BAFA-Förderung

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 6 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Nutzen Sie die relevanten Pakete der BAFA-Förderung für Existenzgründerinnen und –gründer.  

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es nimmt wichtige Verwaltungsaufgaben des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wahr. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet verschiedene Förderprogramme an. Im Folgenden geht es um Förderprogramme, die einen Bezug zur Selbstständigkeit oder Existenzgründung aufzeigen:

  • Förderung unternehmerischen Know-Hows
  • Beratungsförderung
  • INVEST Zuschuss für Wagniskapital
  • Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Förderung unternehmerischen Know-Hows

Das neue Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wurde zum 01.012016 eingeführt. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen - und es fasst diverse bisher gültige Programme zusammen, wie zum Beispiel Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung sowie Runder Tisch.

Beratungsförderung

Bei diesem Förderpaket werden Beratungsleistungen zu allgemeinen, speziellen und besonderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen gefördert.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungsaufwendungen in Höhe von maximal 1.500 Euro beziehungsweise 75 Prozent der Beratungsrechnung.

Es werden kleine und mittlere Unternehmen, auch der freien Berufe, gefördert, wenn sie seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Die Beratung übernehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berechtigte Unternehmensberater.

Unser Tipp:

Nutzen Sie das Beratungsangebot von selbststaendigkeit.de. Durch öffentliche Zuschüsse können wir häufig bis zu 80 Prozent Ihrer Beratungskosten einsparen, mitunter sogar noch mehr! Wir übernehmen für Sie den Beantragungsprozess. Hier können Sie den passenden Berater finden.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Programm unterstützt junge, innovative Unternehmer bei der Suche nach einem Kapitalgeber. Gleichzeitig versucht es private Investoren – Business Angels – zu motivieren, Wagniskapital für diese Unternehmen bereit zu stellen. 20 Prozent des Anteilspreises bekommt der private Investor über einen Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Der maximale Zuschuss pro Jahr beträgt für den Investor 250.000 Euro.

Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt. Diese Bescheinigung dient der Akquise von Investoren.

Sowohl Investoren als auch Unternehmen werden durch die regionalen Business Angels Netzwerke unterstützt, den passenden Partner zu finden. Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Netzwerken auf der Internetseite des Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das Programm unterstützt junge, innovative Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Leitmessen. Die Förderung beträgt 60 bis 70 Prozent der vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau.

Förderfähig ist die Teilnahme an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.

Das Förderpaket richtet sich an junge, innovative Unternehmen, die nicht länger als zehn Jahre am Markt aktiv sind.

Gefördert werden junge, innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen. Voraussetzung: Die Unternehmen haben Ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sie beschäftigen nicht mehr als 50 Mitarbeiter und weisen eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 10 Millionen Euro aus.


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