und Ihr Status als Freiberufler anerkannt wird. Wenn Sie sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Anteile in Ihrem Unternehmen haben, kann trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Sind Sie sich nicht sicher, dann können Sie entweder beim Finanzamt oder beim örtlichen Gewerbeamt nachfragen. Die Anerkennung als Freiberufler erfolgt dann immer in einer Einzelfallprüfung.
Tipp: Planen Sie ein Gewerbe in kleinerem Umfang? Dann können Sie in der Regel ein Kleingewerbe anmelden. Hier sind neben Umsatz und Gewinn u.a. auch Branche und das Vorliegen der sogenannten Kaufmannseigenschaft entscheidend. Lassen Sie sich hierzu am besten professionell beraten – entweder von Ihrer regionalen IHK oder von Ihrem Gründercoach.
3 Schritte zur Gewerbeanmeldung – so geht’s
So bekommen Sie Ihren Gewerbeschein
Um Ihr Gewerbe anmelden zu können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen – vorher gibt es keinen Schein. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt nach, welche Unterlagen genau gefordert sind. Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente im Überblick:
Checkliste Dokumente Gewerbeanmeldung
Optionale Dokumente zur Gewerbeanmeldung:
In Abhängigkeit von Ihrer Geschäftsidee oder auch der geplanten Rechtsform sowie Organisation kann es auch sein, dass die folgenden Dokumente vorzulegen sind:
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Gewerbeanmeldung ausfüllen – Schritt für Schritt erklärt
Für die Gewerbeanmeldung gibt es einen bundeseinheitlichen Vordruck, mit dem Sie Ihr Gewerbe anmelden müssen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Informationen Sie an welcher Stelle ausfüllen müssen.
Da einige Behörden manchmal etwas behäbig sind mit der Umstellung, werden im Folgenden die Nummern der neuen GewA1 verwendet und in Klammern jeweils die Nummern der alten GewA1 angegeben. Sie erkennen den Unterschied an Nummer 4. Die alte Fassung hat eine Nummer 4a, die neue nicht.
Angaben zum Betriebsinhaber
Angaben zum Betrieb
Gründer-Coaching lohnt sich
Falls Sie eine Betriebs- oder Aufenthaltserlaubnis brauchen
Datum, Unterschrift, Beiblatt
Sollte Ihre Firma mehr als einen gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsführer haben, fügen Sie ein Beiblatt an, das es ebenfalls als Vordruck gibt. Auf diesem werden Namen, Adressen und Geburtsdaten aller Vertreter erfasst, ebenfalls vom Anmeldenden mit Datum unterschrieben und als erste Anlage beigefügt.
Achtung!
Eventuelle Führungszeugnisse, Lizenzen und Ähnliches müssen für jeden Vertreter mit eingereicht werden!
Wenn der Platz für die Beschreibung Ihres Gewerbes nicht ausreicht, können Sie formlos oder als Vordruck als nächste Anlage noch weitere Angaben zur Tätigkeit machen. Hierzu geben Sie Ihre Firma sowie Ihren Familien- und Vornamen an und anschließend die weiteren Angaben zur Tätigkeit. Auch dieses Blatt wird unterschrieben.
Quellenangabe:
Für den Inhalt wurde § 14 GewO mit den zugehörigen Kommentaren und Ausfüllhinweisen verwendet:
§ 14 GewO beim Bundesamt für Justiz
Download Formular zur Gewerbeanmeldung (Leipzig)
Für die neue Fassung des Vordrucks wurde der aktuelle Vordruck der Stadt Leipzig benutzt.
Download Formular zur Gewerbeanmeldung (Alte Fassung)
Für die alte Fassung des Vordrucks wurde die Fassung von gewerbeanmeldung.de verwendet.
Gewerbe rückwirkend anmelden - das sollten Sie wissen!
Sie haben schon seit einiger Zeit ein Gewerbe, haben aber die Anmeldung bisher nicht vorgenommen? Ganz ruhig bleiben – Sie können Ihr Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Dafür haben Sie bis zu 60 Monate, also 5 Jahre Zeit. Obwohl die Gewerbeämter kulant sind, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid für die verspätete Anmeldung erhalten. Die bis dahin nicht abgeführte Gewerbesteuer wird das Finanzamt nachfordern und muss von Ihnen entrichtet werden. Es ist also in Ihrem Interesse, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen, um Bußgelder und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Achtung: Auch die Abmeldung Ihres Gewerbes muss zeitnah erfolgen. Kommt es zu einer verspäteten Gewerbeabmeldung, so können ebenfalls Bußgelder anfallen.
Nächste Schritte
Wenn Sie alles ordnungsgemäß ausgefüllt haben, geben Sie Ihre Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder per Email beim zuständigen Gewerbeamt ab. Zuständig ist das Gewerbeamt, in dessen Bezirk Sie Ihr Gewerbe ausüben wollen. Wenn Sie in Stadt A wohnen, sich Ihr Gewerbe aber in Stadt B befindet, ist das Gewerbeamt der Stadt B zuständig. In der Regel erhalten Sie nach spätestens einer Woche Ihren Gewerbeschein mit der Zahlungsaufforderung der Bearbeitungsgebühr.
Das Gewerbeamt wird nun von Amts wegen auch das zuständige Finanzamt informieren, das Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden wird. Sie können Sich auch selbst mit dem Gewerbeschein beim Finanzamt melden und um den Fragebogen ersuchen. Obwohl die Gewerbeämter dies automatisch tun, sollten Sie sich nicht in jedem Fall darauf verlassen und sich lieber selbst melden, denn das gehört zu Ihren Pflichten und nicht zu denen der Gemeinde.
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Fazit: Gewerbeanmeldung als erster Schritt in die Selbstständigkeit
Vor Ihrem Start in die Selbstständigkeit sollten Sie prüfen, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt. Dies hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung Ihrer Tätigkeit, also konkret, ob Sie Gewerbesteuer zahlen müssen oder nicht. Neben dem Ausfüllen des entsprechenden Formulars müssen Sie je nach Herkunft und Geschäftsidee verschiedene weitere Dokumente einreichen. Im Zweifelsfall fragen Sie am besten beim zuständigen Gewerbeamt nach. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihr Gewerbe bereits vor der Aufnahme Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit anmelden.
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.